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Mitteilungen des Gemeinderates - März 2017

2. März 2017
Inbetriebnahme Elektrotankstellen
Der Gemeinderat hat im Herbst 2016 in der Ammler Zitig informiert, die politische Gemeinde werde bei der Bushaltestelle im Arvenbüel eine Elektrotankstelle einrichten. Im Verlauf der Planungsphase hat der Gemeinderat entschieden, auch im Dorf – beim Parkhaus Ruestel – eine Elektrotankstelle zu installieren. Im Februar 2017 sind die beiden Elektrotankstellen in Amden in Betrieb genommen worden. Mit ihren verschiedenen Anschlussmöglichkeiten und der "ZE-Ready"-Zertifizierung stehen sie ab sofort zur Ladung der meisten Elektroautos, Motorräder und auch Fahrräder zur Verfügung. Die Ladestationen werden mit Naturstrom betrieben und mittels „Evpass“-App, „Evpass“-Karte oder dem SBB „SwissPass“ bedient. Die St. Gallisch-Appenzellische Kraftwerke AG (SAK) übernimmt die Wartung der beiden Ladestationen.

Projektwettbewerb Neubau Alters- und Pflegeheim
Für die Teilnahme am Projektwettbewerb für den Ersatzneubau des Alters- und Pflegeheims im Aeschen haben sich 100 Architekturbüros beworben. Das Preisgericht hat nun die eingereichten Bewerbungen mit Referenzprojekten nach den Bewertungskriterien geprüft. Dabei wurden die Qualität der Referenzprojekte von vergleichbaren Aufgabenstellungen, die Erfahrung und Leistungsfähigkeit sowie der Gesamteindruck der Bewerbung beurteilt. Das Preisgericht hat insgesamt 16 Büros (davon zwei Jungbüros) für den anonymen Projektwettbewerb ausgewählt. Die auserwählten Architekturbüros haben nun bis im Juni 2017 Zeit, um ein den definierten Kriterien entsprechendes Projekt auszuarbeiten. Die Beurteilung durch das Preisgericht erfolgt dann im Juli 2017. Eine Ausstellung und Veröffentlichung der eingereichten Projekte ist im August 2017 vorgesehen.

Bauabrechnung Sanierungsprojekt
Bei der Lawinenverbauung am Mattstock läuft seit einigen Jahren ein Sanierungsprojekt. Das Sanierungsprojekt sah Kosten in der Höhe von 790‘000 Franken vor. Die Regierung des Kantons St. Gallen hat im Jahr 2012 einen Kantonsbeitrag (einschliesslich Bundesanteil) von 80 Prozent der effektiv anfallenden, forstlich anerkannten Kosten (maximal jedoch 632‘000 Franken) zugesichert. Die projektieren Kosten wurden vollumfänglich ausgeschöpft und die Schlussabrechnung ist nun dem Kanton – zwecks Auszahlung der Beiträge – eingereicht worden.

Während den Sanierungsarbeiten mussten an einzelnen Schneebrücken Stützdeformationen festgestellt werden. Die Projektleitung hat deshalb beschlossen, alle noch verbliebenen, nicht verstärkten Stützen in einem Folgeprojekt auszuwechseln. Dieses Folgeprojekt ist derzeit in Ausarbeitung. Im Rahmen des Ergänzungsprojekts werden auch alle Sanierungsmassnahmen umfassend dokumentiert.

Schenkungsvorlage an der Bürgerversammlung
An der Bürgerversammlung vom 29. März 2016 haben die Versammlungsteilnehmer dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, auf die nächste Bürgerversammlung hin einen Beschlussesentwurf vorzubereiten mit dem Inhalt, die Grundeigentümer von einer Beitragspflicht an den Ausbau der Durschlegistrasse und der Aeschenstrasse 3. Etappe zu befreien. Die Grundeigentümerbeiträge bei beiden (bereits realisierten) Strassenbauvorhaben betragen total rund 215‘000 Franken.

Die beiden Projekte (Ausbau Durschlegistrasse und Ausbau Aeschenstrasse 3. Etappe) sind sowohl in Bezug auf das Projekt als auch in Bezug auf den Beitragsplan rechtskräftig. An rechtskräftigen Projekten und Kostenverteilern können seitens der Bürgerschaft keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Um dem Auftrag der Bürgerschaft trotzdem nachzukommen, ist das Geschäft deshalb als „Schenkung“ zu bezeichnen. Der Gemeinderat hat die „Schenkungsvorlage“ in seiner neuen Zusammensetzung beraten und ist zu folgendem Schluss gekommen:

Der Gemeinderat beurteilt die „Schenkungsvorlage“ – rechtsstaatlich gesehen – als sehr heikel. Rechtskräftige Geschäfte (in diesem Fall sind es Beitragspläne) haben ein längeres Rechtsverfahren durchgemacht. Die Beitragspläne wurden akzeptiert oder sind rechtskräftig entschieden worden – nach den damals geltenden rechtlichen Grundlagen und Praxen. Ein rechtskräftiger Beitragsplan, welcher ein ganzes Verfahren durchlaufen hat, darf – im Sinn der Rechtsicherheit – im Grundsatz nicht mehr angetastet werden.

Nichtsdestotrotz hat die Bürgerschaft dem Gemeinderat den Auftrag erteilt, eine Vorlage auszuarbeiten, damit über die Grundeigentümerbeiträge (in der Form einer Schenkung) nochmals diskutiert und abgestimmt werden kann. Da die Schenkungsvorlage – wie vorhin bereits erwähnt – rechtsstaatlich sehr heikel ist und ein Präjudiz darstellen kann, hat nach dem Dafürhalten des Gemeinderates zwingend eine breite Bevölkerungsanzahl über diese Schenkungsvorlage zu befinden. Die Bürgerschaft befindet an der Bürgerversammlung oder an der Urne über Sachgeschäfte. An der Urne ist die Stimmbeteiligung jeweils um ein Vielfaches höher als an einer Bürgerversammlung. Der Gemeinderat beantragt den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern an der Bürgerversammlung vom 3. April 2017 deshalb, die vorbeschriebene Schenkungsvorlage an die Urne zu verweisen. Ein Verweis des Geschäfts an die Urne ist möglich, wenn dies ein Drittel der an der Bürgerversammlung anwesenden Personen beschliesst. Detaillierte Informationen zum Sachverhalt des Geschäfts und zu den Überlegungen des Gemeinderates wird der Gemeinderat im Gutachten in der Jahresrechnung publizieren.

Referendumsverfahren
Der Gemeinderat hat anlässlich der Sitzung vom 12. Dezember 2016 den Teilzonenplan „Ehemalige Sägerei Ruestel“ genehmigt. Der Teilzonenplan lag vom 27. Dezember 2016 bis am 25. Januar 2017 öffentlich auf. Innert der öffentlichen Auflagefrist sind gegen den Teilzonenplan keine Einsprachen eingegangen. Der Teilzonenplan unterliegt nun während 40 Tagen dem fakultativen Referendum.

Appell an Hundehalter
In den Wintermonaten muss der Gemeinderat leider feststellen, dass entlang von öffentlichen Wegen der Hundekot vermehrt nicht aufgenommen wird. Aufgrund der massgebenden Bestimmungen im kantonalen Hundegesetz sind Hundehalter verpflichtet, auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, in öffentlichen Grün- und Parkanlagen den Kot ihres Hundes zu beseitigen. Im Weiteren haben Hundehalter den Kot aus Wiesen und Äckern zu beseitigen, wenn kein Betretungsverbot gilt. Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass viele Hundehalter der vorerwähnten Pflicht nachkommen. Trotzdem appelliert der Gemeinderat an dieser Stelle an sämtliche Hundehalter, den Kot ihres Hundes aufzunehmen und korrekt zu entsorgen.

Kleiderentsorgung
Der Samariterverein führt am 31. Mai 2017 zum letzten Mal die Altkleidersammlung durch. Seit einigen Wochen können Textilien auch bereits beim Entsorgungspark an der Kirchstrasse, bei der Bushaltestelle im Vorderdorf und an der Abfallsammelstelle im Arvenbüel entsorgt werden. Die drei Container sind jederzeit zugänglich und werden von der TEXAID Textilverwertungs-AG, Schattdorf, gelehrt.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Laib Urs, Uznach: Verkleidung Autountertand an der Durschlegistrasse 6; Flückiger Regula, Stäfa: Sanierung und Erhöhung Autounterstand an der Untersellenstrasse 18; Politische Gemeinde Amden: Neubau Stufenpumpwerk Tafeli – Gültigkeitsverlängerung der Baubewilligung; Sebastian Steiner GmbH, Härkingen: Abbruch und Neubau Wohnhaus am Fliweg 10 – Projektergänzung bezüglich Bohrungen für Erdsonden.