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Mitteilungen des Gemeinderates - Juni 2018

15. Juni 2018

Felssturz Seerenwald

Am Samstag, 19. Mai 2018 um ca. 00.30 Uhr löste sich in der Südwand über dem ehemaligen Steinbruch Schnür am Walensee auf ca. 1‘290 m.ü.M. ein – schätzungsweise – je knapp 30 Meter breites und hohes sowie 5 Meter dickes 10'000-Tonnen-Felspaket.

Das rund 4'000 Kubikmeter grosse Felspaket löste sich aus der aus massigen Schrattenkalken bestehenden senkrechten Felswand, prallte auf ca. 1220 m.ü.M. in der Felswand und am Wandfuss (auf ca. 1‘070 m.ü.M.) auf und zerbrach dabei in viele Kleinblöcke. Durch den Aufprall wurde der Wald am Wandfuss auf einer Breite von ca. 80 bis 100 Meter vollständig weggefegt. Die gerodete Waldpartie verjüngt sich auf 870 bis 800 m.ü.M. auf etwa die Hälfte und danach bis zum Wanderweg Betlis-Quinten (ca. 10 Höhenmeter über der Felskante des ehemaligen Steinbruchs Schnür auf ca. 650 m.ü.M.) auf ca. 20 Meter. Beim Felssturz gab es glücklicherweise weder Personen- noch Gebäudeschaden.

Der Felssturz war in Mühlehorn und Murg gut hörbar, weshalb die Anwohner die Behörden benachrichtigten. Am Samstag, 19. Mai 2018 haben die Behördenvertreter und ein beigezogener Geologe die Abrissstelle und die Sturzbahn mit dem Helikopter inspiziert. Bereits vor dem Erkundungsflug wurde als Sofortmassnahme die Wegsperrung (inkl. Ankündigung) in die Wege geleitet und noch gleichentags umgesetzt.

Sämtliches Material, das über die Felswand des ehemaligen Steinbruchs Schnür stürzte, blieb auf dem ehemaligen Betriebsareal liegen. Aufgrund der Grösse dieses Rückhalteraums dürfte auch das Material von allfälligen Nachstürzen oder Murgängen nicht bis in den Walensee gelangen, wo es Wassersportler gefährden oder Flutwellen (Tsunami) auslösen könnte. Somit besteht derzeit weder auf noch am Walensee eine Steinschlaggefahr noch eine Gefährdung durch Flutwellen. Bei allfälligen Nachstürzen als auch bei Murgängen sind einzig Personen auf dem Wanderweg Betlis-Quinten gefährdet, jedoch weder Gebäude noch Strassen oder andere Infrastrukturbauten sowie weder Wassersportler noch Anwohner am Walensee.

Derzeit erscheint das Gebiet ruhig. An den bisherigen Begehungen konnten keine Hinweise auf nachstürzende Steine und Blöcke festgestellt werden. In den nächsten Wochen können allerdings Nachstürze oder Murgänge als Folge von Intensivniederschlägen nicht ausgeschlossen werden. Das Gebiet wird vom beauftragten Geologen weiterhin intensiv beobachtet. Der Wanderweg nach Quinten bleibt ab Seeren weiterhin und bis auf weiteres gesperrt.

Tourismus / Lärmschutz / Immissionen

Im Frühjahr 2018 sind beim Gemeinderat bereits wieder diverse Hinweise / Reklamationen im Zusammenhang mit übermässigen Immissionen aus der Landwirtschaft und dem Baugewerbe eingegangen. Bei Bauarbeiten sind die Schutzbestimmungen im Baureglement der politischen Gemeinde Amden zu beachten. Diese lauten wörtlich wie folgt: „Von 12.00 bis 13.00 Uhr und von 19.00 bis 07.00 Uhr an Werktagen sowie vor 08.00 Uhr und ab 12.00 Uhr an Samstagen sind lärmige Bauarbeiten untersagt.“

Öffentlich-rechtliche Bestimmungen über den Lärmschutz & Immissionen der Landwirtschaft existieren in der politischen Gemeinde Amden derzeit nicht. Konkrete Bestimmungen über den Schutz von Menschen, Tieren und der Umwelt vor übermässigen Immissionen können in einem kommunalen Immissionsschutzreglement zusammengefasst werden. Fehlbare könnten auf diese Weise durch die Polizei gebüsst werden. Der Gemeinderat sah bisher vom Erlass eines solchen Reglements ab und möchte dies – so lange wie möglich – auch in Zukunft tun.

In Amden hat die Landwirtschaft eine grosse Bedeutung. Der Gemeinderat ist sich darum auch bewusst, dass gewisse landwirtschaftliche Tätigkeiten aufgrund des Wetters oder des zur Verfügung stehenden Personals der Landwirtschaftsbetriebe an Randzeiten oder am Wochenende ausgeführt werden müssen. Gleichzeitig war und ist der Gemeinderat nach wie vor der Ansicht, dass von Jaucheaustrag im Siedlungsgebiet ab Samstagmittag und von lärmigen Arbeiten an Werktagen in Garten und Landwirtschaft nach 20.00 Uhr abzusehen ist. An Sonntagen und über die Mittagszeit (12.00 Uhr bis 13.00 Uhr) sind lärmige Arbeiten gänzlich zu unterlassen. Feststellungen zeigen allerdings, dass dieser „gesunde Menschenverstand“ nicht von allen Landwirtschaftsbetrieben gleich wahrgenommen wird.

Der Gemeinderat appelliert bewusst bereits im Frühjahr an die Bau- und Landwirtschaftsbetriebe, die vorbeschriebenen Ruhezeiten einzuhalten und somit aktiv dazu beitragen, dass ein Immissionsschutzreglement in der Gemeinde Amden auch in Zukunft nicht nötig wird.

Sanierung Hallenbad

Anfangs April haben die Bauarbeiten für die Sanierung & Attraktivierung des Hallenbades Amden begonnen. Im Vorfeld der Sanierungsarbeiten hatte die politische Gemeinde eine Fachfirma mit einer Schadstoffuntersuchung beauftragt. Diese Untersuchung hat ergeben, dass einzelne Stellen mit Asbestfasern befallen sind, welche in nur wenigen Tagen saniert werden konnten. Nach der Durchführung der im ersten Schadstoff-Bericht definierten Sanierungen hat eine Kontrollmessung ergeben, dass noch immer erhöhte Schadstoffwerte (teils auch an anderen Orten im Bad) verzeichnet werden mussten.

Aufgrund dieser Feststellungen war die politische Gemeinde gezwungen, die mit Schadstoffen befallenen Räume zu sperren und zusätzliche Sanierungsarbeiten in Auftrag zu geben. Dies ist deshalb besonders ärgerlich, weil die politische Gemeinde bewusst bereits im Vorfeld der Sanierung eine Schadstoffuntersuchung in Auftrag gegeben hatte, welche den Umfang der Asbest-Sanierung hätte im Detail aufzeigen sollen. Leider stellte sich im Nachhinein heraus, dass dieser Bericht mangelhaft war.

Die Schadstoffsanierungsarbeiten konnten am 25. Mai 2018 abgeschlossen werden. Durch die unerwartete zusätzliche Asbest-Sanierung hat das Bauprogramm eine Verzögerung von rund vier Wochen erfahren. Die mit der Projektleitung beauftragte Unternehmung setzt alles daran, den Termin für die Wiedereröffnung des Hallenbades – trotz der Terminverzögerung – halten zu können.

Verkehrsdienst Betliserstrasse

An schönen Wochenenden besuchen zahlreiche Touristen und Badegäste das Lago Mio und den Weiler Betlis. Oftmals fahren an diesen Tagen mehr Autos in Richtung Lago Mio und Betlis, als dort Parkplätze zur Verfügung stehen. Um ein Chaos auf der Strasse zu verhindern, ist an solchen Tagen eine professionelle Verkehrsregelung erforderlich.

Die politische Gemeinde hat im April 2018 einen Versuch durchgeführt, indem sie die Verkehrskadetten St. Galler Oberland mit der Verkehrsregelung auf der Betliserstrasse beauftragt hat (die Verkehrskadetten stehen bereits in den Wintermonaten in Amden Dorf und Amden Arvenbüel im Einsatz). Bei einer Vollbelegung der Parkplätze im Lago Mio und in Betlis werden die Fahrzeuge neu gleich beim Einlenker der Betliserstrasse in Richtung Weesen „zurückgeschickt“. Auf diese Weise entsteht kein unnötiger Durchgangsverkehr auf der Betliserstrasse. Die Erfahrungen während der Testphase waren sehr positiv. Der Gemeinderat hat daher den Auftrag mit den Verkehrskadetten St. Galler Oberland bis Ende September 2018 verlängert.

Strassensanierungen

Der Gemeinderat hat beschlossen, in Frühjahr / Sommer 2018 zusätzliche Abschnitte von Gemeindestrassen 2. Klasse zu sanieren. Es handelt sich um folgende Teilstrecken:

Römlistrasse (Einmündung Aeschenstrasse bis Römlistrasse 5, ca. 70 Meter)

Heiggenstrasse (Abschnitt Fliederstrasse bis Wasserreservoir, ca. 150 Meter)

Rietstrasse (Abschnitt Rietstrasse 10 bis Rietstrasse 14, ca. 100 Meter)

Der Gemeinderat hat die Arbeiten an die De Zanet AG, Kaltbrunn, vergeben. Der genaue Zeitpunkt der jeweiligen Strassensanierungen ist noch nicht bekannt. Die Arbeiten werden aber auf jeden Fall bis Ende August 2018 abgeschlossen sein.

Ablauf Referendumsfrist

Der Gemeinderat hat die Vereinbarung zwischen den politischen Gemeinden Amden, Benken, Kaltbrunn, Schänis und Weesen betreffend „Regionaler Bevölkerungsschutz Speer“ anlässlich der Sitzung vom 12. März 2018 genehmigt. Die Vereinbarung wurde vom 4. April bis am 13. Mai 2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Innert der Referendumsfrist ist das Referendum nicht ergriffen worden.

Arbeitsvergaben:

Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsvergebungen beschlossen: Sanitärarbeiten im Zusammenhang mit dem Neubau des DRV-Schachts im Fallen an die Wehrle Haustechnik, Dorfstrasse 45; Büromöbel für die Gemeindeverwaltung an die Eugenio fürs Büro AG, Chur.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

Lopez François und Kathrine, Zürich: Energetische Sanierung Wohnhaus an der Leistkammstrasse 9, Abbruch und Neubau Terrasse, Saunafass, Ersatz Heizung; Bilger Philipp und Julija, Grossgadenstrasse 8: Sanierung Wohnhaus an der Aeschenstrasse 24, Neubau Photovoltaikanlage; Streiff David, Berg: Neubau Schiebewand / Faltwand auf dem Balkon des Wohnhauses an der Ahornstrasse 7; Böni Bruno, Hofstettenstrasse 14: Erweiterung Balkon; Bergmann Thomas und Kiesewetter Astrid, Binz: Neubau Wohnhaus an der Flügespitzstrasse 6; Gmür Johann und Barbara, Hagendorn: Zweckänderung / Umnutzung des Wohnhauses Nr. 919 von einer landw. Nutzung in eine nichtlandw. Nutzung, Abbruch des Wohnhauses Nr. 919 und des Stalls Nr. 918, Neubau Wohnhaus im Bächli.