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Mitteilungen des Gemeinderates - Mai 2019

26. April 2019

Hochwasserschutzprojekt Hänslibach

Der Hänslibach hat sich zwischen der Hinterbergstrasse und der Oberen Hagstrasse eingetieft. Der Gemeinderat hat daher ein Sanierungsprojekt ausarbeiten lassen und im letzten Jahr das Rechtsverfahren durchgeführt. Das Projekt umfasst Massnahmen zur Anhebung und Stabilisierung des Bachbettes im Tobelabschnitt. Durch den Bau von drei Betonsperren können fortschreitende Sohlenerosionen verhindert und die instabilen Hänge geschützt werden. Gleichzeitig wird das Gerinne unterhalb der untersten Sperre auf einer Länge von 24 m (bis zur Hinterbergstrasse) offengelegt.

Am 5. Februar 2019 hat das kantonale Baudepartement das Hochwasserschutzprojekt genehmigt. Im März 2019 hat der Gemeinderat das Submissionsverfahren durchgeführt. Der Zuschlag für die Baumeistersarbeiten ging an die Marti AG, Matt. Die Bauarbeiten beginnen am 6. Mai 2019 und dauern bis ca. anfangs Juli 2019. Während den Bauarbeiten muss der öffentliche Wanderweg, der gleich neben dem zu sanierenden Bachabschnitt vorbeiführt, aus Sicherheitsgründen gesperrt werden.

Beitragsplan Dürrenbach

Der Dürrenbach entspringt im Bereich Vordere Höhe / Schönenboden und verlässt im Raum «Dürrenbach» das Gebiet der politischen Gemeinde Amden. Anschliessend fliesst der Bach auf einer Strecke von ca. 2.7 km durch das Gemeindegebiet Nesslau, ehe er dann in die Thur mündet.

Vor über 100 Jahren wurden – nach denkwürdigen Ereignissen – beim Dürrenbach erste Verbauungsprojekte realisiert. Die wasserbaulichen Massnahmen (Bachverbauungen) konnten Ende 2005 abgeschlossen werden. Heute liegt der Schwerpunkt beim Unterhalt. Die Unterhaltskosten wurden bis anhin durch die politische Gemeinde Nesslau (bis 2012 durch die politische Gemeinde Stein) und einer zur Neige gehenden Reserve finanziert. Nun sind für den periodischen Bachunterhalt Mittel der Wasserbaupflichtigen gefordert.

Der Gemeinderat Nesslau hat daher einen Beitragsplan nach den Kriterien des kantonalen Wasserbaugesetzes ausarbeiten lassen, welcher den bisherigen Beitragsplan (aus dem Jahr 1945) ablösen soll. Da sich der Dürrenbach (und damit auch das Perimetergebiet) teilweise auch in der politischen Gemeinde Amden befindet, hat der Gemeinderat Nesslau den Beitragsplan auch dem Gemeinderat Amden zur Genehmigung unterbreitet. Der Gemeinderat Amden hat den Beitragsplan genehmigt. Der Beitragsplan liegt vom 1. bis am 30. Mai 2019 öffentlich auf.

Bundesgerichtsurteil betreffend materieller Enteignung

Im Jahr 2015 hat eine Grundeigentümerin bei der kantonalen Schätzungskommission für Enteignungen das Entschädigungsbegehren aus enteignungsähnlicher Eigentumsbeschränkung (materieller Enteignung) gegen die politische Gemeinde Amden gestellt. Hintergrund dieses Entschädigungsbegehrens war eine Auszonung von 1'120 m2 Land (von der Wohnzone WE2 in das übrige Gemeindegebiet), welche der Gemeinderat im Rahmen der letzten Gesamtrevision des Zonenplans (2005 bis 2009) vorgenommen hatte.

Die rund 1'120 m2 grosse Fläche war seit dem Jahr 1978 eine Wohnzone. Seit der Einzonung des Baulandes waren keine Bestrebungen für eine Überbauung erkennbar. So hat die Grundeigentümerin in all den Jahren beispielswiese kein Baugesuch eingereicht, obwohl das in der Wohnzone befindliche Land erschlossen war. Die raumplanerischen Grundsätze lassen es nach dem Dafürhalten des Gemeinderates nicht zu, dass Bauland (als Kapitalanlage) gehortet wird und so während Jahrzehnten brachliegt. Der Gemeinderat hatte daher im Rahmen der letzten Gesamtrevision der Orts- und Zonenplanung entschieden, einen Teil des in der Wohnzone befindlichen Landes (eben 1'120 m2) auszuzonen und an einem anderen Ort (wo eine bauliche Entwicklung tatsächlich stattfinden kann) wieder einzuzonen.

Die kantonale Schätzungskommission für Enteignungen hatte im erstinstanzlichen Entscheid (im Dezember 2015) die Argumentation des Gemeinderates gestützt und festgestellt, dass die mit der letzten Zonenplanrevision erfolgte Eigentumsbeschränkung nicht einer entschädigungspflichtigen Enteignung gleichkommt. Die Gegenpartei hatte gegen diesen Entscheid in der Folge Beschwerde beim kantonalen Verwaltungsgericht erhoben. Im Oktober 2017 hatte das Verwaltungsgericht die Beschwerde der Gegenpartei gutgeheissen und den Entscheid vom Dezember 2015 aufgehoben. Daraufhin hatte der Gemeinderat Beschwerde beim Bundesgericht erhoben und sich in der Angelegenheit von einem renommierten Fachanwalt vertreten lassen. Mit Entscheid vom 12. März 2019 hat das Bundesgericht die Beschwerde des Gemeinderates abgewiesen.

Der Gemeinderat bedauert den endgültigen Entscheid des Bundesgerichts und kann diesen nur sehr schwer nachvollziehen und akzeptieren. Nun wird das Verfahren bei der kantonalen Schätzungskommission für Enteignungen fortgesetzt. Die kantonale Schätzungskommission hat – nach dem Anhören der Parteien – die Höhe der Entschädigung festzusetzen. Auch in diesem neuen Verfahren wird sich der Gemeinderat anwaltlich vertreten lassen.

Der Gemeinderat hatte die Öffentlichkeit in dieser Angelegenheit bisher ganz bewusst nicht informiert, da es sich (vom ersten Tag an, als das Entschädigungsbegehren einging) um ein laufendes Verfahren gehandelt hat. Nachdem nun der (für die Gemeinde Amden negative) Bundesgerichtsentscheid vorliegt, ist es für den Gemeinderat an der Zeit, mit einer entsprechenden Mitteilung an die Öffentlichkeit zu gelangen.

Harley und US-Car-Treffen

Der Verein „Amden tönt“ ersuchte den Gemeinderat um die Bewilligung für ein Harley- und US-Car-Treffen am Samstag, 13. Juli 2019 auf dem Parkplatz von Myriam Bauer im Arvenbüel. Eine gleichartige Veranstaltung hat bereits in den letzten beiden Jahren stattgefunden. Der Gemeinderat hat das Gastwirtschaftspatent für die Veranstaltung, welche nur bei schönem Wetter stattfindet, erteilt.

Gemeindewanderung 2019

Die diesjährige Gemeindewanderung findet am Samstag, 11. Mai 2019 statt und führt nach Betlis. Die Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Ammler Zitig vom Mai 2019.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

Arreaza Bauer Adelaida: Vergrösserung Fenster beim Wohnhaus an der Ginsterstrasse 7; Mumenthaler Max, Mönchaltorf: Abbruch und Neubau Balkon an der Rietstrasse 8; Meier-Vuille Felix und Madeleine, Hinwil: Erneuerung Fassade inkl. bestehender Balkon beim Wohnhaus Nr. 1495 im Tscherwald; Meier-Vuille Felix und Madeleine, Hinwil: Ersatz Parkplatz, Erweiterung Sitzplatz beim Wohnhaus Nr. 1495 im Tscherwald; Walter Gmür Erben, Tobelstrasse 21: Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern an der Oberen Rütibügelstrasse 4 + 6, Neubau Containerhaus; Swisscom (Schweiz) AG, St. Gallen: Umbau der bestehenden Mobilfunkanlage auf der Durschlegi.