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Mitteilungen des Gemeinderates - Februar 2017

31. Januar 2017
Erwerb Postgebäude
Die Schweizerische Post hat im Juni 2016 die Poststelle in Amden geschlossen. Seither können Post-Geschäfte in der Postagentur im Volg erledigt werden. Das Grundstück, auf welchem das ehemalige Postgebäude steht, befindet sich in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen und ist 786 m2 gross. Das Gebäude ist dreistöckig und beinhaltet eine Garage sowie diverse Räumlichkeiten, welche früher für den Postbetrieb benötigt wurden. Im Obergeschoss befindet sich eine 4 ½ Zimmer-Wohnung, welche derzeit leer steht. Einen kleinen Teil des Gebäudes hat die Swisscom (für den Betrieb der Amtszentrale) gemietet.

Nachdem klar war, dass die Poststelle in Amden schliessen wird, hat der Gemeinderat bei der Schweizerischen Post das Interesse angemeldet, das Postgebäude ins Eigentum der politischen Gemeinde Amden übernehmen zu wollen, sofern denn die Schweizerische Post gedenkt, das Grundstück zu veräussern. Die Schweizerische Post hat daraufhin mit dem Gemeinderat Kontakt aufgenommen und mitgeteilt, sie sei gewillt, das Grundstück im Dorfzentrum zu veräussern. Als Erwerberin stehe in erster Linie die politische Gemeinde im Vordergrund.

Ein Erwerb des Grundstückes durch die politische Gemeinde drängt sich aus diversen Gründen auf. Aufgrund der geltenden Zonierung ist nur eine Nutzung, welche der Öffentlichkeit dient, möglich. Praktisch rund um das ehemalige Postgebäude besitzt die Öffentlichkeit bereits heute Grundeigentum. Mit dem Erwerb der Postliegenschaft ergeben sich mehr Möglichkeiten für eine langfristige Lösung im Dorfzentrum. Auch wenn derzeit ein konkreter, künftiger Verwendungszweck für das Gebäude oder das Areal noch fehlt, ist es zweifellos wichtig und richtig, wenn sich die politische Gemeinde das Grundstück an der Dorfstrasse 20 sichert. Im Weiteren dient der Eingangsbereich der ehemaligen Schalterhalle seit jeher als Warteraum für die Fahrgäste des Busbetriebs und ein Teil der Bushaltestelle nördlich des Postgebäudes (ein ca. 5.00 m breiter Streifen) gehört zur Liegenschaft der Schweizerischen Post.

Die amtliche Verkehrswertschätzung des Grundstückes Nr. 73, Dorfstrasse 20, beläuft sich auf 779‘000 Franken. Ein privater Immobilienschätzer hat den Wert der Liegenschaft mit 900‘000 Franken beziffert. Die Schweizerische Post und der Gemeinderat Amden haben sich auf einen Kaufpreis von 850‘000 Franken geeinigt und den Kaufvertrag beurkundet. Aufgrund der massgebenden Vorschriften in der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden beschliesst der Gemeinderat unter Vorbehalt des Bürgerschaftsbeschlusses (Antragstellung in der Form eines Gutachtens) über Geschäfte, die den Erwerb eines Grundstückes bei einem Preis von 400‘000 bis 1.0 Mio. Franken zum Inhalt haben. Der Gemeinderat wird der Bürgerschaft das entsprechende Gutachten an der Bürgerversammlung vom 3. April 2017 unterbreiten. Wenn die Bürgerschaft dem Kauf zustimmt, erfolgt die Eigentumsübertragung im Frühjahr 2017. Falls die Bürgerschaft das Geschäft ablehnt, fällt der Vertrag dahin und die Schweizerische Post wird alternative Möglichkeiten prüfen.

Reorganisation Zivilschutz
Der Zivilschutz gehört mit der Polizei, der Feuerwehr, dem Gesundheitswesen und den technischen Betrieben zum Verbundsystem Bevölkerungsschutz. In den letzten Jahren sind die qualitativen Anforderungen an den Zivilschutz gestiegen. Um seinen Teil zum Schutz der Bevölkerung zu leisten, muss der Zivilschutz im Kanton St. Gallen über das ganze Kantonsgebiet einen hohen Standard gewährleisten.

Hauptauftrag des Zivilschutzes ist heute nicht mehr der Schutz der Bevölkerung im Falle bewaffneter Konflikte, sondern die Katastrophen- und Nothilfe. Neu soll die Katastrophen- und Nothilfe im Einklang mit den Vorgaben des Bundes auf die wahrscheinlichsten Gefährdungen ausgerichtet werden.

Das heutige System mit zwanzig Zivilschutzorganisationen im Kanton St. Gallen ist anfällig für Redundanzen bei den personellen wie auch materiellen Ressourcen. Dieser Umstand sowie grosse Unterschiede zwischen den Organisationen entsprechen nicht dem Ziel eines schlagkräftigen, schlanken und professionell aufgestellten Zivilschutzes. Einige Organisationen sind heute zu wenig gefordert, andere stossen schnell an ihre Grenzen und sind beim Einsatz auf überregionale oder kantonale Hilfe angewiesen. Ziel ist, dass jede Zivilschutzorganisation befähigt ist, häufig eintretende und absehbare Ereignisse selbständig zu bewältigen. Aus den genannten Gründen und weil sich der Bestand der Angehörigen des Zivilschutzes im Kanton St. Gallen von 5'300 auf 3'600 reduziert, hat der Kantonsrat beschlossen, die Zivilschutzorganisationen zukünftig auf acht regionale Zivilschutzorganisationen zu beschränken.

Im Linthgebiet existieren derzeit drei verschiedene Zivilschutzorganisationen (See-Linth, Obersee-Ricken und Gaster). Die Region ZürichseeLinth hat in den vergangenen Monaten auf eine Zusammenlegung der drei Zivilschutzorganisationen im Linthgebiet (See-Linth, Gaster, Obersee-Ricken) hin gearbeitet. Die Grundlage für die neue Organisation „Zivilschutzorganisation ZürichseeLinth“ bildet eine Vereinbarung, welche alle Gemeinden im Linthgebiet genehmigt haben. Diese Vereinbarung untersteht in den beteiligten Gemeinden dem fakultativen Referendum und tritt voraussichtlich am 1. Juli 2017 in Kraft.

Teilzonenplan Grossgade / Rietlisegg
Im Rahmen der letzten Gesamtüberarbeitung des Zonenplans wurde das Grundstück Nr. 1805, Grossgade (Eigentümer: Werner Eberle und Elisabeth Weckerle Eberle, Aeschenstrasse 33), aus der Bauzone entlassen. Dadurch ist eine einzelne Baulücke im Siedlungsgebiet Grossgaden entstanden. Es zeigt sich nun, dass die damalige Auszonung ein Fehler war. Das Grundstück Nr. 1805, welches sich am Rand des Siedlungsgebietes befindet, eignet sich für eine Überbauung mit einem Wohnhaus nämlich sehr gut.

Der Gemeinderat hat beschlossen, die Baulücke auf dem Grundstück Nr. 1805, Grossgade, durch eine Einzonung von der Zone übriges Gemeindegebiet (ÜG) in die Wohnzone W2 zu schliessen. Dies erfolgt im Rahmen eines flächengleichen Abtauschs mit dem noch nicht überbauten Bauland im Rietlisegg, welches im Eigentum der politischen Gemeinde Amden ist. Das nicht überbaute Bauland im Rietlisegg ist seit einigen Jahren eingezont und erschlossen. Aufgrund der Topografie (Steilheit) des Geländes ist es für eine Überbauung allerdings nicht geeignet. Es macht daher – raumplanerisch gesehen – Sinn, das Grundstück Nr. 1805 im Grossgaden einzuzonen und die gleich grosse Fläche im Rietlisegg (544 m2) auszuzonen. Mit dem Teilzonenplan wird im Rietlisegg zudem der Gewässerraum gemäss den Übergangsbestimmungen der Gewässerschutzverordnung sichergestellt. Der Teilzonenplan liegt vom 30. Januar bis am 28. Februar 2017 öffentlich auf.

Im Zuge der Teilzonenplanänderung hat der Gemeinderat mit den Eigentümern des Grundstückes Nr. 1805 einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Die politische Gemeinde ist berechtigt, das Grundstück Nr. 1805 zu erwerben, sofern nicht innert fünf Jahren seit der Einzonung eine Baubewilligung für die Überbauung des Grundstückes vorliegt und mit den Bauarbeiten begonnen wurde.

Teilzonenplan Rüti / Lache
Am 11. Januar 2017 hat das Amt für Raumentwicklung und Geoinformation des Kantons St. Gallen (AREG) den Teilzonenplan Rüti / Lache genehmigt. Die Umzonung, welche eine Auszonung von 2259 m2 Land im Lachen und die Einzonung einer gleichgrossen Fläche im Rüti zum Inhalt hat, ist somit rechtskräftig.

Überbauung Bellevue
Der Gemeinderat hat in der Dezember-Ausgabe der Ammler Zitig über die geplante Überbauung / Erweiterung des Areals im Bellevue informiert. Die damit verbundenen, verschiedenen öffentlich-rechtlichen Erlasse sind während 30 Tagen öffentlich aufgelegen. Innert der öffentlichen Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen. Aufgrund der massgebenden Vorschriften im kantonalen Baugesetz unterliegt der Teilzonenplan nun während 40 Tagen dem fakultativen Referendum.

Kündigung Einsarger
Franz Thoma, Dorfstrasse 10, hat seine Aufgabe als Einsarger (die er seit vielen Jahren zusammen mit Simon Thoma, Obdorfstrasse 3, ausführte) per Ende 2016 gekündigt. Der Gemeinderat dankt Franz Thoma herzlich für sein jahrelanges Engagement bei dieser anspruchsvollen Aufgabe. Als Nachfolger hat der Gemeinderat Reto Gmür, Schwendistrasse 7, gewählt. Er wird die Aufgabe als Einsarger künftig mit Thomas Thoma, Obdorfstrasse 5, ausführen.

Revision AHV-Zweigstelle
Im Dezember 2016 hat die Sozialversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen (SVA) eine Kontrolle bei der AHV-Zweigstelle Amden durchgeführt. Der Revisor der SVA kommt zum Schluss, dass die AHV-Zweigstelle Amden gut organisiert ist und nach den geltenden Vorschriften und Vorgaben bürgerfreundlich und kompetent geführt wird.

Neue Gemeindepolizistin
Ulrich Panning, Hänslistrasse 4, hat seinen Auftrag für die Kontrolle des ruhenden Verkehrs im Arvenbüel auf Ende 2016 gekündigt. Der Gemeinderat hat neu Bernadette Gerber, Stocksittenstrasse 20, als Mitarbeiterin der Gemeindepolizei gewählt.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Gmür Erich und Andrea, Kirchstrasse 9: Umbau Wohnhaus und Neugestaltung Sitzplatz beim Wohnhaus an der Dorfstrasse 61; Böni Heidi, Riet 449: Neubau Gerätehaus; Thoma Heinrich, Hofstettenstrasse 10 + Thoma Eduard, Rütistrasse 1: Neubau Tiefgaragen, Einzelgarage, Archiv, Lagerraum, Reklame an der Hofstettenstrasse 4, 6, 8; Creativ Planbau AG, Uznach: Neubau Mehrfamilienhaus an der Hänslistrasse 1.