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Mitteilungen des Gemeinderates - August 2016

3. August 2016
Neues Alters- und Pflegeheim
Das gemeindeeigene Alters- und Pflegeheim muss aufgrund des baulichen Zustandes und der derzeitigen Grösse (22 Betten) in naher Zukunft eine bauliche Änderung erfahren. In einem ersten Schritt hatte der Gemeinderat den Standort des künftigen Heims festzulegen. Im Rahmen dieser Entscheidungsfindung befragte der Gemeinderat anlässlich einer öffentlichen Veranstaltung auch die Generation, welche in den nächsten 20 bis 30 Jahren in das Heim eintreten wird, nach ihrer Meinung. Daraufhin hat der Gemeinderat im Frühjahr 2015 entschieden, das Heim auch künftig im Aeschen (und nicht im Dorfzentrum) zu betreiben. Die Standortwahl begründete der Gemeinderat in der Ammler Zitig Ausgabe 4/2015 ausführlich.

Im Rahmen der detaillierten Standortanalyse stellte sich für den Gemeinderat die Frage, ob das Alters- und Pflegeheim an den Siedlungsrand im Aeschen verlegt werden sollte. Konkret prüfte der Gemeinderat, das Gebäude rund 300 Meter nach Osten zu verschieben und oberhalb (nördlich) der Aeschenstrasse zu platzieren. Der betroffene Grundeigentümer wäre mit einem Landabtausch im Grundsatz einverstanden gewesen. Beim Standort an der Bauzonengrenze wäre ein Neubau in einer Etappe möglich und das Heim wäre etwas näher beim Dorf gelegen. Für eine Standortortverlegung im Aeschen wären allerdings eine Einzonung (mit einem unbestimmt langen Rechtsverfahren) und zusätzliche finanzielle Aufwendungen für den Landabtausch nötig gewesen. Der Gemeinderat hat sich dann schlussendlich für den bisherigen Standort im Aeschen entschieden. Zwar sind so für den Neubau zwei Etappen nötig, doch entfällt ein unter Umständen lang andauerndes Umzonungsverfahren. Das gemeindeeigene Grundstück, auf welchem das Heim heute steht, ist mit 5‘000 m2 genügend gross und befindet sich bereits in der Zone für öffentliche Bauen und Anlagen. Berechnungen eines renommierten Fachmanns zeigen ausserdem, dass der Neubau in zwei Etappen am bestehenden Standort nur ganz unwesentlich teurer kommt als bei einem Neubau auf der grünen Wiese.

Im Jahr 2015 hatte sich eine vom Gemeinderat eingesetzte Projektgruppe intensiv mit der Ausarbeitung des Betriebs- und Raumkonzeptes befasst. Das Betriebskonzept sieht ein gemeindeeigenes Alterszentrum mit 32 Pflegebetten in zwei Gruppen sowie zusätzlich vier Wohnungen für betreutes/begleitetes Wohnen vor. Dem Gemeinderat ist es wichtig, neben den klassischen Pflegeplätzen, welche anhand der Bevölkerungszahl ermittelt wurden, auch vier Wohnungen im Heim anzubieten. Diese Wohnungen sollen Einzelpersonen und/oder Paaren zur Verfügung stehen, wenn mindestens eine Person pro Wohnung einen längerfristigen Betreuungs- und/oder leichten Pflegebedarf aufweist, der in der Nähe des Heims besser gewährleistet werden kann als zu Hause.

Eine erste Grobkostenschätzung zeigt, dass sich die Kosten für den Neubau des Alters- und Pflegeheims in der vorbeschriebenen Grössenordnung auf rund 10.8 bis 12.0 Mio. Franken bewegen werden. Aufgrund dieser ersten Grobkostenschätzung ist der Gemeinderat mit der beigezogenen Unternehmung (Vitalba GmbH, Rupperswil) derzeit daran, die Betriebsmodellrechnung auszuarbeiten. Das Ziel des Gemeinderates ist es nach wie vor, das Heim durch die politische Gemeinde zu finanzieren und zu betreiben. Der Gemeinderat ist überzeugt, dass auf diese Weise die Kosten für die Bewohnerinnen und Bewohner einiges tiefer gehalten werden können, als wenn das Heim ein Investor baut und der Betrieb an eine private Gesellschaft ausgelagert wird. Auch bei einer gemeindeeigenen Finanzierung lässt sich aber bereits jetzt sagen, dass nach dem Neubau eine Tariferhöhung nicht zu umgehen sein wird, um die laufenden Betriebskosten zu decken. Eine Erhöhung der Taxen lässt sich aber verantworten, da das Alters- und Pflegeheim Aeschen im weiten Umkreis verhältnismässig tiefe Pensionstaxen hat.

Aufgrund der geltenden öffentlich-rechtlichen Submissionsvorschriften ist für den Neubau des Alters- und Pflegeheims ein Wettbewerbserfahren durchzuführen. Der Gemeinderat sieht einen Wettbewerb mit einem Präqualifikationsverfahren (d. h. die Architekten müssen sich für den Auftrag bewerben und die Jury wählt eine bestimmte Anzahl Architekturbüro aus) vor. Für die Wettbewerbsbegleitung hat der Gemeinderat Martin Engeler vom Architekturbüro Armin Benz + Martin Engeler, St. Gallen, beigezogen. Die Arbeiten für den Wettbewerb starten im Spätsommer 2016 und dauern rund sieben bis zehn Monate.

Vernehmlassung zum Richtplan
Am 3. März 2013 hat das Schweizer Stimmvolk das neue Raumplanungsgesetz angenommen. Mit der Annahme dieses Gesetzes werden einerseits die Kantone stärker in die Pflicht genommen, andererseits sind die Gemeinden weniger autonom bei der Nutzungsplanung. Bisher hat man sich an der vergangenen Entwicklung orientiert, um die künftige Entwicklung zu steuern. Neu werden die inneren Reserven aktiviert und die Entwicklung soll an raumplanerisch sonnvollen Orten erfolgen. Die kommunalen Planungen sind künftig überkommunal abzustimmen und auf die erwünschte kantonale Entwicklung auszurichten.

Aufgrund des neuen eidgenössischen Raumplanungsrechts sind die Kantone verpflichtet, den kantonalen Richtplan anzupassen. Der kantonale Richtplan zeigt auf, wie sich der Kanton räumlich entwickeln soll und wie die raumwirksamen Tätigkeiten aufeinander abgestimmt werden. Bestandteil des kantonalen Richtplans ist künftig die Festlegung des Siedlungsgebietes. Der Kanton erlässt daher im Zusammenhang mit der Überarbeitung des Richtplans erstmals sogenannte „Siedlungsbegrenzungslinien“. Das Siedlungsgebiet umfasst die bestehenden Bauzonen und mögliche Siedlungserweiterungsgebiete (mögliche Gebiete für Einzonungen). Gemäss mehreren Entwürfen verläuft die Siedlungsbegrenzungslinie in Amden genau der bestehenden Bauzonengrenze entlang. Eine bauliche Entwicklung gegen aussen wäre somit nicht mehr möglich, was die Entwicklung der Gemeinde insgesamt stark einschränken würde. Möglich blieben lediglich noch flächengleiche Aus- und Einzonungen innerhalb des Gemeindegebiets.

Der Kanton St. Gallen hat den Richtplan im Frühjahr 2016 in die Vernehmlassung gegeben. Der Gemeinderat Amden hat von der Möglichkeit der Vernehmlassung Gebrauch gemacht. In seiner Stellungnahme sprach sich der Gemeinderat gegen den Richtplanentwurf aus und beantragte begründet, zusätzliche Flächen im Dorf und in Dorfnähe, welche heute bereits bestens erschlossen (jedoch nicht eingezont) sind, in das Siedlungsgebiet aufzunehmen. Die Aufnahme von Landteilen in das Siedlungsgebiet ist die Voraussetzung für allenfalls spätere folgende Neueinzonungen.

Im Weiteren ist gemäss Richtplanentwurf ein grosser Teil der Gemeinde Amden als „Streusiedlungsgebiet“ bezeichnet. In diesem Gebiet befinden sich zahlreiche Häuser, welche in der Landwirtschaftszone liegen. In Streusiedlungsgebieten ist die Umnutzung in landwirtschaftsfremdes Wohnen gemäss Richtplanentwurf nur noch dann zulässig, wenn die Häuser nach der Änderung „ganzjährig bewohnt“ werden. Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme beantragt, die Gemeinde Amden möge aus dem Streusiedlungsgebiet entlassen werden. Der Gemeinderat befürchtet, dass, wenn solche Objekte in der Landwirtschaftszone nur noch als Dauerwohnsitz genutzt werden können, dies dazu führen wird, dass kaum noch Leute zu finden sind, die bereit sind, in solche Objekte zu investieren.

Das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation (AREG) wird den Richtplan aufgrund der verschiedenen Vernehmlassungen allenfalls überarbeiten und in der Folge dem Regierungsrat zur Genehmigung unterbreiten. Der vom Regierungsrat genehmigte kantonale Richtplan bedarf anschliessend noch der Genehmigung des Bundesrates.

Investitionen beim Abwasserverband
Die politische Gemeinde Amden ist an die Abwasserreinigungsanlage (ARA) Bilten angeschlossen und Mitglied des Abwasserverbandes Glarnerland. Die ARA stösst an ihre Kapazitäts- und Altersgrenze. Zudem muss das Abwasser neu von Mikroverunreinigungen in Form von organischen Spurenstoffen von Kosmetika, Hormonen oder Arzneimitteln gereinigt werden. Dafür ist eine neue Reinigungsstufe notwendig, ansonsten das Wasser aufgrund der neuen eidgenössischen Gewässerschutzverordnung nicht mehr in die Linth eingeleitet werden dürfte. Ebenso stehen an den meisten bestehenden Klärbecken Sanierungen an.

Veranschlagt sind insgesamt 49 Mio. Franken. Aufgrund der gelieferten Abwassermengen aus dem Jahr 2015 beträgt die anteilmässige Investition der Gemeinde Amden umgerechnet 1.536 Mio. Franken. Zur Finanzierung dieser Investition wird der Abwasserverband in den nächsten Jahren den seitens der Verbandsgemeinden zu entrichtenden Abwasserpreis von heute 0.85 Rappen sukzessive auf etwa 1.15 Franken pro Kubikmeter Abwasser erhöhen. Aktuell wird der genaue Finanzbedarf für die nächsten Jahren verifiziert. Sobald die gefestigten Zahlen vorliegen, wird sich zeigen, ob der Gemeinderat den Gebührentarif des Abwasserreglements wird anpassen müssen oder nicht.

Erhöhung Pensum
Sabine Thoma, Mitarbeiterin beim Einwohneramt und Verantwortliche des kommunalen Landwirtschaftsamtes, war bisher im 50 %-Pensum auf der Gemeindeverwaltung angestellt. In den vergangenen zwei Jahren hat der Aufwand im Landwirtschaftsamt stark zugenommen. Der Grund dafür sind die zahlreichen zu erneuernden GAöL-Verträge und das neu aufgegleiste Landschaftsqualitätsprojekt Weesen-Amden (LQP). Auch in den kommenden Jahren ist – u. a. wegen der Einführung der geodatengeschützten Beitragsberechnung – nicht mit weniger Aufwand zu rechnen. Das Arbeitspensum von Sabine Thoma wurde daher per 1. Juli 2016 auf 60 % erhöht.

Neue Wasserableserin
Herbert Mettler, Ruestelstrasse 11, ist von seinem Amt als Wasserableser zurückgetreten. Herbert Mettler war für das östliche Gemeindegebiet zuständig. Neu übernimmt diese Aufgabe Gaby Gmür, Römlistrasse 26.

Überbauungsplan Hinterbergstrasse
Der Gemeinderat hat im Juni 2016 den Überbauungsplan Hinterbergstrasse zur Genehmigung an das kantonale Amt für Raumentwicklung und Geoinformation eingereicht. Am 4. Juli 2016 hat die kantonale Amtsstelle den Erlass genehmigt. Der Überbauungsplan ist damit in Kraft.

Harley und US-Car-Treffen
Der Verein „Amden tönt“ ersuchte den Gemeinderat um die Bewilligung für ein Harley- und US-Car-Treffen am Samstag, 6. August 2016 auf dem Parkplatz von Myriam Bauer im Arvenbüel. Ab ca. 16.00 Uhr sollen rund 30 bis 40 Motorfahrzeuge auf dem Platz eintreffen. Anschliessend können die Fahrzeuge besichtigt werden. Für die musikalische Unterhaltung sorgt George Hug. Der Gemeinderat hat die Bewilligung für die Veranstaltung, welche nur bei schönem Wetter stattfindet, erteilt.

Lehrabschluss
Patrizia Duft, Lernende auf der Gemeindeverwaltung, hat ihre Lehre als Kauffrau mit Berufsmaturität erfolgreich abgeschlossen. Gemeinderat und Personal gratulieren der Absolventin herzlich zur bestandenen Abschlussprüfung und bedanken sich für ihren Einsatz auf unserer Gemeindeverwaltung.

Baubewilligung
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligung erteilt:
Thoma Christian, Sell 1070: Neubau Laufstall – Projektänderung bezüglich der Zufahrt.