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Mitteilungen des Gemeinderates - Oktober 2016

5. Oktober 2016
Ersatz Hydrantenleitung Sell-Diggi
Durch die Verbindungsleitung Rossack-Diggi wird das Trinkwasser vom Reservoir Rossack zum Reservoir Diggi transportiert. Vom Reservoir Diggi aus wird das Gebiet Tscherwald und Looch mit Trinkwasser versorgt. Die bestehende Leitung vom Reservoir Rossack zum Reservoir Diggi wurde im Jahr 1954 erstellt. In den letzten Jahren kam es beim Teilstück Sell-Diggi im steilen Waldgebiet immer wieder zu Rohrbrüchen bei den Eternitrohren. Meistens sind die Rohrbrüche im Winter aufgetreten, wenn der Zugang zu den Reparaturen jeweils sehr beschwerlich und aufwendig war. Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Hydrantenleitung Sell-Diggi zu ersetzen und hat dafür einen Kredit in der Höhe von 100‘000 Franken in das Budget der Investitionsrechnung 2016 aufgenommen.

Mittlerweile liegen die nötigen Bewilligungen vor, sodass die Arbeiten ausgeführt werden können. Der Gemeinderat hat die Tiefbauarbeiten an Andreas Thoma, Eggli 1913, vergeben, die Rohrlegearbeiten an die Thoma Sanitär AG, Dorfstrasse 10. Die Arbeitsausführung erfolgt im Herbst 2016.

Elektrotankstelle
Im Zuge des Energiekonzepts, das in der Region Zürichsee Linth erstellt wurde, ergab sich als eine der Massnahmen zur Erreichung der Energieziele die flächendeckende Erstellung von Elektrotankstellen. Alle Gemeinden der Region verpflichteten sich, zur Förderung der E-Mobilität eine Ladestation für E-Autos anzubieten. Der Gemeinderat hat beschlossen, diese Massnahme in Amden noch in diesem Jahr umzusetzen und hat die Unternehmung Elektro B, Amden, beauftragt, beim Buswartehäuschen im Arvenbüel eine Ladestation für Elektroautos einzurichten. Dank verschiedenen Anschlussmöglichkeiten und der "ZE Ready"-Zertifizierung steht die Station nachher der Öffentlichkeit zur Ladung der Elektroautos zur Verfügung.

Verkauf von Grundstücken – Referendumsvorlagen
Die Bürgerschaft der politischen Gemeinde Amden hat im Jahr 2008 dem Erwerb des Grundstückes Nr. 76, Obere Dorfstrasse 9, zu einem Kaufpreis von 675‘000 Franken zugestimmt. Das Grundstück Nr. 76 bestand zum Zeitpunkt des Erwerbs aus dem Wohnhaus Nr. 854, dem Autounterstand Nr. 1989, dem ehemaligen Sägereigebäude Nr. 1207 (heute Lagerhalle) und total 3‘142 m2 Boden.

Nach der Eigentumsübernahme durch die politische Gemeinde wurde das erworbene Land in drei verschiedene Grundstücke aufgeteilt. Auf dem seinerzeitigen Stammgrundstück Nr. 76 verblieb das Wohnhaus Nr. 854 und der Autounterstand Nr. 1989. Die Grundstücksfläche beträgt total 935m2. Ein Grossteil des Grundstückes Nr. 76 (nämlich 917 m2) liegt in der Kernzone K3, der Rest (18 m2) in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen. Das Wohnhaus Nr. 854 hat der Gemeinderat in den letzten Jahren jeweils vermietet. Über eine kurze Zeitdauer waren darin auch Asylsuchende einquartiert. Heute wird das Wohnhaus von der Mieterschaft als Ferienhaus genutzt.

Westlich des Wohnhauses Nr. 854 steht das ehemalige Sägereigebäude Nr. 1207 auf dem neu gegründeten Grundstück Nr. 1958. Dieses Grundstück umfasst total 609 m2. Davon befinden sich 587 m2 in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen, bei den restlichen 22 m2 handelt es sich um ein Gewässer (Sagenbach). Das Gebäude hat die politische Gemeinde seit der Eigentumsübernahme an die ACE alpine & climbing equipment AG, Obere Dorfstrasse 2, vermietet. Der Mieterin dient das Gebäude als Lagerhalle.

Auf dem restlichen Landteil (heute Grundstück Nr. 1959) hat die Wärmeverbund Amden AG vor einigen Jahren eine Holzschnitzelheizung gebaut. Diese Holzschnitzelheizung versorgt heute viele Gebäude im Dorfkern mit Energie aus dem Dorf. Eigentümerin des Landes, auf welchem sich die Heizzentrale befindet, ist weiterhin die politische Gemeinde Amden. Sie hat das 1‘597 m2 grosse Landstück, das sich zu einem Grossteil in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen befindet, im Baurecht der Wärmeverbund Amden AG zur Verfügung gestellt.

Sowohl die Mieter des Wohnhauses Nr. 854 als auch die Mieterin der Lagerhalle Nr. 1207 sind an den Gemeinderat herangetreten mit der Frage, ob sie das jeweilige Grundstück, auf welchem ihr gemietetes Objekt steht, von der politischen Gemeinde erwerben können. Der Gemeinderat hat beschlossen, die beiden Grundstücke Nrn. 76 und 1958 den heutigen Mietern zu veräussern. Mit dem Bau und der Inbetriebnahme der zentralen Holzschnitzelheizung konnte ein Projekt, welches im öffentlichen Interesse stand, erfolgreich realisiert werden. Das Wohnhaus und die Sägerei sind für die Öffentlichkeit nicht von grosser Bedeutung. Auch macht es nach dem Dafürhalten des Gemeinderates wenig Sinn, das Land an der Oberen Dorfstrasse zu horten. Zudem stehen bei beiden Gebäuden über kurz oder lang Sanierungsarbeiten an. Auf der anderen Seite kann ein erfolgreicher Gewerbebetrieb im Dorf (die ACE alpine & climbing equipment AG, Obere Dorfstrasse 2) mit der eigentumsmässigen Übernahme der Lagerhalle weiter wachsen.

Der Gemeinderat hat mit Manuel Bauer, Winterthur, einen Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstückes Nr. 76, Obere Dorfstrasse 9, abgeschlossen. Als Kaufpreis haben die Parteien den Betrag von 380‘000 Franken vereinbart (der amtliche Verkehrswert beträgt 271‘000 Franken). Im Weiteren hat der Gemeinderat mit der ACE alpine & climbing equipment AG, Obere Dorfstrasse 2, einen Kaufvertrag über den Verkauf des Grundstückes Nr. 1958, Obere Dorfstrasse, abgeschlossen. Als Kaufpreis haben die Parteien den Betrag von 285 ‘000 Franken vereinbart (der amtliche Verkehrswert beträgt 239‘000 Franken). Voraussetzung für die Eigentumsübertragung des Grundstückes Nr. 1958 ist die Umzonung des Landes von der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen in die Kernzone K3.

Gemäss Art. 13 der Gemeindeordnung in Verbindung mit Ziffer 4 des Anhangs dazu beschliesst der Gemeinderat unter Vorbehalt des fakultativen Referendums über Geschäfte, die eine Veräusserung eines Grundstückes bei einem Preis von 200'000 bis 400'000 Franken zum Inhalt haben. Sowohl das Rechtsgeschäft mit Manuel Bauer, Winterthur, als auch jenes mit der ACE alpine & climbing equipment AG, Amden, fällt in diesen Bereich, weshalb beide Beschlüsse während 40 Tagen dem fakultativen Referendum zu unterstellen sind. Die Referendumsfrist dauert vom 3. Oktober bis am 11. November 2016.

Informationsveranstaltung
Im Februar 2016 hat der Gemeinderat der Bevölkerung das Vorprojekt für die Sanierung des Hallenbades Amden vorgestellt. In der Zwischenzeit hat die Baukommission weiter am Projekt gearbeitet. Der Gemeinderat hat das Sanierungsprojekt Ende September 2016 genehmigt. Aufgrund der Kreditkompetenzen in der Gemeindeordnung ist für die Sanierung des Hallenbades Amden eine Urnenabstimmung nötig. Diese findet am Sonntag, 27. November 2016 statt. Im Hinblick auf diese Abstimmung findet am Dienstag, 8. November 2016, um 20.00 Uhr, im Gemeindesaal eine zweite öffentliche Informationsveranstaltung statt. Weitere Informationen zum Projekt erhält die Bevölkerung in einer umfassenden Abstimmungsbroschüre, welche den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern wenige Tage vor der Informationsveranstaltung zugestellt werden wird.

Spülung von Abwasserleitungen
Im Rahmen des generellen Entwässerungskonzepts (GEP) hat die politische Gemeinde periodisch die Abwasserleitungen zu spülen. Damit soll einerseits verhindert werden, dass Rückstände in den Leitungen stecken bleiben und andererseits die Leitungen über lange Zeit funktionstüchtig bleiben. In diesem Herbst werden Schmutz- und Meteorwasserleitungen von rund 5.4 Kilometer im Raum Kirchstrasse-Dorfzentrum-Hag-Hüttli-Widi gespült. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Auftrag an die Ketrag AG, Glarus, erteilt. Die betroffenen Grundeigentümer werden vom Gemeinderat noch schriftlich über die Arbeitsausführung informiert.

Ausbau Wanderweg
Der Wanderweg First-Fliegenspitz-Schiblerwiti-Saum-Vordere Höhe ist einem schlechten Zustand und muss dringend saniert werden. Der Kostenvoranschlag beläuft sich auf 110‘000 Franken. Das kantonale Strasseninspektorat hat einen Kantonsbeitrag von 65 % (maximal 71‘500 Franken) zugesichert. Mit der Ausführung der Arbeiten ist der Werkdienst der politischen Gemeinde beauftragt. Die Arbeiten sind bereits im Gang.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Schwarz Silvan, Lichtensteig: Umbau / Renovation Wohnhaus im Holzli; Rüdisüli Josef, Schwendistrasse 8; Einbau Luft-Wasser-Wärmepumpe; Ziehbrunner Claudia, Gossau: Neubau Wohnhaus an der Allmeindstrasse 15; Rühle Andreas und Mandy, Aeschenstrasse 12: Neubau Vordach und Solaranlage; Stockwerkeigentümergemeinschaft Heiggenstrasse 3: Neubau Natursteinmauer, Sanierung Kanalisationsanschluss, Erweiterung Parkplätze, Belagssanierung bestehender Platz; Richardson Dagmar, Kaltbrunn: Neubau Wohnhaus an der Flügespitzstrasse 4; Diethelm Pia, Erlenstrasse 5: Neubau Garage; Gmür Reto und Janet, Kirchstrasse 5: Verkleidung Windfang beim Wohnhaus an der Schwendistrasse 7; Gmür Erika, Holzstübli 419: Abbruch und Neubau Gerätehaus.