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Mitteilungen des Gemeinderates - September 2017

30. August 2017
Neues Alters- und Pflegeheim
Der Gemeinderat hat in der letzten Ausgabe der Ammler Zitig informiert, die Architektengemeinschaft Gret Loewensberg Architekten GmbH & Clea Gross Architekten GmbH, Zürich, habe den Projektwettbewerb für den Neubau des Alters- und Pflegeheim im Aeschen gewonnen. Vor wenigen Tagen fand die öffentliche Ausstellung der Wettbewerbsvorschläge im ehemaligen Postgebäude statt.

In der Zwischenzeit konnte der Gemeinderat bereits ein erstes Gespräch mit der Gewinnerin des Architekturwettbewerbs führen. Die Architektengemeinschaft wird das Projekt nun überarbeiten und weiter verfeinern, damit in absehbarer Zeit klar ist, welche finanzielle Auswirkungen der Neubau nach sich ziehen wird. Die Festlegung eines Preises war im Rahmen des Projektwettbewerbs nicht zulässig. Sobald das Projekt überarbeitet und die Kosten ermittelt sind, hat der Gemeinderat zu entscheiden, ob der Bevölkerung zuerst ein Projektierungskredit oder direkt der Baukredit zur Abstimmung unterbreitet wird.

Urs Roth, Gemeindepräsident bis Ende 2016, hat nach seinem Ausscheiden aus dem Gemeinderat den Projektwettbewerb für den Neubau des Alters- und Pflegeheims weiterhin begleitet. Dies haben der neugewählte Gemeinderat und Urs Roth frühzeitig vereinbart, um eine geordnete Übergabe der Geschäfte an den neugewählten Gemeindepräsidenten Markus Vogt sicherzustellen. Mit dem Ende des Projektwettbewerbs ist auch die Tätigkeit von Urs Roth in der Jury beendet. Der Gemeinderat bedankt sich bei Urs Roth ganz herzlich für seine geleisteten Dienste in den vergangenen Monaten. Man hat stets gespürt, dass das neue Alters- und Pflegeheim für ihn eine Herzensangelegenheit ist, entsprechend viel Zeit und Energie hat er in die Jury-Arbeit gesteckt. Die Jury und der Gemeinderat konnten vom grossen Wissen und der Erfahrung des ehemaligen Gemeindepräsidenten sehr viel profitieren.

Derzeit betreut der Gesamtgemeinderat das Geschäft. In absehbarer Zeit wird der Gemeinderat dann eine schlanke Baukommission einsetzen, welche das Projekt zusammen mit der Architektengemeinschaft weiter vorantreiben wird.

Schenkungsvorlage; Gemeinderat empfiehlt Ablehnung
Der Gemeinderat hat der Bürgerschaft anlässlich der Bürgerversammlung vom 3. April 2017 das Geschäft „Schenkung der Grundeigentümerbeiträge beim Ausbau Durschlegistrasse und Ausbau Aeschenstrasse 3. Etappe“ unterbreitet und beantragt, das Geschäft sei an die Urne zu verweisen. Diesem Antrag hat die Bürgerschaft zugestimmt. Damit entscheidet die Bürgerschaft an der Urne definitiv über die Schenkungsvorlage. Der Gemeinderat hat die Abstimmung auf den 24. September 2017 festgelegt.

Der Gemeinderat beurteilt die «Schenkungsvorlage» – rechtsstaatlich gesehen – als sehr heikel. Rechtskräftige Geschäfte (in diesem Fall sind es Beitragspläne) haben ein längeres Rechtsverfahren durchgemacht. Die Beitragspläne wurden akzeptiert oder sind rechtskräftig entschieden worden – nach den damals geltenden rechtlichen Grundlagen und Praxen. Ein rechtskräftiger Beitragsplan, welcher ein ganzes Verfahren durchlaufen hat, darf – im Sinn der Rechtssicherheit – im Grundsatz nicht mehr angetastet werden. So werden zum Beispiel auch andere öffentlich-rechtliche Entscheide oder Verfügungen (Steuerveranlagungen, Bauentscheide etc.) nach der Rechtskraft nicht mehr geändert, auch dann nicht, wenn sich die rechtlichen Grundlagen oder Praxen seit dem seinerzeitigen Entscheid geändert haben. Der Gemeinderat oder auch andere Amtsstellen haben ihre Entscheide immer nach den aktuell geltenden rechtlichen Grundlagen zu fällen. Dies war beim Erlass der Beitragspläne für die beiden Strassenbauprojekte «Ausbau Durschlegistrasse» und «Ausbau Aeschenstrasse 3. Etappe» der Fall.

Die Schenkungsvorlage könnte bei einer Annahme ein Präjudiz darstellen. Die Gefahr, dass die Bürger einander künftig auch noch andere Geschenke machen könnten, ist durchaus möglich. Dies hat schon der seinerzeitige Antrag an der Bürgerversammlung 2016 gezeigt. Eigentlich diskutierten die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger nur über die Grundeigentümerbeiträge beim Ausbau der Durschlegistrasse. Als dann aber der Antrag formuliert wurde, ist «plötzlich» das Geschäft «Ausbau Aeschenstrasse 3. Etappe» darin verpackt worden.

Da die Schenkungsvorlage – wie vorhin bereits erwähnt – rechtsstaatlich sehr heikel ist und ein Präjudiz für weitere (allenfalls bereits abgerechnete) Projekte darstellen könnte, empfiehlt der Gemeinderat den Stimmbürgerinnen und Stimmbürgern, die Vorlage abzulehnen. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden in den nächsten Tagen mit der Abstimmungsbotschaft (in welcher auch die „Geschichte“ des Geschäfts im Detail umschrieben ist) bedient.

Teilzonenplan Rüti / Schwiiland
Das knapp 1‘700 m2 grosse Grundstück Nr. 592, Schwiiland, ist seit rund 35 Jahren in der Wohnzone WE2 eingezont. Es bestand auf diesem Grundstück nie ein konkretes Interesse an einer Überbauung. Seit anfangs dieses Jahres ist Norbert Gmür-Wyler, Käsern 452, Eigentümer des Grundstückes Nr. 592, Schwiiland. Im Weiteren hat Norbert Gmür-Wyler einen Vertrag mit der Eigentümerin des Grundstückes Nr. 2006, Rüti (Erbengemeinschaft Gmür Hans), im Hinblick auf den (Teil-)Erwerb des Grundstückes abgeschlossen. Norbert Gmür-Wyler ist an den Gemeinderat herangetreten mit der Frage, ob er ein Umzonungsgesuch, welches die Auszonung von 816 m2 Bauland im Schwiiland und die Einzonung einer gleich grossen Fläche auf dem Grundstück Nr. 2006, Rüti, zum Inhalt hat, unterstützen würde. Mit einer zusätzlichen Einzonung im Rüti können die Baulandlücke zwischen dem kürzlich eingezonten Land und der Arvenbüelstrasse geschlossen und die raumplanungsrechtlichen Voraussetzungen für einen fünften Bauplatz an der im Bau befindlichen Oberen Rütibügelstrasse geschaffen werden.

Die Erfahrung zeigt, dass Bauland im Dorf gefragter ist und viel schneller überbaut wird als im Arvenbüel. Das Schweizer Stimmvolk hat im Jahr 2012 die „Zweitwohnungsinitiative“ angenommen. In Gemeinden mit einem Anteil von über 20 Prozent Zweitwohnungen dürfen keine Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Die Gemeinde Amden gehört zu diesen Gemeinden. Das Gebiet Arvenbüel ist ein klassisches Siedlungsgebiet für Zweitwohnungen, und der Gemeinderat hält es nicht für sehr wahrscheinlich, dass die Bauparzellen im Schwiiland in absehbarer Zeit für Erstwohnungen auf den Markt kommen. Zudem wird eine Überbauung im Schwiiland durch das eingedolte Gewässer, die vorhandene Geländesenke und die Bewaldung zusätzlich erschwert.

Eine bauliche Entwicklung ist im Dorf viel eher möglich. Zudem beabsichtigt der künftige Grundeigentümer, auch den fünften Bauplatz im Rüti mit einem Mehrfamilienhaus zu überbauen. Damit wird eine bessere innere Verdichtung erzielt, was ein grundsätzliches Ziel der revidierten Raumplanungsgesetzgebung ist. Der Gemeinderat unterstützt aus den vorerwähnten Gründen das Umzonungsgesuch und hat den entsprechenden Teilzonenplan anlässlich der Sitzung vom 14. August 2017 erlassen. Zudem hat der Gemeinderat mit dem Gesuchsteller vereinbart, dass dieser sämtliche Kosten im Zusammenhang mit der Umzonung übernimmt. Der Teilzonenplan liegt vom 28. August bis am 26. September 2017 öffentlich auf.

Betliserstrasse
Die in Auftrag gegebene Gefahren- und Risikoanalyse im Zusammenhang mit der Steinschlaggefahr auf der Betliserstrasse wird mit dem – in den nächsten Tagen vorliegenden – Schlussbericht der Impergeologie AG, Mels, und der Bart AG, St. Gallen, abgeschlossen. Der Bericht gibt im Detail Auskunft über die Gefahrenstellen auf der ganzen, rund 1.6 km langen Strecke. Vom Bericht ausgenommen sind die Tunnelabschnitte. Die Tunnelabschnitte gelten als Strassenbauwerke und müssen gesondert überprüft und beurteilt werden.

In den vergangenen Monaten wurde mit Hochdruck an den verschiedenen Beurteilungen und Risikoabklärungen gearbeitet. Anhand der Unfallberichte, der Aufschlagspuren im Belag, den Aussagen von verschiedenen Anwohnern und Mitarbeitern des Werkdienstes konnten die Häufigkeit der Steinschläge, die Grösse der Steine sowie die Energie der Aufschläge beurteilt werden. Rund 100 Sektoren wurden auf der gesamten Strecke untersucht und bewertet. An rund zehn Prozent der untersuchten Abschnitte konnte eine erhöhte Steinschlaggefahr erkannt werden.

Ein Ingenieurbüro ist nun unter der Leitung von Regionalförster Dr. Rolf Ehrbar beauftragt worden, Massnahmen zu Handen der Waldregion 4 See und der politischen Gemeinde Amden auszuarbeiten. Dabei ist das Ziel, die ersten Vorkehrungen und Schutzeinrichtungen bereits im Spätherbst 2017 umzusetzen. Die übrigen Schutzmassnahmen sollen in den nächsten Jahren sukzessive realisiert werden. Die Öffentlichkeit, und insbesondere natürlich die Einwohner und Grundeigentümer von Betlis, werden über die beabsichtigen Arbeiten und Einschränkungen im Detail informiert, sobald die Arbeiten zum Schutz der Betliserstrasse definiert und terminiert sind.

Felsabstürze, die in den vergangenen Jahrzehnten vereinzelt vorkamen, sind Ereignisse, die im Voraus sehr schwierig (wenn überhaupt) zu erkennen sind. Daher wird das Augenmerk in Bezug auf die Sicherungsarbeiten hauptsächlich auf die Verringerung der Steinschläge gelegt. Steinschläge sind die grösste Gefahr auf der Betliserstrasse. Aufgrund der Risikoanalyse wird angenommen, dass die Gefahr, in einem Fahrzeug verletzt zu werden, sehr klein ist. Dies erklärt auch, dass eine totale Sperrung der Strasse derzeit nicht zur Diskussion steht.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Lehner Jakob und Giger Silvia, Sittenweg 6: Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe; Pressler Tobias, Zürich: Neubau Giebelfenster und Dachisolation beim Wohnhaus an der Chloosstrasse 11.