Abmeldung
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug persönlich bei uns am Schalter abmelden oder via eUmzug melden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- Schriftenempfangsschein
- Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Preis
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 25 12 | einwohneramt@amden.ch |