Sozialamt
Die Hilfeleistungen umfassen:
- Auskünfte über Hilfs- und Beratungsangebote
- Beratung, Betreuung und Abklärungen in finanziellen Notlagen
- Gewährung wirtschaftlicher Sozialhilfe zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Sinne eines sozialen Existenzminimums
- Hilfe zur Förderung der wirtschaftlichen und persönlichen Selbständigkeit
Finanzielle Hilfe wird geleistet, soweit keine Hilfeleistung durch unterstützungspflichtige Verwandte, andere Private oder private Sozialhilfeinstitutionen gewährt wird oder diese nicht rechtzeitig verfügbar ist. Finanzielle Sozialhilfe ist zurückzuerstatten, wenn sich die finanzielle Lage gebessert hat und die Rückerstattung zumutbar ist.
Die Gemeinde Amden ist der regionalen Beratungsstelle Uznach angeschlossen.
Beratungstermine können telefonisch oder direkt auf der Beratungsstelle vereinbart werden.
Sie berät und begleitet Personen bei Fragen bezüglich:
- Alkohol
- Drogen
- Erziehung
- Erwachsen werden
- Ehe, Familie, Partnerschaft
- Lebenskrisen
- Anderer Staatszugehörigkeit
- Schwangerschaft und Sexualität
- Ämtern- und Behördenkontakten
- Budget und Schulden
Öffnungszeiten
Montag: 08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 17.30 Uhr
Dienstag-Freitag: 08.00 - 11.30 Uhr, 13.30 - 16.30 Uhr
Personen
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Zugehörige Objekte
Name | Verantwortlich | Telefon |
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Name |
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