Adressauskünfte
Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:
Von privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben:
- Name
- Vorname
- Adresse
- Zu- und Wegzugsdatum
Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:
- Zuzugs- und Wegzugsort
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Zivilstand
- Heimatort
Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail beantwortet
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 25 12 | einwohneramt@amden.ch |