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Mitteilungen des Gemeinderates - Februar 2012

13. Februar 2012
Konstituierung des Gemeinderates
Nachdem der bisherige Vizepräsident, Emil Bischofberger, auf Ende des Jahres 2011 aus dem Gemeinderat Amden zurückgetreten ist, hat der Gemeinderat die Konstituierung für das letzte Jahr in der Amtsdauer 2009-2012 vorgenommen. Das neue Gemeinderatsmitglied, Heinrich Thoma, übernimmt das Präsidium in der Altersheimkommission, der Kommission Tourismusförderungsabgabe und der Redaktion der Ammler Zitig. Zudem ist er anstelle von Martha Bischof Mitglied in der Strassenkommission und verantwortlich für sämtliche Hochbauten der politischen Gemeinde. Martha Bischof leitet neu die Wasserversorgung, legt dafür das Präsidium der Feuerschutzkommission nieder. Martha Bischof bleibt aber Mitglied der Feuerschutzkommission. Die Feuerschutzkommission wird nun von Toni Jöhl präsidiert, der neu zusätzlich das Amt des Vizepräsidenten übernimmt. Gemeinderat Beat Gmür scheidet aus der Kommission der Tourismusförderungsabgabe aus, nimmt aber neu Einsitz in der Betriebskommission der Wasserversorgung. Gemeindepräsident Urs Roth übernimmt neu den Vorsitz in der Museumskommission. In den Stiftungsrat der Stiftung Albert Böni-Opawsky sind seitens des Gemeinderates Martha Bischof und Heinrich Thoma abgeordnet.
 
Zweite Etappe der Felsräumung
Die politische Gemeinde hat im letzten Winter eine erste Felsräumungsaktion oberhalb der Betliserstrasse durchgeführt, um die Gefahr von Steinschlägen an der Betliserstrasse zu minimieren. Im Februar 2012 führt der Gemeinderat nun eine weitere Etappe durch, und zwar dieses Mal östlich der Tunnels in Richtung Betlis. In einzelnen Fällen sind Sprengaktionen notwendig, an anderen Orten wird der Fels von Hand zum Absturz gebracht. Die abstürzenden Gesteinsmassen werden die Strasse, Stützmauern und die Geländer beschädigen. Diese Schäden müssen nach der Felsräumung wieder behoben werden. Es ist mit Kosten von rund 160‘000 Franken zu rechnen, wobei sich der Kanton wieder mit 75 % an den Kosten beteiligen wird.
 
Die Felsräumungsarbeiten beginnen am 20.02.2012 und dauern rund drei Wochen. Während der Woche ist die Strasse nach Betlis jeweils von 08.00 Uhr bis 11.30 Uhr und von 13.15 Uhr bis 17.00 Uhr gesperrt. Für Notfälle steht die Strasse selbstverständlich zur Verfügung. Der Verkehr wird durch Mitarbeiter des Bauamtes geregelt.
 
Wahl IKS-Verantwortlicher
Das neue Gemeindegesetz, das seit dem 01.01.2010 in Kraft ist, schreibt den Gemeinden im Kanton St. Gallen vor, bis zum 01.01.2013 ein internes Kontrollsystem (IKS) einzuführen. Das interne Kontrollsystem dient insbesondere der zweckmässigen Verwendung der Mittel und der Verhinderung von Fehlern und Unregelmässigkeiten bei der Haushaltsführung. Ziel dieser Bestimmungen ist es weiter, die Verantwortlichkeiten in Bezug auf das IKS klarzustellen und das Instrument selber zu präzisieren. Nach den massgebenden gesetzlichen Bestimmungen hat der Gemeinderat eine geeignete Person als IKS-Beauftragten und einen Stellvertreter zu wählen. Der Gemeinderat wählte Finanzverwalter Ivo Gmür als IKS-Verantwortlichen und Ratsschreiber Roman Gmür als stellvertretenden IKS-Verantwortlichen.
 
Mehrwertsteuer-Nachzahlung
Die Eidg. Steuerverwaltung hat kürzlich die aus Gebühren finanzierten Bereiche Wasser, Abwasser und Abfall in Bezug auf die Mehrwertsteuer überprüft. Die Kontrolle hat ergeben, dass bei der Wasserversorgung eine Nachbelastung von knapp hunderttausend Franken nötig wird. Der Hauptgrund für diese Nachbelastung liegt in der (unwissentlich) nicht vorgenommenen Vorsteuerkürzung für Beiträge der öffentlichen Hand bei diversen Wasserversorgungsprojekten in den letzten Jahren. Im Bereich der Abfallentsorgung beträgt die Nachzahlung rund 3‘000 Franken, bei der Abwasserentsorgung muss keine Nachzahlung geleistet werden. Die zu überweisenden Beträge werden den jeweiligen Reservekonten belastet.
Wahl Unterhaltsverantwortliche
Für den ausgeschriebenen Nebenjob für die Reinigung der Toiletten und der öffentlichen Anlage im Vorderdorf sowie der Wartung des Unterstandes bei der Bushaltestelle sind Bewerbungen eingegangen . Der Gemeinderat hat Daniela Büsser-Thoma, Rütistrasse 4, als neue Unterhaltsverantwortliche gewählt.
 
Stall auf dem Chapf
Der Verein Kultur Amden hat den Gemeinderat ersucht, den im Eigentum der politischen Gemeinde Amden befindlichen Stall auf dem Chapf für die Ausstellung „100 Jahre Otto Meyer-Amden“, welche in diesem Jahr stattfinden wird, nutzen zu können. Der Gemeinderat hat das Gesuch des Vereins bewilligt.
 
Wasserbezug für Pistenbeschneiung
Die Sportbahnen Amden AG beschäftigt sich bereits seit längerer Zeit mit der Möglichkeit für eine künstliche Beschneiung der Pisten im Arvenbüel. Der Gemeinderat konnte kürzlich die Baubewilligung für eine temporäre Beschneiung der Arvenpiste – ohne bauliche Massnahmen – erteilen. Bis Ende 2012 hat die Unternehmung nun das Baugesuch mit einem definitiven Beschneiungskonzept einzureichen. Die Sportbahnen Amden AG musste aus verschiedensten Gründen von der ursprünglichen Möglichkeit, im Arvenbüel einen Stausee für die Produktion von Kunstschnee zu bauen, Abstand nehmen. Der Verwaltungsrat hat daher den Gemeinderat angefragt, ob ein Wasserbezug aus dem öffentlichen Netz der Wasserversorgung möglich wäre.
 
Der Gemeinderat hat das Gesuch im Wissen, dass der Wasserbezug für die übrigen Wasserbezüger und die Löschwasserversorgung oberste Priorität hat, eingehend geprüft und unter diversen Bedingungen und Auflagen bewilligt. So kann ein Wasserbezug selbstverständlich nur dann erfolgen, wenn genügend Wasser vorhanden ist und eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt (die Inbetriebnahme einer Beschneiungsanlage bedarf einer Baubewilligung). Für die Beschneiung darf nur Überwasser verwendet werden, d.h. Wasser, das beim Reservoir Käsern über den Überlauf in den Bach fliesst bzw. solches aus dem Reservoir, das durch nachfliessendes Wasser sofort ersetzt wird. Um dies zu gewährleisten, hat die Unternehmung den Zeitpunkt des Wasserbezugs in jedem Fall mit dem Brunnenmeister der Wasserversorgung abzusprechen. Das für die Beschneiung der Arvenpiste benötigte Wasser wird durch die neue Druckleitung in den Arvenbüel gepumpt. Die Sportbahnen Amden AG hat der Wasserversorgung für den Wasserbezug eine Entschädigung zu leisten.
 
Ablauf von Auflagefristen
Der Gemeinderat hat am 11.10.2011 den Teilzonenplan Ruestel (Anpassung der Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsanlagen) erlassen. Mit dem Teilzonenplan wurde die Diskrepanz, wonach die Zone für Skiabfahrts- und Skiübungsgelände anlässlich der letzten Zonenplanrevision zu weit in das noch nicht überbaute Baugebiet gelagert worden ist, behoben. Innert der Auflagefrist sind gegen den Teilzonenplan keine Einsprachen eingegangen. Der Erlass wird derzeit (noch bis zum 17.02.2012) dem fakultativen Referendum unterstellt. Sollte diese Frist unbenützt ablaufen, kann der Teilzonenplan nachher zu Genehmigung an das kantonale Baudepartement eingereicht werden.
 
Der Gemeinderat hat am 25.10.2011 den noch nicht klassierten Abzweiger der Rietstrasse (in östlicher Richtung über das Grundstück Nr. 493, Rietstrasse) als Gemeindestrasse 3. Klasse klassiert. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Der Gemeinderat hat den Teilstrassenplan zur Genehmigung an das kantonale Baudepartement eingereicht. Dieses hat den Erlass kürzlich genehmigt. Er ist damit in Kraft.
 
Patentwechsel beim Restaurant Schäfli
Der Gemeinderat hat an Oliver Eschler das Gastwirtschaftspatent für die Führung des Restaurant Schäfli erteilt. Gleichzeitig hat die bisherige Patentinhaberin ihr Patent zurückgezogen.

Meteorwasserentwässerung Leistkammstrasse
Die Bauarbeiten des Projekts „Ersatz Meteorwasserleitung Leistkammstrasse“ sind seit längerer Zeit abgeschlossen und es liegt nun die Bauabrechnung vor. Der Aufwand beläuft sich auf total Fr. 253‘526.36 (exkl. MwSt.). Die SAK hat im Rahmen der Bauarbeiten die Gelegenheit genützt und auch ihre Leitungen neu eingezogen. Dafür hat sie die politische Gemeinde mit Fr. 19‘200.00 entschädigt, sodass die Bauabrechnung mit Fr. 234‘326.36 (exkl. MwSt.) schliesst.
 
Alpstrasse Strichboden-Hinteraltschen
Die Bauarbeiten an der Alpstrasse Hinteraltschen-Strichboden konnten im vergangenen Jahr abgeschlossen werden. Die Bauabrechnung schliesst mit einem Aufwand von total Fr. 441‘728.25. Der Kostenvoranschlag betrug 440‘000 Franken. Von Bund und Kanton erhält die Ortsgemeinde, die beim Strassenausbau als Bauherrin auftrat, pauschal 171‘000 Franken. Die politische leistet einen Beitrag von 10 % der tatsächlich anfallenden Kosten an das Projekt, also gut 44‘000 Franken. Die verbleibenden Restkosten werden gemäss rechtskräftigem Kostenverteiler auf die betroffenen Grundeigentümer aufgeteilt.
 
Reglement wird angepasst
Die politische Gemeinde Amden führt ein Reglement über die Abgaben zur Tourismusförderung. Abgabepflichtig sind sämtliche Personen, die direkt oder indirekt Nutzen aus dem Tourismus ziehen, sofern sich der Sitz oder die tatsächliche Verwaltung der juristischen Person bzw. der steuerrechtliche Wohnsitz oder Aufenthalt der selbständig erwerbenden Person in der Gemeinde Amden befindet. Die Einnahmen aus der Abgabe zur Tourismusförderung sind für Ausgaben einzusetzen, die im überwiegenden Masse im Interesse der abgabepflichtigen Personen liegen. Sie werden hauptsächlich verwendet, um den Tourismus durch geeignete Massnahmen und die Gestaltung, die Präsentation und die Vermarktung von Angeboten zu fördern sowie das Image des Ortes als Kur- und Ferienregion zu verstärken.
 
Der Gemeinderat hat für die Bearbeitung von Beitragsgesuchen eine Kommission eingesetzt. Diese prüfte bis anhin die Gesuche und stellt dem Gemeinderat Antrag. Für die definitive Festlegung der Beiträge war aber bis anhin also der Gemeinderat abschliessend zuständig. Der Gemeinderat ist nun zur Auffassung gelangt, der Kommission, die aus vier abgabepflichtigen Personen und einen Mitglied des Gemeinderates besteht, die Kompetenz zu erteilen, Beiträge bis zu einem gewissen Betrag abschliessend zu sprechen. Neu bestimmt d ie Kommission unter Beachtung der zur Verfügung stehenden Mittel über Beiträge bis 50‘000 Franken je Jahr. Höhere und weitere Beiträge bedürfen der Zustimmung des Gemeinderates. Der Gemeinderat wird die Änderung des Reglements demnächst öffentlich auflegen.
 
Grundbuchamt
Der Gemeinderat hat im Hinblick auf die Einführung des EDV-Grundbuches im Herbst 2009 dem Grundbuchamt noch 100 Stellenprozente zugesprochen (bis im Herbst 2009 waren es noch 140 Stellenprozente). Es zeigt sich, dass der Grundbuchverwalter in den letzten beiden Jahren zahlreiche Überstunden leisten musste. Auf der einen Seite bringt das EDV-Grundbuch zwar eine gewisse Entlastung mit sich, bewirkt aber auch, dass vermehrt Arbeiten nur noch durch den patentierten Grundbuchverwalter ausgeführt werden können. Neue gesetzliche Grundlagen (insbesondere die Revision des Sachenrechts im ZGB) führen zu zusätzlichen Registern und bringen ganz generell einen Mehraufwand mit sich. Der Gemeinderat hat in einer kurzfristigen Massnahme beschlossen, auf dem Grundbuchamt wieder eine – vorläufig bis zum Ende des Jahres 2012 befristete – Teilzeitstelle mit einem Pensum zwischen 30 und 40 Prozent zu schaffen. Im Weiteren werden das Aktuariat der Wasserversorgung und die nicht versicherbaren Elementarschäden, die bis anhin auch dem Grundbuchamt angegliedert waren, neu durch andere Verwaltungsstellen erledigt. Der Gemeinderat wird im Verlauf des Jahres als mögliche langfristige Entlastungsmassnahme auch die Zusammenlegung des Grundbuchamtes Amden mit umliegenden Grundbuchkreisen näher prüfen.
 
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen erteilt:
Thoma Heinrich, Rindlis 903: Anbau Mistbett; Sportbahnen Amden AG, Obere Dorfstrasse 8: Temporäre Beschneiung der Arvenpiste; Zeller-Robson Josef und Joan, Weesen: Abbruch und Neubau Wohnhaus an der Amdenerstrasse 38 – Projektänderung bezüglich der brandschutztechnischen Baubewilligung.