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Mitteilungen des Gemeinderates - März 2012

28. März 2012
Kanton plant Pförtner im Fli Im Zusammenhang mit einem Verkehrskonzept der politischen Gemeinde Weesen ist der Kanton daran, ein Strassenprojekt für die Kantonsstrasse auszuarbeiten. Der Entwurf sieht unter anderem vor, bei der Bushaltestelle Fli eine auf die Fahrbahn symmetrisch platzierte Mittelinsel zu erstellen. Diese Fussgängerinsel diene gleichzeitig als Pförtneranlage und sorge für Geschwindigkeitsreduktionen in beide Richtungen. Die Busbucht in Fahrtrichtung Amden werde beibehalten. Die bergseitige Bushaltestelle sei aus Platzgründen (Gebäude, WC-Anlage etc.) auf der Fahrbahn geplant. Das mühevolle Einfädeln des öffentlichen Busses in die Fahrbahn werde damit hinfällig. Im Weiteren müsse der grosszügig dimensionierte und schleifend angelegte Einlenker der Betliserstrasse zwingend angepasst werden. Über die zu erwartenden Kosten gibt das Vorprojekt noch keine Auskunft, es ist aber anzunehmen, dass im Falle einer Realisierung des Projekts die politische Gemeinde aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen im kantonalen Strassengesetz 35 % der Baukosten zu tragen hätte.

 

Der Gemeinderat hat im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens das Vorprojekt entschieden abgelehnt. Das Projekt bringt der Gemeinde Amden wohl keinen Vorteil, sondern nur Verschlechterungen gegenüber der bestehenden Situation. Die heute vorhandene bergseitige Bushaltestelle im Fli funktioniert bestens und es besteht nach der Auffassung des Gemeinderates kein Handlungsbedarf. Der Gemeinderat befürchtet bei starkem Verkehrsaufkommen zudem einen unnötigen Rückstau auf der Strasse von Weesen nach Amden, wenn der Bus auf der Strasse halten müsste.

 

Änderung der Gemeindeordnung Die Gemeindeordnung der politischen Gemeinde wurde anlässlich der Bürgerversammlung im Jahr 2011 von der Bürgerschaft und anschliessend vom Departement des Innern genehmigt. Sie ist seit dem 10.05.2011 in Vollzug. In der Gemeindeordnung hat die politische Gemeinde die Wasserversorgung und das Alters- und Pflegeheim Aeschen als unselbständige öffentlich-rechtliche Unternehmen bezeichnet. Mit dieser Bezeichnung wollte man den beiden spezialfinanzierten Bereichen der politischen Gemeinde resp. den jeweiligen Kommissionen etwas mehr Gewicht geben.

 

Ein unselbständig öffentlich-rechtliches Unternehmen ist von der Charakteristik gesehen nur eine organisatorische Selbstständigkeit ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Kreditkompetenzen zum Beispiel richten sich nach der Gemeindeordnung. Die gesetzlichen Bestimmungen sehen vor, dass für jedes unselbständig öffentlich-rechtliche Unternehmen ein eigener Haushalt geführt werden muss. Für das Alters- und Pflegeheim Aeschen und für die Wasserversorgung heisst das, dass je eine eigene Laufende Rechnung, Investitionsrechnung und Bestandesrechnung zu führen wäre. Dies wäre zwar grundsätzlich möglich, ist jedoch mit einem nicht zu unterschätzenden Mehraufwand verbunden, was unter dem Strich kaum jemandem etwas bringt. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, diese Bestimmungen über die unselbständig öffentlich-rechtlichen Unternehmungen in der Gemeindeordnung aufzuheben, zumal in der Jahresrechnung Aufwand und Ertrag ohnehin in eigenen Kontogruppen detailliert dargestellt werden. Da der Erlass und die Änderung der Gemeindeordnung der Zustimmung der Bürgerschaft bedürfen, wird dieser Beschluss des Gemeinderates der Bürgerschaft anlässlich der nächsten Bürgerversammlung in der Form eines Gutachtens unterbreitet.

 

Revisionsarbeiten Der Abwasserverband Glarnerland besorgt den Unterhalt bei der Abwasserpumpstation Betlis. Im Rahmen der periodischen Inspektion der elektrischen Anlagen sind verschiedene Mängel festgestellt worden. Gleichzeitig ist auch die Übertragung von Daten über allfällige Störungen mangelhaft. Die nötigen Renovationsarbeiten werden im Verlauf des Jahres durch den Abwasserverband Glarnerland ausgeführt.

 

Überbauungsplan Heiggen Der Gemeinderat hat an der Sitzung vom 07.02.2011 den Überbauungsplan Heiggen genehmigt. Er wird demnächst während 30 Tagen öffentlich aufgelegt. Das total 6‘124 m2 umfassende Planungsgebiet der Grundstücke Nrn. 1741, 1530 und 1377, die sich im Eigentum der Sportbahnen Amden AG und der politischen Gemeinde Amden befinden, liegt in der Kurzone. Der Überbauungsplan bezweckt eine aktive, nachhaltige Tourismusansiedlung, die eine langfristige Vermietbarkeit garantiert. Mit der Planung des Projekts ist eine in Gründung befindliche Aktiengesellschaft unter der Leitung von Richard Bolt beschäftigt. Gemäss Vorprojekt sind 18 in Gruppen angeordnete Ferienhäuschen mit einem Grundriss von ca. zehn auf sieben Meter sowie ein Infrastrukturgebäude beim bestehenden Wasserreservoir geplant. Der Überbauungsplan, der nach Abschluss des Rechtsverfahrens vom kantonalen Baudepartement genehmigt werden muss, um in Vollzug zu geraten, bildet die Grundlage für das später folgende Baubewilligungsverfahren.

 

Neuer Brandschutzfachmann Seit dem 1. März 2010 ist Jost Mächler, Schänis, als kommunaler Feuerschutzbeamter in der Gemeinde Amden tätig. Der Gemeinderat hat das Auftragsverhältnis mit Jost Mächler aufgelöst und Martin Thoma, Rindlis 901, als neuen Feuerschutzbeamter der Gemeinde Amden gewählt. Martin Thoma hat die nötige Fachprüfung als Brandschutzfachmann im letzten Herbst mit Erfolg absolviert und erfüllt damit die Voraussetzungen, um als kommunaler Feuerschutzbeamter tätig zu sein. Als Feuerschutzbeamter wird er in erster Linie die Baugesuche in Bezug auf die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften prüfen. Gleichzeitig übernimmt Martin Thoma die Aufgabe des Feuerschauers in der Gemeinde Amden.

 

Aufsichtsrechtliche Prüfung Das kantonale Amt für Gemeinden hat im Herbst 2011 eine mehrtägige aufsichtsrechtliche Prüfung über das Rechnungsjahr 2010 vorgenommen. Dabei wurde dem Rat und der Verwaltung ein gutes Zeugnis ausgestellt. Die aufsichtsrechtliche Prüfung hat ergeben, dass die massgebenden gesetzlichen und reglementarischen Vorschriften eingehalten werden.

 

Massnahmenplan für Strassensanierungen Der Gemeinderat hat im Jahr 2011 die Firma Geoinfo AG, Wil, beauftragt, einen Strassenzustands- und Massnahmenplan aller Gemeindestrassen auszuarbeiten. Diese beiden Instrumente liegen dem Gemeinderat nur vor. Es zeigt sich, dass der Sanierungsaufwand von Gemeindestrassen in den kommenden fünf Jahren zunehmen wird. Dies hat dazu geführt, dass der Gemeinderat in diesem Jahr 300‘000 Franken für Strassensanierungen budgetiert hat. Bisher hat die politische Gemeinde – mit Ausnahme des vergangenen Jahres – gut 200‘000 Franken in den Strassenunterhalt investiert. Im Jahr 2011 hat der Gemeinderat bereits knapp 370‘000 Franken in den Strassenunterhalt investieren müssen.

 

Teilstrassenplan in Kraft Das kantonale Tiefbauamt hat de n Teilstrassenplan Rietstrasse am 5. Januar 2012 genehmigt. Der Erlass ist damit in Kraft.

 

Ausbau von Wanderwegen Der Gemeinderat beabsichtigt, im laufenden Jahr die Wanderwege Oberfurgglen-Unterfurgglen-Hasenboden und Vordere Höhe-Gulmen zu sanieren. Für beide Sanierungen hat der Gemeinderat ein Beitragsgesuch an den Kanton gerichtet.

 

Baubewilligungen Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen erteilt: Kolb Daniel und Bärtsch Kolb Agnes, Aarau: Neubau Wohnhaus an der Römlistrasse 8; Westermann Abraham und Yen Westermann-Yen Pei-Lin, Mülistrasse 6: Abbruch und Neubau Wohnhaus am Sittenweg 9; Baumann Robert und Ruth, Uerikon: Abbruch und Neubau Wohnhaus am Sittenweg 9.