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Mitteilungen des Gemeinderates - Januar 2016

4. Januar 2016
Auflösung Fonds
In der Bestandesrechnung der politischen Gemeinde Amden befindet sich die „Betriebsreserve Gemeinschaftsantenne“. Die Reserve beläuft sich auf rund 190‘000 Franken. Der Betrag ist während jener Zeit zusammengekommen, als der Zweckverband Fernsehversorgung Walensee ausländische Fernsehsender über den Umsetzer auf der Durschlegi verbreitet hat. Die politische Gemeinde hat damals Benützungsgebühren erhoben und den nicht beanspruchten Teil der Gebühren fondiert. Der Zweckverband ist vor Jahren aufgelöst worden und die Anlage ist nicht mehr in Betrieb.

Der Fonds wurde in der Vergangenheit teilweise genutzt, um Fehlbeträge bei der Finanzierung des Kabelfernsehens im Fli zu decken. Dies ist jedoch nicht der definierte Zweck des Fonds und somit nicht korrekt. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, den Fonds mangels eines konkreten Verwendungszwecks zu Gunsten der laufenden Rechnung 2015 aufzulösen.

Beschwerde geschützt
Der Gemeinderat hat im Sommer 2014 in der Ammler Zitig informiert, der Kanton St. Gallen verzichte auf die beiden Projekte „Pförtner Fli“ und „Durchlass Sagenbach Fli“, nachdem sich die Gemeinde Amden dagegen ausgesprochen habe. Das kantonale Tiefbauamt stellte der politischen Gemeinde in der Folge den „Gemeindebeitrag an die aufgelaufenen Kosten des Pförtners Fli“ in Rechnung. Der Rechnungsbetrag belief sich auf Fr. 41‘341.65 und setzte sich zusammen aus 35 % der anrechenbaren Projektierungskosten (Fr. 32‘146.60) und „Sonderkosten der Gemeinde“ (Fr. 9‘195.05).

Der Gemeinderat setzte sich gegen diese Rechnung mit einer Beschwerde bei der zuständigen Instanz (dem Verwaltungsgericht) zur Wehr und verlangte eine Reduktion der Rechnung auf die von der Gemeinde verursachten Aufwendungen in der Höhe von Fr. 9‘195.05. Der Gemeinderat hat die Beschwerde im Wesentlichen damit begründet, es könne nicht sein, dass die politische Gemeinde nun 35 % der Projektierungskosten entrichten müsse für ein Projekt, das sie nie gewünscht und schon gar nicht beantragt habe. Das Planungsrisiko liege bei der Hoheitsträgerin der Strasse, also dem Kanton St. Gallen. Es sei nicht nachvollziehbar, weshalb die Gemeinde den gleichen Kostenanteil (nämlich 35 % der entstandenen Kosten) zu tragen habe, wie wenn das Projekt ausgeführt worden wäre.

Mit Entscheid vom 27. Oktober 2015 hat das Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen die Beschwerde des Gemeinderates Amden gutgeheissen und die Rechnung der politischen Gemeinde Amden auf Fr. 9‘195.05 reduziert. Begründet wird der Entscheid damit, dass der Kanton für das Projekt kein Planverfahren durchgeführt hat und demnach kein rechtskräftiges Strassenprojekt vorlag. Der Entscheid des kantonalen Verwaltungsgerichts ist mittlerweile in Rechtskraft erwachsen.

Die politische Gemeinde Amden hat sich in diesem Geschäft erfolgreich gegen das Projekt und gegen die Aufteilung der Projektierungskosten zur Wehr gesetzt. Indem das Vorhaben nicht ausgeführt wird, kann der Kanton St. Gallen eine gute halbe Million Franken und die politische Gemeinde etwas mehr als 300‘000 Franken einsparen.

Wasserversorgung
Die Quellerträge sind infolge der Schneeschmelze anfangs Dezember wieder stark angestiegen. Die Situation hat sich – dank den Niederschlägen und der Tatsache, dass der Boden noch nicht gefroren ist – entspannt. Der Gemeinderat dankt allen, welche durch das bewusste Wassersparen ihren Beitrag zur Bewältigung der Situation geleistet haben.

Asylunterkunft Bergruh
Am 13. November 2015 hat das Initiativkomitee „Nein zum Asylzentrum Amden“ dem Gemeinderat ein Initiativbegehren eingereicht. Mit der Initiative soll der Gemeinderat verbindlich aufgefordert werden, Klage gegen den Kanton einzureichen. Dies mit der Begründung, ein Asylzentrum ist der Grössenordnung von 80 bis 120 Personen sei im Vergleich mit der Einwohnerzahl unverhältnismässig und „zerstöre die gewachsenen Dorfstrukturen und den Dorffrieden“. Aufgrund der massgebenden Bestimmungen in der Gemeindeordnung hat der Gemeinderat nun innert zwei Monaten die Zulässigkeit der Initiative zu prüfen. Der Gemeinderat hat einen ausgewiesenen Fachmann für öffentliches Recht mit der Zulässigkeitsprüfung der Initiative beauftragt. Der Entscheid, ob die Initiative zulässig ist oder nicht, wird der Gemeinderat im Januar 2016 fällen.

Im Hinblick auf die Eröffnung des kantonalen Asylzentrums Bergruh hat sich der Gemeinderat anfangs Dezember mit den Vertretern des kantonalen Migrationsamtes zu einem Gespräch getroffen. Dabei wurden die verschiedensten Themen und Anliegen in einem offenen Dialog besprochen. Das kantonale Asylzentrum wird im Januar 2016 eröffnet. Solange das Verfahren in Bezug auf die Baubewilligungspflicht hängig ist, wird das kantonale Migrationsamt nicht mehr als 80 Asylsuchende in der Asylunterkunft unterbringen. Als Zentrumsleiter hat der Kanton St. Gallen Stephan Trachsel, Geren 886, Amden, gewählt.

Mit der Feststellungsverfügung vom 22. Juni 2015 hat der Gemeinderat den Kanton verpflichtet, ein Baugesuch einzureichen, wenn in der Bergruh mehr als 80 Asylsuchende untergebracht werden. Dies deshalb, weil der Gemeinderat die Umnutzung des Kurhauses in ein Zentrum für Asylsuchende als Zweckänderung erachtet, bei welcher der Benützerkreis gegenüber der bisherigen Nutzung vergrössert wird. Gegen diesen Entscheid haben der Kanton St. Gallen und eine Privatperson beim kantonalen Baudepartement Rekurs erhoben. Mit Entscheid vom 7. Dezember 2015 hat das kantonale Baudepartement den Entscheid des Gemeinderates bestätigt und die beiden Rekurse abgewiesen. Der Rekursentscheid kann von den Verfahrensbeteiligten innert 14 Tagen seit Eröffnung an das kantonale Verwaltungsgericht weitergezogen werden.

Einlenker Aeschenstrasse
Die Arbeiten für die Neugestaltung des Einlenkers von der Aeschenstrasse in die Dorfstrasse sind abgeschlossen und abgerechnet. Die Gesamtkosten betragen Fr. 268‘976.40 bei einem Kostenvoranschlag von 363‘000 Franken. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung genehmigt.

Bauabrechnung Durschlegistrasse
Die Bauarbeiten für den Ausbau der Durschlegistrasse, Abschnitt Löwen-Hänsli, sind seit längerer Zeit abgeschlossen. Die Bauabrechnung schliesst mit Aufwendungen in der Höhe von Fr. 752‘855.50 ab, dies bei einem Kostenvoranschlag von Fr. 775‘972.00. Gemäss Verfügung des Gemeinderates haben sich die Anstösser mit 20 % an den Baukosten zu beteiligen. Der Gemeinderat hat die Bauabrechnung genehmigt und wird die Grundeigentümerbeiträge gemäss rechtskräftigem Beitragsplan in Rechnung stellen.

Beitrag an Wanderwegunterhalt
Die Schäden an den Wanderwegen aus dem Winter 2011/2012 konnten mit Aufwendungen von Fr. 11‘315.65 behoben werden. Das kantonale Tiefbauamt hat an diese Kosten einen Beitrag von 75 % – also Fr. 8‘486.75 – geleistet.

Projektierung Alterszentrum
Der Gemeinderat hat im Frühling dieses Jahres den Auftrag für die Erarbeitung des Betriebskonzepts, des Raumkonzepts und der Betriebsmodellrechnung an die Vitalba GmbH, Rupperswil, erteilt. Eine Projektgruppe hat sich in den vergangenen sieben Monaten intensiv mit der Ausarbeitung des Betriebs- und Raumkonzeptes befasst und dieses nun dem Gemeinderat zur Genehmigung unterbreitet. Im Rahmen der Projektarbeit hat die Projektgruppe auch zwei unterschiedlich organisierte Heime im Bündnerland und in der Innerschweiz besucht.

Das Betriebskonzept sieht ein gemeindeeigenes Alterszentrum mit 32 Pflegebetten in zwei Gruppen sowie zusätzlich vier Wohnungen für betreutes/begleitetes Wohnen vor. Dem Gemeinderat ist es wichtig, neben den klassischen Pflegeplätzen, welche anhand der Bevölkerungszahl ermittelt wurden, auch vier Wohnungen im Heim anzubieten. Diese Wohnungen sollen Einzelpersonen und/oder Paaren zur Verfügung stehen, wenn mindestens eine Person pro Wohnung einen längerfristigen Betreuungs- und/oder leichten Pflegebedarf aufweist, der in der Nähe des Heims besser gewährleistet werden kann als zu Hause. Die Mieter der Wohnungen haben die Möglichkeit, vom Alterszentrum Service- und Betreuungsleisten in Anspruch zu nehmen. Spitex-Dienstleistungen sind von den Wohnungsmietern jedoch in erster Linie von der öffentlichen Spitex zu beziehen.

Der Gemeinderat hat das Betriebs- und Raumkonzept anfangs Dezember genehmigt und den Auftrag für eine Grobkostenschätzung erteilt. Anhand der Grobkostenschätzung kann nachher die Betriebsmodellrechnung erarbeitet werden. Sobald die Betriebsmodellrechnung steht, kann das Verfahren für den Projektierungswettbewerb gestartet werden.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Frei Florian und Daniela, Bassersdorf: Neubau Wohnhaus an der Windeggstrasse 6; Stadelmann Markus, Hänslistrasse 5: Neubau Wohnhaus an der Windeggstrasse 7; Van Vliet Adrianus und van Dorp Wilhelmina, Galgenen: Neubau Wohnhaus an der Oberen Chloosstrasse 3; Büche Theodor und Ida, Amdenerstrasse 33: Einbau zwei Dachfenster.