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Mitteilungen des Gemeinderates - November 2013

31. Oktober 2013
Gemeindefusion
Die Gemeinderäte von Weesen und Amden haben beschlossen, bis Ende des Jahres 2014 – auf der Basis einer Machbarkeitsstudie – an der Urne eine Grundsatzabstimmung über eine Gemeindefusion durchzuführen. Mit einem positiven Ergebnis in beiden politischen Gemeinden werden die Gemeinderäte beauftragt, die Vereinigung konkret vorzubereiten und den Bürgerschaften den Vereinigungsbeschluss vorzulegen.

Beide Gemeinderäte wünschen sich, dass die neue Gemeinde als Einheitsgemeinde organisiert werden soll, um sämtliche Synergieeffekte ausschöpfen zu können. Dass das Modell der Einheitsgemeinde zukunftsweisend ist, vertreten übrigens nicht nur die Vereinigung der St. Galler Gemeindepräsidenten, sondern explizit auch der kantonale Schulgemeindeverband. Dazu ist es nötig, dass die Schulgemeinden ihre Zustimmung geben und den Prozess aktiv mitbegleiten. Die Einbindung von Beginn weg ist ratsam, weil bereits bei der Grundsatzabstimmung etliche Detailfragen geklärt sein sollen, um von Beginn weg in politisch sensiblen Angelegenheiten die Karten auf dem Tisch liegen zu sehen. Damit soll einerseits Klarheit geschaffen und andererseits die Gerüchteküche gelüftet werden.

Während bei der Grundsatzabstimmung die Schulgemeinden noch keine aktive Rolle innehaben, haben die Schulräte beim Vereinigungsbeschluss ihre Bürgerschaften über die Inkorporation in die vereinigte Gemeinde abstimmen zu lassen. Eine Gemeindefusion kommt selbstredend nur dann zustande, wenn beide politischen Gemeinden mehrheitlich zustimmen. Die Einheitsgemeinde kann hingegen bereits dann zustande kommen, wenn nur eine einzige der drei Schulgemeinden zustimmt. Diejenige Schulgemeinde, deren Bürgerschaft eine Inkorporation ablehnt, verbleibt als selbständige Körperschaft innerhalb der fusionierten Gemeinde, wie es heute schon ist.

Bereits läuft das Offertverfahren für die Projektbegleitung und die Schulräte sind mit einem Brief begrüsst und um Beantwortung eines Fragekatalogs gebeten worden. Der Gemeinderat Amden wird die Bevölkerung weiterhin in der Ammler Zitig über den Projektstand informieren. So oder so wird das Projekt Geduld und Vertrauen benötigen, bis die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger alle Informationen erhalten haben und losgelöst von Gerüchten und Hörensagen ein objektives Urteil fällen können.

Abwassermässige Erschliessung der Kurzone Heiggen
Derzeit sind im Gebiet Arven die Arbeiten für die technische Beschneiung der Arvenpiste im Gang. In diesem Zusammenhang wird eine Entwässerungsleitung eingelegt, die dafür sorgen soll, dass die Wasserleitung entleert werden kann und Kondenswasser abfliesst. In unmittelbarer Nähe der Arvenpiste (westlich des Restaurants Monte Mio) befindet sich eine noch nicht überbaute Landfläche, welche in der Kurzone liegt und dereinst mit einem Feriendorf überbaut werden soll. Dieses Land ist abwassermässig derzeit noch nicht erschlossen.

Es bot sich im Zusammenhang mit der Pistenbeschneiung die Gelegenheit, das Land in der Kurzone zu günstigen Konditionen in Bezug auf die Abwasserentsorgung zu erschliessen. Es besteht zwar derzeit kein unmittelbarer Zwang zur Erschliessung, doch würde die Leitung erst später eingelegt, würden die Kosten um einiges höher ausfallen. Der Gemeinderat nützte daher diese Gelegenheit und beschloss einen Nachtragskredit in der Höhe von 50‘000 Franken. Verlaufen die Arbeiten nach Plan, sollten sie vor dem Wintereinbruch noch abgeschlossen werden können.

Schutzverordnung
Der Gemeinderat hat am 16. Juli 2013 das Schutzverzeichnis der Kulturobjekte und den dazugehörigen Plan erlassen. Es handelte sich um die Zweitauflage aufgrund der Ergebnisse des Rechtsverfahrens aus der ersten Auflage. Die Änderungen gegenüber der ersten Auflage sind vom 14. August bis am 12. September 2013 öffentlich aufgelegen. Innert der öffentlichen Auflagefrist sind gegen die Einstufungen keine Einsprachen mehr eingegangen. Das Verzeichnis der geschützten und erhaltenswerten Kulturobjekte sowie die Reglementsbestimmungen in der Schutzverordnung werden vom Gemeinderat somit zur Genehmigung dem kantonalen Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht.

Neugestaltung des Tempelplatzes
Die Stiftung Albert Böni-Opawsky ist derzeit daran, im Dorfzentrum ein neues Dienstleistungsgebäude zu bauen. Auf Höhe des Erdgeschosses ist ein Café mit einer Gartenwirtschaft auf dem Tempelplatz vorgesehen. Der Tempelplatz wird im Zug der Bauarbeiten neu gestaltet und aufgewertet. Die Kosten dafür belaufen sich auf rund 230‘000 Franken. Ein Grossteil des Tempelplatzes liegt im Eigentum der politischen Gemeinde Amden.

Der Stiftung Albert Böni-Opawsky steht rund um das neue Gebäude im Dorfkern praktisch kein eigenes Land zur Verfügung. Damit der Zugang zum Gebäude auf eigenem Land in Zukunft gewährleistet ist, haben der Stiftungs- und Gemeinderat beschlossen, dass die politische Gemeinde eine Fläche von etwas mehr als 200 Quadratmeter ab dem „Tempelgrundstück“ zum Quadratmeterpreis von 300 Franken an die Stiftung Albert Böni-Opawsky veräussert. Im Weiteren beteiligt sich die politische Gemeinde, an der selbst nach dem Landverkauf noch ein Grossteil des Platzes gehört, mit pauschal 90‘000 Franken an den Kosten für die Neugestaltung des Tempelplatzes. Der Gemeinderat wird diesen Betrag und den aus dem Landverkauf resultierenden Erlös in die Investitionsrechnung des Jahres 2014 aufnehmen. Der Nettoaufwand der politischen Gemeinde an die Neugestaltung des Tempelplatzes wird somit rund 30‘000 Franken betragen.

Referendumsfrist unbenützt abgelaufen
Der Gemeinderat hat beschlossen, das Grundstück Nr. 1965, Chloos, (Bauparzelle an der Allmeindstrasse) zum Preis von Fr. 251‘900.- an John William und Silvia Orthwein, Meilen, zu verkaufen. Dieser Beschluss wurde aufgrund der massgebenden Kreditkompetenzen in der Gemeindeordnung während 40 Tagen dem fakultativen Referendum unterstellt. Innert Auflagefrist ist das Referendum nicht ergriffen worden.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Elsener Doris, Tobelstrasse 19: Neubau Wohnhaus im Ruestel – Projektergänzung bezüglich Garageneinfahrt und Firsthöhe des Wohnhauses; Büsser Lorenz, Berschis: Terrainaufschüttung und Bodenverbesserung im Lehni; Politische Gemeinde Amden, Dorfstrasse 22: Einstieg in den Walensee beim Badeplatz Lago Mio; Erbengemeinschaft Feller Ferdinand, Langnau am Albis: Abbruch und Neubau Gartenhaus – Projektänderung bezüglich Grundriss des Gartenhauses.