Mitteilungen des Gemeinderates - Februar 2014
Die Hauptstrasse von Weesen nach Amden ist eine Kantonsstrasse. Als Teil des Gesamtverkehrskonzeptes der Gemeinde Weesen plant der Kanton bei der Bushaltestelle im Fli eine symmetrische Mittelinsel auf der Strasse, einen sogenannten „Pförtner“. Die Fussgängerinsel soll gleichzeitig als Pförtneranlage dienen und für eine Geschwindigkeitsreduktion in beiden Richtungen sorgen. Die bergseitige Busbucht (in Fahrtrichtung Weesen) soll neu westlich der bestehenden WC-Anlage zu liegen kommen. Die Busbucht in Fahrtrichtung Amden soll beibehalten werden. Im Zuge des Projekts „Pförtner Fli“ soll auch der Einlenker in die Betliserstrasse angepasst werden. Die Gesamtkosten des Projekts betragen Fr. 1‘115‘000.-. Aufgrund der massgebenden gesetzlichen Vorschriften hätte die politische Gemeinde Amden an das Projekt Kosten im Umfang von Fr. 489‘700.- zu übernehmen. Der Kantonsanteil beträgt 65 Prozent der anrechenbaren Kosten oder Fr. 625‘300.-.
Das vorliegende Projekt des Kantons fällt unter die Kategorie „Bau von Kantonsstrassen“ gemäss Art. 34 ff. des kantonalen Strassengesetzes. Beim Bau von Kantonsstrassen ist die politische Gemeinde bei der Projektierung anzuhören. Die politische Gemeinde regelt in der Gemeindeordnung, bei welchen Projekten die zuständige Gemeindebehörde ihren Vernehmlassungsbeschluss der Bürgerschaft unterbreitet. In der politischen Gemeinde Amden ist eine Stellungnahme des Gemeinderates zu einem Strassenbauvorhaben des Kantons dann während 40 Tagen dem fakultativen Referendum zu unterstellen, wenn der Kostenvoranschlag 200‘000 Franken übersteigt. Dies ist beim vorliegenden Projekt der Fall. Die Vernehmlassung des Gemeinderates und ein Projektplan können vom 30 Januar bis am 10. März 2014 auf der Gemeindeverwaltung (Anschlagkasten im 1. Stock) eingesehen werden.
Der Gemeinderat kann das Projekt des Kantons aus diversen Gründen nicht unterstützen. Der geplante Pförtner soll einerseits für eine Geschwindigkeitsreduktion bei den Automobilisten sorgen und gleichzeitig den Fussgängern, welche die Kantonsstrasse überqueren, einen Schutz bieten. Der Pförtner wird in Bezug auf die gewünschte Geschwindigkeitsreduktion seinen Dienst jedoch nicht erweisen, denn die Automobilisten könnten – aufgrund der Dimension des Pförtners –auch nach dem Bau weiterhin praktisch geradeaus weiterfahren. Auch das zweite Ziel des Pförtners – den Schutz des Fussgängers – wird mit dem geplanten Projekt nicht erreicht. Im Bereich des Pförtners ist nämlich nicht einmal Fussgängerstreifen vorgesehen – die Fussgängerfrequenzen an der fraglichen Stelle seien zu gering.
Ein nicht ungefährlicher Punkt im Fli ist die Einmündung der Mülistrasse in die Kantonsstrasse. An jener Stelle münden schulpflichtige Kinder zu Fuss oder mit Velos in die Hauptstrasse ein. Diese Stelle ist ungesichert (kein Trottoir auf der Bergseite, Mauer direkt an der Strasse, unübersichtlich wegen parkierter Autos um die Fli-Garage). Zur Behebung dieses Problems schlägt das kantonale Tiefbauamt keine Massnahmen vor.
Beide Bushaltestellen im Fli erfüllen ihren Dienst derzeit vollends. Die nördliche Bushaltestelle muss also gar nicht verändert werden. Beobachtungen zeigen, dass die derzeitige Busbucht zwar schmal ist, dem Bus-Chauffeur aber erlaubt, vollständig neben der Fahrbahn anzuhalten. Das Vorbeifahren am stehenden Bus ist möglich, ohne dass die Gegenfahrbahn beansprucht werden muss. Die Einmündung der Betliserstrasse in die Kantonsstrasse wurde erst vor wenigen Jahren umfassend saniert, insbesondere wurde der südliche Strassen- bzw. Trottoirrand neu geführt. Im Weiteren ist auf der Betliserstrasse erst im Jahr 2011 ein neuer Belag eingebaut worden. Der Einlenker erfüllt seine Funktion bestens und es besteht kein Anlass, diesen bereits wieder anders zu gestalten.
Schliesslich sind die Kosten für das Projekt überrissen hoch. Die Kosten und die Wirkung der projektierten Massnahmen stehen in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander. Zusammenfassend kann der Gemeinderat das vorliegende Projekt in keiner Art und Weise unterstützen und lehnt dieses vollumfänglich und entschieden ab. Das Projekt schiesst am Ziel vorbei und bringt unter dem Strich keinen einzigen Vorteil – weder für den Busbetrieb und die Automobilisten noch für die Fussgänger.
Eine praktisch gleichlautende Vernehmlassung gibt der Gemeinderat auch zum zweiten Projekt des Kantons „Durchlass Sagenbach“ ab. Der Gemeinderat unterstützt zwar im Grundsatz einen verbesserten Bachdurchlass bei der Kantonsstrasse. Das vorliegende Projekt ist aber zu sehr auf das Projekt „Pförtner Fli“ abgestimmt, weshalb der Gemeinderat konsequenterweise auch das Projekt „Durchlass Sagenbach“ ablehnt.
Schutzverordnung ist rechtskräftig
Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen hat am 13. Januar 2014 die Schutzverordnung der Gemeinde Amden in Bezug auf die geschützten und erhaltenswerten Gebäude der genehmigt. Mit dieser Genehmigung geht ein langjähriges und zeitaufwändiges Rechtsverfahren zu Ende. Die rechtskräftige Schutzverordnung schafft nun bei Bauvorhaben sowohl für die betroffenen Grundeigentümer wie auch für die Bewilligungsbehörden Rechtssicherheit.
Im Kulturgüterschutzverzeichnis sind nun 36 Wohnhäuser als „geschützt“ und 62 Objekte als „erhaltenswert“ bezeichnet. Für die geschützten Objekte gilt der Schutz sowohl für die äussere als auch für die innere Substanz. Der Abbruch dieser Objekte wird nur dann bewilligt, wenn sich ein gewichtiges, das Interesse an der Erhaltung überwiegendes Bedürfnis nachweisen lässt. Für die erhaltenswerten Objekte gilt der Schutz für die äussere Substanz. Erhebliche Veränderungen oder der Abbruch von erhaltenswerten Wohnhäusern sind zulässig, wenn ein Projekt für einen architektonisch wertvollen Ersatzbau vorliegt und sich ein gewichtiges, das Interesse an der Erhaltung überwiegendes Bedürfnis nachweisen lässt.
Zusätzliche Parkplätze
Beim Alters- und Pflegeheim im Aeschen besteht zu gewissen Zeiten ein Mangel an Parkplätzen. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, im Verlauf dieses Jahres vier zusätzliche Autoabstellplätze zu bauen.
Prüfung der Gemeindefusion
Der Gemeinderat hat in der letzten Ausgabe der Ammler Zitig informiert, dass für die Prüfung der Gemeindefusion mit Weesen Projektgruppen eingesetzt werden. Die Mitglieder der Projektgruppen treffen sich anfangs Februar zu einer Kick-Off-Veranstaltung und werden nachher an fünf Workshops die Grundlagen für die Ausarbeitung der Abstimmungsbotschaft zusammentragen. Die beiden Gemeinderäte von Weesen und Amden werden sowohl nach der Kick-Off-Veranstaltung als auch nach jedem Workshop die Bevölkerung und die Presse mit Informationen bedienen.
Wanderweg Dorf-Bergruh
Die Bauarbeiten am Wanderweg Dorf-Bergruh sind abgeschlossen und die Bauabrechnung konnte erstellt werden. Die Gesamtkosten belaufen sich auf Fr. 831‘542.05. Der Kostenvoranschlag hat seinerzeit einen Aufwand von 882‘000 Franken vorgesehen. Das kantonale Tiefbauamt hatte vor längerer Zeit an den Neubau des Wanderwegs einen Kantonsbeitrag von 65 Prozent der beitragsberechtigten Kosten zugesichert. Das Tiefbauamt hat nun die Abrechnungssumme als beitragsberechtigt anerkannt und den Beitrag von Fr. 540‘502.35 an die politische Gemeinde Amden ausgerichtet.
Kündigung
Hallenwartin Monica Kilchenmann, Obere Betliserstrasse 9, hat ihren Auftrag als Hallenwartin für den Saal Amden sowie als Verantwortliche für das Ferienlager Mürtschenblick auf Ende März 2014 gekündigt. Der Gemeinderat dankt Monica Kilchenmann für die geleisteten Dienste. Der Auftrag wird wieder öffentlich ausgeschrieben.
Kein Referendum
Die politischen Gemeinden Weesen und Amden haben eine Vereinbarung über die Führung eines gemeinsamen Landwirtschaftsamtes (mit Sitz in Amden) abgeschlossen. Die Vereinbarung ist in beiden Gemeinden dem fakultativen Referendum unterstellt worden. Innert der öffentlichen Auflagefrist ist das Referendum in beiden Gemeinden nicht ergriffen worden. Der Zusammenschluss ist per 1. Januar 2014 erfolgt.
Arbeitsvergabe
Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsvergabe beschlossen:
Metallgeländer bei der Treppenverbindung Römli-Brugg an Thoma Sanitär AG, Dorfstrasse 10.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Späh Erich, Zürich: Balkonvorbau mit Pergola im Geren; Boss Dorothea, La Punt-Chamues: Einbau eines Dachschleppers beim Wohnhaus an der Arvenbüelstrasse 25; Politische Gemeinde Amden: Neubau von vier Autoabstellplätzen beim Alters- und Pflegeheim Aeschen; Bohner Rolf und Caroline, Winterthur: Neubau Stützmauer und Aussentreppe an der Stocksittenstrasse 21; Riess Ingo und Ruf Riess Andrea, Zürich: Einbau Fenster beim Wohnhaus an der Stocksittenstrasse 5; Baumann Andreas und Paulin Gabriela, Buttikon: Neubau Wohnhaus im Ruestel; Jäggi-Büsser Kevin und Nicole, Tuggen: Neubau Wohnhaus im Ruestel; Gmür Patrick und Claudia, Rütistrasse 5: Neubau Wohnhaus im Ruestel.