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Mitteilungen des Gemeinderates - März 2019

11. März 2019

Erhöhung Abwassergebühren

Die Spezialfinanzierung Abwasser schliesst im Jahr 2018 mit einem Verlust in der Höhe von Fr. 252'608.94 ab. Der Verlust kann mit der Betriebsreserve gedeckt werden. Nach erfolgtem Bezug beträgt diese neu noch rund 327'000 Franken. Der grosse Verlust ist auf folgende Faktoren zurückzuführen:

Die politische Gemeinde Amden ist an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bilten angeschlossen und Mitglied des Abwasserverbandes Glarnerland. Der Abwasserverband investiert in die ARA rund 49 Mio. Franken. Zur Finanzierung dieser Investition hat der Abwasserverband in den letzten Jahren den seitens der Verbandsgemeinden zu entrichtenden Abwasserpreis sukzessive erhöht. Während die politische Gemeinde Amden bis vor wenigen Jahren jährlich rund 130'000 bis 150'000 Franken an den Abwasserverband beizusteuern hatte, betrug der Kostenanteil von Amden (der vom anfallenden Schmutzwasser abhängig ist) im Jahr 2018 rund 287'000 Franken. Aufgrund der aktuellen Finanzplanung werden die Beiträge an den Abwasserverband in den nächsten zwei Jahren noch weiter steigen, ehe sie dann wieder etwas rückläufiger werden.

Im Weiteren haben die Ausgaben im Bereich des «Generellen Entwässerungsprojekts (GEP)» in den letzten Jahren stetig zugenommen. Das GEP ist ein mehrjähriger Plan, welcher die periodische Spülung und Sanierung von Abwasseranlagen (Leitungen, Schächte etc.) zum Inhalt hat. Im Jahr 2018 betrug der Aufwand etwas mehr als 130'000 Franken. Dieser Aufwand wird in den nächsten Jahren – aufgrund der Grössen der zu kontrollierenden und allenfalls zu sanierenden Leitungsabschnitten – wohl ähnlich hoch ausfallen.

Bis Ende 2018 wurden die Anschlussbeiträge (von Neu- und Umbauten) direkt in die laufende Betriebsrechnung verbucht. Neu müssen die Anschlussbeiträge – aufgrund des neuen Rechnungsmodells – bilanziert werden. Jedes Jahr können dann zusätzliche zehn Prozent des Bilanzkapitals als Ertrag in die laufende Rechnung geführt werden. Im Jahr 2019 wird noch kein Bezug möglich sein (da noch kein Kapital vorhanden ist), im nächsten Jahr dann 10 %, im übernächsten Jahr 20 % etc. Die Anschlussbeiträge haben in der Vergangenheit einen durchschnittlichen jährlichen Ertrag in der Höhe von rund 200'000 Franken eingebracht. Diese Erträge fehlen in den nächsten Jahren in der Betriebsrechnung, was – nebst den Mehraufwendungen – zusätzlich zu einem noch höheren Aufwandüberschuss führen wird. Unter der Voraussetzung, dass sich die Bautätigkeit im ähnlichen Rahmen bewegt wie heute, werden die Anschlussbeiträge erst in zehn Jahren wieder im gleichen Ausmass in die laufende Rechnung fliessen wie in den letzten Jahren.

Auf die Beiträge an den Abwasserverband Glarnerland und die Tatsache, dass in den nächsten Jahren die Erträge aus den Anschlussbeiträgen in der laufenden Betriebsrechnung fehlen werden, kann der Gemeinderat keinen Einfluss nehmen. Im Bereich des GEP könnte der Gemeinderat den Sanierungsaufwand (theoretisch) minimieren, indem er die Gebiete, in welchen Sanierungen vorgesehen sind, verkleinert. Dies ist für den Gemeinderat aber keine zielführende Massnahme, da schon bekannte Sanierungsarbeiten nicht aufgeschoben werden sollen.

Die einzige Möglichkeit, die Betriebsrechnung zu entlasten, ist eine Erhöhung der Verbrauchsgebühren. Würden die Gebühren nicht angepasst, müsste im Jahr 2019 ein Verlust in der Höhe von etwas mehr als 400'000 Franken budgetiert werden. Mit anderen Worten: Die momentan noch vorhandene Reserve wäre also Ende 2019 aufgebraucht. Aufgrund der vorbeschriebenen Umstände ist klar, dass die Gebühren massiv, nämlich um das Dreifache, erhöht werden müssen, um in den nächsten Jahren die nötigen Aufwände finanzieren zu können. Selbst mit dieser Gebührenerhöhung resultiert im Budget 2019 noch ein Verlust von gut 150'000 Franken. In den folgenden Jahren (ab dem Jahr 2020) dürfte der Verlust – aufgrund der wieder steigenden Erträgen aus den Anschlussgebühren – kontinuierlich abnehmen.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass die Erhöhung der Gebühren per 1. Januar 2019 einerseits überraschend kommt und andererseits hoch ist. Der Gemeinderat hat – im Hinblick auf die anstehenden Investitionen beim Abwasserverband – bereits vor zwei Jahren die Gebühren leicht erhöht. Eine frühere Gebührenerhöhung oder eine stärkere Gebührenerhöhung drängte sich in der Vergangenheit (aufgrund der damaligen Betriebsergebnisse und des vorhandenen Eigenkapitals) nicht auf. Nun aber ist eine dreifache Erhöhung der Abwassergebühren auf dieses Jahr hin zwingend notwendig. Ein Vergleich mit anderen Gemeinden im Linthgebiet hat gezeigt, dass Amden (zusammen mit Weesen) bis anhin die mit Abstand tiefsten Abwassergebühren hatte.

Steueramt

Lydia Büsser, Teilzeitmitarbeiterin auf dem Steueramt im 20 Prozent-Pensum, sieht Mutterfreunden entgegen und wird in rund zwei Monaten aus dem Dienst der politischen Gemeinde Amden ausscheiden. Auf diesen Zeitpunkt hin hat der Gemeinderat Ende 2018 eine Teilzeitstelle (im 20 bis 50 Prozent-Pensum) ausgeschrieben. Die Rekrutierung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters führte leider nicht zum Erfolg.

Josef Schildknecht, langjähriger Leiter auf dem Steueramt, hat sich bereit erklärt, sein befristetes Teilzeitpensum von Mai bis Ende Dezember 2019 auf 50 % zu erhöhen, um so den personellen Engpass in diesem Jahr überbrücken zu können. Ende Jahr wird Josef Schildknecht seine Arbeit auf dem Steueramt niederlegen. Der Gemeinderat schreibt die Teilzeitstelle auf dem Steueramt (im 50 % Pensum) im Sommer 2019 wieder neu aus.

Erneuerung Brücke

Von der Durschlegistrasse führt ein öffentlicher Weg ins Gebiet Römli. Bestandteil des Weges ist eine Fussgängerbrücke über den Rombach. Die Konstruktion und das Geländer der Brücke sind nicht mehr stabil. Auch sind die statischen Vorgaben der Brücke nicht genügend. Der Gemeinderat hat daher beschlossen, die Brücke im Verlauf dieses Jahres zu ersetzen. Die mutmasslichen Kosten belaufen sich auf rund 43'000 Franken und sind im Budget 2019 enthalten.

Bauabrechnung

Der neue Druckreduzierschacht im Fallen wurde im vergangenen Jahr fertiggestellt. Die Bauabrechnung schliesst mit Aufwendungen in der Höhe von Fr. 85'788.15 (inkl. MwSt.), dies bei einem Kostenvoranschlag von 94'000 Franken. Die Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen hat Fr. 76'119.35 als beitragsberechtigte Kosten anerkannt und daran einen Beitrag von 20 %, d.h. Fr. 15'224.00, gewährt.

Neuorganisation KESB

Das bisherige Vormundschaftsrecht wurde per 1. Januar 2013 durch ein neues Kindes- und Erwachsenenschutzrecht im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) abgelöst. Gestützt auf das kantonale Einführungsgesetz wählten die zehn politischen Gemeinden der Region Zürichsee-Linth (RZL) das Sitzgemeindemodell als Organisationsform und schlossen per 1. Januar 2013 eine Verwaltungsvereinbarung betreffend der organisatorischen Übertragung der Aufgaben der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde an die Stadt Rapperswil-Jona ab. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde für die zehn Gemeinden wurde unter dem Namen «KESB Linth» geführt.

Das Sitzgemeindemodell hat sich nicht in allen Punkten bewährt. So liegt die organisatorische und politische Verantwortung einzig bei der Stadt Rapperswil-Jona, obwohl über die Hälfte der Fälle aus den angeschlossenen Gemeinden stammen. Die Vertragsgemeinden sind beim Sitzgemeindemodell von der Mitsprache weitgehend ausgeschlossen, tragen aber dieselben finanziellen Lasten.

Vor diesem Hintergrund haben die Stadt und Trägergemeinden der Kesb Linth entschieden, die Organisationsform zu überprüfen. Die Mitgliederversammlung der RZL beauftragte im Juni 2018 eine interne Arbeitsgruppe mit der Aufgabe, die möglichen Organisationsmodelle zu prüfen und für die bisherige KESB Linth ein geeignetes Modell zu unterbreiten. Gestützt auf eine Gesamtbeurteilung der möglichen Organisationsmodelle unterbreitete die Arbeitsgruppe der Mitgliederversammlung der Region ZürichseeLinth den Antrag als neue Organisationsform den „Zweckverband“ zu wählen. Die Mitgliederversammlung der Region Zürichsee-Linth unterstützt die von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete „Vereinbarung Zweckverband Kindes- und Erwachsenenschutz der Region Zürichsee-Linth“ und empfiehlt der Stadt Rapperswil-Jona und den übrigen neun Gemeinden den Beitritt zum Zweckverband.

Der Gemeinderat Amden hat die entsprechende Vereinbarung genehmigt. Aufgrund der Vorschriften im kantonalen Gemeindegesetz und der Gemeindeordnung der politischen Gemeinde Amden beschliesst die Bürgerschaft an der Bürgerversammlung über die Mitgliedschaft bei Zweckverbänden. Der Gemeinderat hat das Geschäft für die Bürgerversammlung vom 25. März 2019 traktandiert.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

Kotur Thomas, Pfäffikon: Abbruch und Neubau des Wohnhauses im Lehni; Riner Andreas und Marita, Thalwil: Umbau Wohnhaus an der Untersellenstrasse 10.