Mitteilungen des Gemeinderates - September 2012
Die Lawinenverbauungen am Mattstock haben nach dem schneereichen Winter 2011/2012 Schaden genommen. Regionalförster Rolf Ehrbar hat im Einvernehmen mit dem Kantonsforstamt die Sanierung und Instandstellung der Lawinenverbauung Mattstock in Angriff genommen. Ersten Schätzungen zufolge beläuft sich die Investition auf maximal einer halben Million Franken. Dank der grosszügigen finanziellen Beteiligung von Bund und Kanton wird mit dem neuen Subventionsprojekt die finanzielle Belastung der Gemeinde Amden ca. 50‘000 Franken sein. Die technische Entwicklung der Stützwerke und die neuen Anforderungen dürften bewirken, dass nach der Sanierung ähnliche Winter wie der letzte nicht mehr derart grosse Schäden verursachen werden.
Ausbau der Aeschenstrasse
In den Jahren 2007 bis 2009 hat die politische Gemeinde Amden die Aeschenstrasse bis zum Ende des Baugebietes auf eine Breite von rund fünf Metern verbreitert. Die Fortsetzung in Richtung Westen, d. h. in Richtung Alters- und Pflegeheim Aeschen, hat eine Breite von mehrheitlich 2.70 m bis 2.80 m. Sie ist damit in jenem Bereich sehr schmal, und das Kreuzen zwischen Fahrzeugen und Fussgängern ist praktisch nicht möglich. Insbesondere für die Pensionäre des Altersheims ist die Situation auf der Strasse gefährlich. Die politische Gemeinde hat aus diesem Grund bereits vor längerer Zeit auf der Talseite der Strasse einen Bodenstreifen von rund einem Meter Breite erworben, um bei späterer Gelegenheit die Strasse verbreitern zu können. Das Projekt für den Ausbau liegt nun vor.
Die projektierte Fahrbahn weist durchgehend eine Breite von 4.50 m auf. Im Bereich des Vorplatzes der Scheune auf dem Grundstück Nr. 1065 (Eigentümer: Peter Bachmann) wird die Strasse auf 5.00 m Breite ausgebaut, um in diesem Bereich das Kreuzen von zwei Lastwagen zu ermöglichen. Am Projektende wird ein Abzweiger mit einer Länge von ca. 50 m und einer Breite von 3.00 m als Zufahrt zum Areal südlich des Alters- und Pflegeheims erstellt. Damit soll in erster Linie die Zufahrt für die Hebebühne der Feuerwehr in die Reichweite zu den Zimmern der Pensionäre ermöglicht werden. Gemäss Kostenvoranschlag ist mit Projektkosten von Fr. 251‘640.00 zu rechnen.
Der Gemeinderat hat das Projekt genehmigt. Die öffentliche Auflagefrist des Projekts und des Teilstrassenplans ist am 30. August abgelaufen. Bis zum Redaktionsschluss sind einzelne Einsprachen eingegangen, welche der Gemeinderat nun behandeln wird. Der Zeitpunkt des Baubeginns ist abhängig vom Abschluss des Rechtsverfahrens.
Teilstrassenplan eingereicht
Der Gemeinderat hat im Mai dieses Jahres beschlossen, die Klassierung der Chloosstrasse an deren südlichem Ende um 30 Meter zu erweitern. Gegen den Teilstrassenplan ist innert der öffentlichen Auflagefrist eine Einsprache eingegangen, welcher der Gemeinderat in der Folge abgelehnt hat. Der Entscheid des Gemeinderates blieb unangefochten, sodass der Teilstrassenplan kürzlich zur Genehmigung an das kantonale Tiefbauamt eingereicht werden konnte.
Zonenplanänderung liegt öffentlich auf
Der Gemeinderat hat beschlossen, die Bauzone, soweit sie die Grundstücke Nrn. 1952 und 1757, Ruestel, erfasst, in Richtung Westen zu verschieben. Auf dies Weise gelingt es, den Abstand einer allfälligen Baute zur Sesselbahn zu vergrössern und möglichen Konflikten vorzubeugen. Der Teilzonenplan liegt vom 22. August bis am 20. September 2012 öffentlich auf.
Projektänderung
Der Gemeinderat hat am 24.11.2009 den Beschluss über das Strassenbauprojekt „Erschliessung Ruestel/Murggen“ gefasst. Das Projekt ist nach einem längeren Rechtsverfahren im Verlauf dieses Jahres rechtskräftig geworden. In der Zwischenzeit hat in Bezug auf die beiden Grundstücke Nrn. 1813 und 1814 eine Handänderung stattgefunden. Der neue Eigentümer stellte dem Gemeinderat den Antrag, die Stichstrasse, mit der das Grundstück Nr. 1814 erschlossen wird, möge aus dem Projekt entlassen werden und das Grundstück sei – zu gegebener Zeit – mittels einer privaten Zufahrt zu erschliessen. Der Gemeinderat hat dem Antrag des Grundeigentümers zugestimmt und den entsprechenden Teilstrassenplan öffentlich aufgelegt.
Felsräumungsarbeiten in Betlis
Die Arbeiten für die Felssicherung Betliserstrasse Ost (2. Etappe) sind abgeschlossen. Die Kosten inkl. Aufwand des Bauamtes belaufen sich auf Fr. 130‘796.45. Sämtliche Kosten sind vom Kanton für die Beitragsauszahlung anerkannt worden. Der Beitrag des Kantons beträgt mit 75% oder Fr. 98‘097.35. Der Gemeinderat hat beschlossen, im nächsten Frühjahr nun auch noch die dritte Etappe durchzuführen und damit die Felsräumung abzuschliessen. Es handelt sich um die Strecke zwischen Muslen und Betlis.
Kündigung
Gertrud Gmür, Hinterbergstrasse 17, hat ihre Anstellung als Verantwortliche für die Reinigung der öffentlichen WC-Anlage beim Unterbachparkplatz per 31. Dezember 2012 gekündigt. Der Gemeinderat dankt Gertrud Gmür für ihre langjährige Arbeit im Dienst der Öffentlichkeit.
Vereinbarung zum Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
In der gesamten Schweiz steht auf das Jahr 2013 hin eine Neuorganisation des Vormundschaftswesens bevor. An die Stelle der Vormundschaftsbehörden tritt eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, die über 60 Aufgaben im Bereich des Erwachsenenschutzes und gegen 50 Aufgaben im Bereich des Ehe- und Kindesrechts bzw. Kindesschutzes und Kindesvermögensschutzes zu erfüllen hat.
Die Aufgaben bleiben wie bisher bei den Gemeinden, wobei aufgrund der hohen Anforderungen die Gemeinden mit wenigen Ausnahmen nicht in der Lage sind, die Aufgaben autonom zu erfüllen. Die bisherigen Vormundschaftsbehörden müssen sich zu grösseren Einzugsgebieten mit interdisziplinären Fachbehörden zusammenschliessen. Die politischen Gemeinden im Linthgebiet haben sich entschieden, die Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an die Stadt Rapperswil-Jona zu übertragen. Der Gemeinderat hat die dafür nötige Verwaltungsvereinbarung kürzlich genehmigt. Die Vereinbarung wird – sobald sie von sämtlichen involvierten Gemeinderäten genehmigt ist – während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt.
Älplerchilbi Strichboden
Am 18. Juli hat offenbar die Älplerchilbi auf der Alp Strichboden zum letzten Mal stattgefunden. So jedenfalls publiziert es Alpwirt Alois Böni auf seiner Homepage und gegenüber den Medien. Der Gemeinderat hat diesen Entscheid mit einigem Erstaunen zur Kenntnis genommen und sieht sich veranlasst, dazu einige Ausführungen zu machen.
Im Jahr 2010 hat die Älplerchilbi Ausmasse angenommen, die sowohl die Ortsgemeinde als auch die politische Gemeinde nicht mehr akzeptieren konnten. Die Ortsgemeinde, als Eigentümerin der Alpweide und der Alpgebäude, hat für das Folgejahr 2011 das Parkieren von Autos auf der Alp Strichboden verboten. Die politische Gemeinde, welche die Aufsicht über die Gemeindestrassen hat und für die Patenterteilung zuständig ist, hat daraufhin die Patentbedingungen entsprechend angepasst und die Verkehrsregelung auf die neue Beschränkung abgestimmt. Alois Böni hat die neuen Bedingungen nicht akzeptiert und auf den Sommer 2012 hin die Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse angerufen. Dort ist es zwischen ihm und dem Ortsverwaltungsrat zu einem Vergleich gekommen. Aufgrund der Vergleichsvereinbarung hat Alois Böni nun wieder das Recht, 150 Autos auf der Alp zu parkieren. Der Gemeinderat hat daraufhin die Patentbedingungen unverzüglich auf den früheren Stand zurückversetzt, d.h. das Patent angepasst und das Fahrverbot für die Mittwochabende aufgehoben. Trotzdem hat sich Alois Böni nach der Chilbi vom 18. Juli dazu entschlossen, den Chilbibetrieb einzustellen.
Angesichts dieses Teilsieges ist es für den Gemeinderat unverständlich, dass sich Alois Böni zu diesem Schritt entschlossen hat. Wenn Alois Böni nun geltend macht, die Aufhebung des Fahrverbotes ab 19.30 Uhr reiche nicht aus, dann verschweigt er, dass diese Regelung schon früher Gültigkeit hatte, als der Betrieb bestens florierte.
Arbeitsvergebungen
Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsvergebungen beschlossen: Umlegung von Wasserleitungen im Römli an die Thoma Sanitär AG, Dorfstrasse 10; Umlegung einer Kanalisationsleitung im Römli an die E. Kamm AG, Mühlehorn; Grabarbeiten zwischen der Quelle Gäudig und dem Reservoir Walau an Andreas Thoma, Eggli 1913; Rohrlegearbeiten im Zusammenhang mit Wasserzuleitungen im Raum Untersellen an die Thoma Sanitär AG, Dorfstrasse 10; Malerarbeiten im öffentlichen Schutzraum des Gemeindehauses an Walter Lacher, Amdenerstrasse 4.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat die folgenden Baubewilligungen erteilt:
Gmür Norbert, Käsern 452: Wärmepumpe mit Erdwärmesonden-Bohrungen; Tensfeldt Wolfgang, Rapperswil-Jona: Einbau Wärmepumpe und Aufbau Photovoltaikanlage an der Stocksittenstrasse 3; Glarimmag AG, Niederurnen: Neubau Wohnhaus am Sittenweg 11; Kid- Hüttenmoser Eduard und Danyela, Betliserstrasse 29: Wiederaufbau Wohnhaus; Kocher Josy, Zürich: Fenstervergrösserung an der Durschlegistrasse 13; Trachsel-Wirth Stephan und Margrit, Geren 886: Umbau Wohnhaus.
Nachtsperrung für schwere Motorfahrzeuge
Das kantonale Tiefbauamt hat über den Stand der Arbeiten für die Sanierung der Steinschlaggalerien, welche bis im Herbst 2013 dauern, informiert. Die Bauarbeiten sind bisher gemäss Bauprogramm vorangeschritten. In den Nächten zwischen dem 4. und 7. September finden Belagsarbeiten statt, die für schwere Motorfahrzeuge eine vollständige Schliessung der Strasse erfordern. Die Sperrung erfolgt erstmals am Dienstagabend, 4. September 2012 ab 23.15 Uhr und dauert bis am Mittwochmorgen, 5. September um 05.00 Uhr. In den Nächten vom 5. auf den 6. September und vom 6. auf den 7. September erfolgen die Sperrungen zu denselben Zeiten. Betroffen von der Strassensperrung sind ausschliesslich schwere Motorfahrzeuge inkl. Gesellschaftswagen (Busse etc.). Die Durchfahrt für Personenwagen und Notfallfahrzeuge wie Feuerwehr, Ambulanz etc. ist gewährleistet. Es besteht keine Umleitung. Die Bauarbeiten werden bei jeder Witterung durchgeführt.