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Hundekontrolle

Personen, welche einen Hund halten, haben eine jährliche Hundesteuer zu entrichten. Sind Sie nicht mehr im Besitz des Hundes genügt eine kurze Mitteilung an die Hundekontrollstelle. Eine im laufenden Jahr bezahlte Hundetaxe ist für den Rest des Jahres in der ganzen Schweiz gültig.

Hundetaxe
Die Hundesteuer beträgt einheitlich Fr. 120.00 pro Hund. Entsteht die Steuerpflicht im Verlauf des Jahres, wird die Hundesteuer für das ganze Kalenderjahr fällig. Es ist für alle Hunde, die älter als drei Monate sind, die Hundesteuer zu entrichten. Die Hundehalter haben über eine Haftpflichtversicherung zu verfügen, welche die Versicherungsdeckung für die Hundehaltung sowie derjenigen Person, die den Hund tatsächlich beaufsichtigt, einschliesst.

Leinenpflicht
Hunde sind gemäss kantonalem Hundegesetz an folgenden Orten stets an der Leine zu halten:

  • auf Schulanlagen
  • auf öffentlichen Spiel- und Sportplätzen
  • in öffentlich zugänglichen Gebäuden
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen


Robidog
Die Gemeinde Amden stellt Ihnen an vielen Orten Robidogkästen zur Verfügung. Bitte benützen Sie diese.

Hundegesetz

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