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Mitteilungen des Gemeinderates - April 2016

8. April 2016
Pensionierung
Alois Jöhl, Geissenflad 463, hat am 1. Dezember 1979 seine Arbeitsstelle als Mitarbeiter beim Werkdienst der politischen Gemeinde Amden angetreten. Seit 1981 war er Stellvertreter des Werkdienstleiters. In all den Jahren hat Alois Jöhl die verschiedensten Arbeiten, die für den Bau und Unterhalt von öffentlichen Anlagen anfallen, erledigt. Insbesondere war Alois Jöhl als gelernter Metallbauschlosser für die Metallbauarbeiten verantwortlich. Nach mehr als 36 Jahren im Dienst der politischen Gemeinde ist Alois Jöhl Ende Februar 2016 in den wohlverdienten Ruhestand getreten. Der Gemeinderat dankt ihm für seinen langjährigen Arbeitseinsatz und wünscht ihm für die Zukunft alles Gute.

Wie bereits in der November-Ausgabe der Ammler Zitig publiziert, hat der Gemeinderat Ralph Gmür, Dornacker 238, zum neuen Mitarbeiter des Werkdienstes gewählt. Ralph Gmür hat die Arbeitsstelle am 1. Februar 2016 angetreten.

Überbauungsplan Hinterbergstrasse
Die Ortsgemeinde beabsichtigt, ihr Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Nr. 905, Hinterbergstrasse 17, aufzustocken. Dafür ist der Erlass eines Überbauungsplans nötig. Mit dem Projekt der Ortsgemeinde wird im Vergleich zur Regelbauweise eine bessere Nutzung ungenügend genutzter Flächen und eine innere Verdichtung verfolgt, was massgebende Ziele des eidgenössischen Raumplanungsrechts sind. Der Gemeinderat hat den Überbauungsplan genehmigt. Der Sondererlass liegt vom 30. März bis am 28. April 2016 öffentlich auf.

Finanzausgleich
Das derzeit geltende Finanzausgleichsgesetz des Kantons St. Gallen ist seit acht Jahren in Kraft. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat alle vier Jahre einen Bericht über die Wirksamkeit des innerkantonalen Finanzausgleichs. Aus den Analysen für den Wirksamkeitsbericht ergab sich Anpassungsbedarf am Finanzausgleichssystem, den die Regierung dem Kantonsrat mit einem III. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz unterbreitet hat. Die Anpassungen sind verhältnismässig bescheiden, d.h. an den Grundzügen des geltenden Finanzausgleichs soll festgehalten werden. Die Regierung hat den Bericht und Entwurf für einen III. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz im Dezember 2015 in die Vernehmlassung gegeben.

Die Gemeinde Amden erhält aus dem Finanzausgleich, d.h. aus dem Sonderlastenausgleich Weite, jährlich einen Beitrag von rund einer Million Franken. Der Sonderlastenausgleich Weite hat zum Ziel, übermässige Belastungen von Gemeinden mit geringer Bevölkerungsdichte und schwierigen topografischen Verhältnissen zu reduzieren. Beitragsberechtigt sind Gemeinden, die eine überdurchschnittlich gewichtete Strassenlänge aufweisen. Angesichts der Bedeutung des Finanzausgleichs für die Gemeinde Amden, hat der Gemeinderat Amden auch eine Vernehmlassung zum Wirksamkeitsbericht und zum III. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz abgegeben.

Aus Sicht des Gemeinderates hat sich das aktuelle Finanzausgleichsgesetz grundsätzlich bewährt. Der Gemeinderat hat im Rahmen der Vernehmlassung beantragt, auf Beitragskürzungen aufgrund einer hohen technischen Steuerkraft zu verzichten. Im Weiteren unterstützt der Gemeinderat die Absicht der Regierung, im neuen Sonderlastausgleich Weite nebst dem Indikator „gewichtete Strassenkilometer“ die Indikatoren Fläche pro Einwohner, Anteil Einwohner über 800 m.ü.M. und Streuung der Siedlungen zu berücksichtigen.

Übernahme Meteorleitung
Die politische Gemeinde hat die private Meteorwasserleitung zwischen Römli und dem Bruggrank ins Netz der politischen Gemeinde Amden übernommen. Die Leitung weist Verstopfungen auf. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die notwendigen Reparaturen vorzunehmen, d.h. die Verstopfungen zu beheben. Die Arbeiten werden im Frühjahr 2016 ausgeführt.

Prüfung Kurtaxenpflicht
Anfangs Januar 2016 hat der Kanton St. Gallen das Asylzentrum Bergruh in Betrieb genommen. Seither sind dort maximal 80 Asylsuchende untergebracht. In diesem Zusammenhang ist von verschiedenen Seiten die Frage nach der Kurtaxenpflicht aufgeworfen worden. Die rechtlichen Grundlagen dazu bilden das kantonalen Tourismusgesetz und das Reglement über die Erhebung von Kurtaxen der Politischen Gemeinde Amden vom 12. April 1996. Gemäss Art. 3 des Reglements unterliegt jeder in Amden übernachtende Gast der Kurtaxenpflicht. Gast im Sinn des Reglements ist jede Person, die, ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt zu haben, in der Gemeinde übernachtet und die Möglichkeit hat, deren touristisches Angebot zu benützen. Nach eingehender Prüfung der rechtlichen Grundlagen kommt der Gemeinderat zu folgendem Schluss:

Da u. a. das kantonale Tourismusgesetz die rechtliche Grundlage für die Kurtaxenpflicht bildet, kann die Kurtaxe ausschliesslich auf die vom Tourismusgesetz vorgesehenen Steuersubjekte (Personen) Anwendung finden. Die Frage stellt sich somit, ob Asylsuchende als Gäste im Sinn des Tourismusgesetzes, das heisst als Touristen im weitesten Sinn gelten. Asylsuchende bereisen die Schweiz jedoch nicht mit dem Ziel, touristische Angebote zu nutzen. Als Gast des Tourismus wählt man – im Gegensatz zu den Asylsuchenden – seinen Aufenthalt frei, vor allem auch wegen des touristischen Angebotes einer Gemeinde. Asylsuchende hingegen bestimmten ihren Aufenthaltsort nicht frei, dieser ist fremdbestimmt. Asylsuchende können daher nicht als Gäste des Tourismus gelten, weshalb sie nicht der Kurtaxenpflicht unterliegen.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Blöchliger Frieda, Winterthur: Umbau Wohnhaus und Erweiterung Balkon im Roma; Creativ-Planbau AG, Uznach: Neubau eines Mehrfamilienhauses an der Durschlegistrasse 17; Ammann Willi und Miriam, Baar: Renovation Fassaden und Ersatz der Fenster beim Wohnhaus an der Untersellenstrasse 15.