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Mitteilungen des Gemeinderates - Mai 2016

2. Mai 2016
Mietvertrag neu abgeschlossen
Die politische Gemeinde Amden hatte während vielen Jahren den Raum östlich des ehemaligen Feuerwehrdepots an der Hinterbergstrasse 2 an Karl Eberle, Hinterbergstrasse 2, vermietet. Karl Eberle hatte diesen Raum in den vergangenen Jahren an Martin Belser, Betreiber des Sporthuus Amden, untervermietet. Martin Belser hat sein Sportgeschäft in Amden per Ende April 2016 aufgegeben, wird aber in den kommenden Wintersaisons nach wie vor einen Skiverleih an der Hinterbergstrasse 2 anbieten. Im Einvernehmen mit allen Beteiligten hat der Gemeinderat den bestehenden Mietvertrag mit Karl Eberle aufgehoben und einen neuen Mietvertrag mit Martin Belser abgeschlossen.

Projektierungsauftrag erteilt
Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Amden hat anlässlich der Bürgerversammlung vom 29. März 2016 den Gemeinderat ermächtigt, für die Sanierung des Hallenbades Amden ein baubewilligungsreifes Bauprojekt in Auftrag zu geben. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Auftrag unmittelbar nach der Bürgerversammlung an die Beck Schwimmbadbau AG, Winterthur, erteilt. Die beauftragte Unternehmung wird das Bauprojekt in enger Zusammenarbeit mit der eingesetzten Projektgruppe bis im Herbst 2016 erarbeiten. Für die Erteilung des Baukredits wird eine Urnenabstimmung nötig sein. Diese findet voraussichtlich am Sonntag, 27. November 2016, statt.

Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel
Der Gemeinderat Amden hatte im November 2014, zusammen mit den Gemeinden Weesen und Glarus Nord, Einsprache gegen das Auflageprojekt „Sicherheitsstollen Kerenzerbergtunnel“ erhoben. In der Einsprache haben die drei Gemeinden gefordert, dass nebst geeigneten Lärmschutzmassnahmen während der Bauzeit auch für die gesamte Autobahnstrecke von Walenstadt bis nach Weesen Verbesserungen bezüglich des Lärmschutzes vorgenommen werden (Überdeckung der Autobahn in Mühlehorn, Lärmschutzwände beim Autobahnanschluss Weesen, Schliessung der Galerien usw.).

Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat mit Verfügung vom 9. März 2016 die Plangenehmigung erteilt und gleichzeitig die Einsprache entschieden. In einem Punkt wurde die Einsprache teilweise gutgeheissen („vor Aufnahme der Bauarbeiten sei mit der Gemeinde Glarus Nord über die Höhe der Entschädigung des für den Installationsplatz benötigten Landes im Tiefwinkel, Mühlehorn, zu verhandeln“), in den übrigen Punkten jedoch wurde die Einsprache abgewiesen, soweit überhaupt darauf eingetreten wurde. Das UVEK akzeptiert insbesondere den Einwand des Gesuchstellers (Bundesamt für Strassen, ASTRA), wonach die angesprochenen Massnahmen nicht das vorliegende Projekt betreffen würden. Zudem resultiere aus dem Projekt nach Fertigstellung der Bauarbeiten kein Mehrverkehr und die Kapazität des Strassenabschnittes bleibe unverändert.

Abschluss Leistungsvereinbarung
Im letzten Jahr hat der Gemeinderat eine Leistungsvereinbarung mit dem Verein Spitex Linth abgeschlossen. Die Spitex Linth hat ihren Betrieb am 1. Januar 2016 aufgenommen. In der Leistungsvereinbarung mit der Spitex wurde vereinbart, dass hauswirtschaftliche und sozialbetreuerische Leistungen bei Personen im AHV-Alter wenn möglich durch die Pro Senectute vorgenommen werden. Der Gemeinderat wird eine diesbezügliche Leistungsvereinbarung mit der Pro Senectute abschliessen. Die Meinung ist, dass bisherige AHV-Rentner weiterhin durch die Spitex betreut werden, damit bei den betreuenden Personen möglichst keine Wechsel stattfinden. Neue AHV-Rentner hingegen werden dann durch die Pro Senectute (mit Sitz in Uznach) betreut.

Gemeinnützige Arbeitseinsätze
Seit anfangs Jahr sind im Asylzentrum Bergruh bis zu 80 Asylsuchende untergebracht. Die Asylsuchenden werden durch den Kanton St. Gallen betreut. Das Zentrum für Asylsuchende hat die Ortsgemeinde und die politische Gemeinde angefragt, ob die Asylsuchenden für einfache Arbeiten der Öffentlichkeit (Zurückschneiden von Pflanzen, Wegunterhalt, Arbeiten im Wald und auf der Alp etc.) eingesetzt werden dürften. Die beiden Räte nahmen dieses Angebot an und haben mit dem Kanton St. Gallen eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen.

Ausbau Durschlegistrasse
An der Bürgerversammlung vom 29. März 2016 haben die Versammlungsteilnehmer dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, einen Beschlussesentwurf vorzubereiten mit dem Inhalt, die Grundeigentümer von einer Beitragspflicht an den Ausbau der Durschlegistrasse und der Aeschenstrasse (3. Etappe, Bauzonengrenze bis zum Alters- und Pflegeheim) zu befreien. Der Gemeinderat wird das Geschäft neu beraten und es – anlässlich der nächsten Bürgerversammlung – der Bürgerschaft zur Beschlussfassung unterbreiten. Die nächste Bürgerversammlung findet voraussichtlich im Frühjahr 2017 statt.

Schneeräumung
Ein Stimmbürger hat anlässlich der diesjährigen Bürgerversammlung den Gemeinderat aufgefordert, künftig in Sachen Schneeräumung die Gemeindestrassen 3. Klasse gleich zu behandeln wie die Gemeindestrassen 2. Klasse, d.h. davon abzusehen, die Schneeräumungskosten für Gemeindestrassen 3. Klasse weiterzubelasten. Der Gemeinderat hat das Votum entgegengenommen und das Geschäft beraten.

Die Gemeindestrassen sind im kantonalen Strassengesetz in drei Klassen eingeteilt. Der Unterhalt (zu welchem die Schneeräumung gehört) ist bei Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse Sache der politischen Gemeinde. Bei Gemeindestrassen 3. Klasse ist der Unterhalt Sache der anstossenden Grundeigentümer. Gemeindestrassen 1. Klasse dienen per Definition im kantonalen Strassengesetz dem örtlichen und überörtlichen Verkehr. Gemeindestrassen 2. Klasse dienen der Groberschliessung des Baugebietes und der Erschliessung grösserer Siedlungsgebiete ausserhalb des Baugebietes. Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse erschliessen in der Regel eine grössere Anzahl ständig bewohnter Wohneinheiten als Gemeindestrassen 3. Klasse. Es liegt somit – wegen des grossen öffentlichen Interessens – auf der Hand, dass für den Unterhalt dieser Strassen (1. und 2. Klasse) die Öffentlichkeit aufkommt.

Gemeindestrassen 3. Klasse dienen gemäss Definition der „übrigen Erschliessung sowie der Land- und der Forstwirtschaft“. Das öffentliche Interesse am Unterhalt von Gemeindestrassen 3. Klasse ist folglich viel geringer, weshalb es richtig ist, dass das Gemeinwesen diese Unterhaltskosten grundsätzlich nicht übernimmt. Es kann nicht sein, dass die Öffentlichkeit die Unterhaltskosten von Gemeindestrassen 3. Klasse, wo bekanntlich nur wenige Grundeigentümer profitieren, übernimmt. Eine solch – verhältnismässig – grosse Ausgabe für wenig Bezüger ließe sich nicht rechtfertigen. Genau deswegen sieht das kantonale Strassengesetz ganz bewusst drei verschiedene Strassenklassen vor. Der Gemeinderat hat aus diesen Gründen beschlossen, an der bisherigen Regelung, welche dem übergeordneten Recht entspricht, festzuhalten.

Der Gemeinderat hat mit vielen Grundeigentümern, welche an Gemeindestrassen 3. Klasse liegen, eine Vereinbarung bezüglich der Schneeräumung abgeschlossen. Die politische Gemeinde übernimmt die Schneeräumung und stellt den betroffenen Grundeigentümern jährlich eine Pauschale in Rechnung. Die Pauschale beruht auf Erfahrungszahlen und liegt tendenziell unter den tatsächlichen Kosten.

Arbeitsvergebungen
Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsvergebungen beschlossen:
Pumpe für das Reservoir Rossack an die Pumpen Lechner GmbH, Bilten; Fernwirkzentrale für das Reservoir Rossack an die Hach Lange GmbH, Rheineck.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Fäh Robert und Barbara, Gschwendsegg 2153: Anbau Stall und Neubau Jauchetrog; Nesper Reinhard und Stauber Heidimaria, Murggen 1026: Photovoltaikanlage an der Fassade des Wohnhauses; Maag-Cavegn Peter und Christiana, Nürensdorf: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe beim Wohnhaus an der Chloosstrasse 2; Ullman Margrit, Kirchrain 4: Erweiterung Balkon; Kaufmann Elina, Zürich: Einbau Cheminéeofen und Neubau Kamin beim Wohnhaus an der Oberen Betliserstrasse 34; Bass Rudolf, Zürich: Umbau Wohnhaus im Gäsi – Projektergänzung bezüglich Luft-Wasser-Wärmepumpe; Widmer David, Uster: Umbau Wohnhaus an der Unterschossstrasse 11; Hirzel Hans-Jakob, Schaffhausen: Wohnhaussanierung, Balkonerweiterung im Arven – Nachtrag bezüglich einem zusätzlichen Zimmer im Untergeschoss; Konsumgenossenschaft, Dorfstrasse 30: Abbruch der Treppe und Neubau einer Betonplatte vor dem Volg-Laden; Kaufmann Wilfriede, Amdenerstrasse 32: Neubau Geräteschopf; Gmür Norbert, Käsern 452: Einbau Fumoir im Restaurant Schäfli – Gültigkeitsverlängerung der Baubewilligung; Rüdisüli Konrad, Hinterbergstrasse 2, Rüdisüli-Gmür Beat, Stock 216, Gmür-Rüdisüli Rita, Hinterbergstrasse 2: Sanierung Zufahrt zu den Parzellen Nrn. 1459 und 1763 im Arven – Gültigkeitsverlängerung der Baubewilligung.