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Mitteilungen des Gemeinderates - Oktober 2017

3. Oktober 2017

Sanierung Verwaltungs- und Mehrzweckgebäude Das Verwaltungs- und Mehrzweckgebäude an der Dorfstrasse 22 wurde im Jahr 1983 gebaut. Das Gebäude ist in Stockwerkeigentumseinheiten aufgebaut. Stockwerkeigentümer sind die Raiffeisenbank Schänis-Amden, die Ortsgemeinde Amden und die politische Gemeinde Amden. Alle drei Stockwerkeigentümer führen ihre Büros im Verwaltungs- und Mehrzweckgebäude und haben je eine Wohnung, welche alle vermietet sind. In den Untergeschossen befinden sich Parkanlagen, Zivilschutzanlagen und die Räumlichkeiten des Werkdienstes. Seit dem Bau des Gebäudes wurden die laufenden Unterhaltsarbeiten zwar stets vorgenommen, grössere Investitionen für den Unterhalt blieben jedoch aus. Nach beinahe 35 Jahren zeigt es sich nun, dass eine grössere Investition für den baulichen Unterhalt nötig ist. Die äusseren Witterungseinflüsse haben der Gebäudehülle zugesetzt, sie erfüllt ihre Funktion nicht mehr. Der Aussenputz ist an vielen Stellen gerissen, Wasser dringt in die Tragkonstruktion ein und verursacht Folgeschäden. Die Holzschalung ist durch die Sonne ausgebrannt, verzogen und die Farbe schützt nicht mehr. Die Storen sind störanfällig, die Fenster weisen einen schlechten U-Wert auf und die Isolationen entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Um Folgeschäden zu vermeiden, haben die drei Stockwerkeigentümer beschlossen, die Gebäudehülle, bestehend aus den Aussenwänden über dem Terrain und dem Dach, zu sanieren. Durch die zusätzlichen Dämmungen an den Aussenwänden, am Dach und dem Ersatz der Fenster kann der Energieverbrauch stark reduziert werden. Auf dem Dach ist der Neubau einer Photovoltaikanlage, welche den Stromverbrauch für die Büros abdecken soll, vorgesehen. Der Kostenvoranschlag zeigt, dass mit Kosten von rund 1‘810‘000 Franken zu rechnen ist. Die Stockwerkeigentümergemeinschaft hat beschlossen, 150‘000 Franken aus dem Erneuerungsfonds für die Sanierung zu beziehen. Die Restkosten, welche die drei Stockwerkeigentümer anhand der Unterhaltsquoten aufzuteilen haben, betragen demnach 1‘660‘000 Franken. Gemäss dieser Quote hat die politische Gemeinde 558/1000 der Unterhaltskosten zu übernehmen, dies entspricht Fr. 926‘280.-. Eine Ausgabe in dieser Grössenordnung ist im Finanzplan 2018 enthalten. Gemäss Anhang zur Gemeindeordnung über die Finanzbefugnisse sind neue einmalige Ausgaben über 300‘000 Franken bis 1 Mio. Franken je Fall in der Form eines Gutachtens der Bürgerversammlung zu unterbreiten. Damit mit den Bauarbeiten im Frühjahr 2018 begonnen werden kann, ist der Kreditvorlage der Bürgerschaft bereits im November 2017 zu unterbreiten. Der Gemeinde- und der Ortsverwaltungsrat haben beschlossen, am Montag, 13. November 2017 zu einer Bürgerversammlung einzuladen. Zu Beginn wird der Bürgerschaft das Sanierungsprojekt im Detail vorgestellt, anschliessend befinden die Bürgerschaften der politischen Gemeinde Amden und der Ortsgemeinde Amden über den jeweiligen Kredit. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger werden Ende Oktober 2017 mit den Abstimmungsunterlagen bedient. Publikation von Baugesuchen Wie der Gemeinderat in der letzten Ausgabe der Ammler Zitig informiert hat, tritt am 1. Oktober 2017 das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) des Kantons St. Gallen in Kraft. Die Verfahrensvorschriften im Baubewilligungsverfahren bleiben grossmehrheitlich etwa gleich, in Bezug auf die Bekanntmachung des Baugesuchs im ordentlichen Baubewilligungsverfahren hat die Gesetzesänderung aber eine wesentliche Änderung erfahren. Bisher musste die öffentliche Auflage eines Baugesuchs – nebst den Eigentümern, deren Grundstück sich innerhalb von 30 Metern von der geplanten Baute oder Anlage befindet – durch öffentlichen Anschlag bekannt gemacht werden. Die neue Gesetzesbestimmung (Art. 139 PBG) lautet wie folgt: Die Baubehörde gibt das Baugesuch: a) im amtlichen Publikationsorgan oder durch öffentlichen Anschlag sowie im Internet bekannt; b) Grundeigentümerinnen oder Grundeigentümern, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter von der geplanten Baute oder Anlage entfernt ist, mit einge­schriebenem Brief zur Kenntnis. Die Bekanntmachung durch öffentlichen Anschlag ist zulässig, wenn die geplante Baute oder Anlage keine Interessen von Eigentümerinnen oder Eigentümern von Grundstücken berührt, die mehr als 30 Meter von der geplanten Baute oder An­lage entfernt sind, und keine Auswirkungen, wie weitreichende Immissionen, ver­ursacht. Bei der vorbeschriebenen Bestimmung in lit. a handelt es sich um eine „Entweder-oder-Bestimmung“. Die Voraussetzungen an eine Publikation im öffentlichen Anschlag (der leichteren und schnelleren Variante) sind sehr hoch. Denn das Bausekretariat müsste bei dieser Variante bereits bei der Ausschreibung des Baugesuchs entscheiden, ob und in wie weit Interessen von Grundstückseigentümern durch das jeweilige Baugesuch betroffen sein könnten. Dies ist nicht möglich und bringt – sowohl für die Baugesuchsteller als auch für die Baubewilligungsbehörde – die Gefahr oder das Risiko mit sich, dass die Art der Publikation jederzeit bestritten werden kann. Dies kann nicht im Sinn der Bauherrschaften und der Baubewilligungsbehörde sein. Folglich sind die Baugesuche ab sofort im amtlichen Publikationsorgan der politischen Gemeinde auszuschreiben. Das amtliche Publikationsorgan der politischen Gemeinde Amden ist die „Ammler Zitig“, welche monatlich erscheint. Die Gesetzesänderung bringt folglich die Konsequenz mit sich, dass die Baubewilligungsverfahren in Zukunft tendenziell etwas länger dauern können als bisher. Spielplatz Girengarten Der Werkdienst der politischen Gemeinde Amden hat den öffentlichen Spielplatz im Girengarten saniert. Der sanierte Spielplatz steht der Öffentlichkeit ab sofort wieder zur Verfügung. Spielplatz Arvenbüel In den letzten Monaten wurde am neuen Spielplatz im Arvenbüel (auf dem Dach der Tiefgarage Arvenbüel) gearbeitet. Es entstand ein wahres Bijou, das den Kindern und den Eltern in Zukunft viel Freude bereiten wird. Die Schlussarbeiten werden Ende September abgeschlossen sein. Der Gemeinderat dankt an dieser Stelle nochmals den anonymen Spendern, welche den Bau des Spielplatzes dank ihrer Grosszügigkeit möglich gemacht haben. Nebst den privaten Spenden ist der Spielplatz u. a. auch mit einem namhaften Beitrag aus der örtlichen Tourismusförderungsabgabe, welche die Gewerbebetriebe in Amden jährlich zu leisten haben, finanziert worden. Spülung von Abwasserleitungen Im Rahmen des generellen Entwässerungskonzepts (GEP) hat die politische Gemeinde periodisch die Abwasserleitungen zu spülen. Damit soll einerseits verhindert werden, dass Rückstände in den Leitungen stecken bleiben und andererseits die Leitungen über lange Zeit funktionstüchtig bleiben. In diesem Herbst werden Schmutzwasserleitungen von rund 5.05 Kilometer im Raum Ruestel-Käsern-Niederschlag-Walau-Strichboden-Fallen gespült. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Auftrag an die Ketrag AG, Glarus, erteilt. Die betroffenen Grundeigentümer werden vom Gemeinderat noch schriftlich über die Arbeitsausführung informiert. Baubeginn Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der politischen Gemeinde Amden haben an der Urne dem Projekt „Notwasserversorgung – Wasserverbund mit der Gemeinde Weesen“ zugestimmt. Die Detailplanungen sind derzeit in vollem Gange und der Gemeinderat konnte im September 2017 die ersten Arbeiten vergeben. In einer ersten Phase erfolgt der Leitungsbau zwischen Lehni und Brugg. Die Arbeiten wurden in zwei Lose (Los 1: Lehni bis Lindenegg, Los 2: Lindenegg bis Brugg) aufgeteilt. Die Baumeisterarbeiten beider Lose werden durch die E. Kamm AG, Mühlehorn, ausgeführt. Die Rohrlegearbeiten für das Los 1 hat der Gemeinderat an die Casa-technica.ch, Landolt Gebäudetechnik AG, Näfels, vergeben, die Rohrlegearbeiten für das Los 2 an die Ziegler Garage AG, Rufi. Die Bauarbeiten beginnen Mitte Oktober 2017. Erteilung Wirtschaftspatent Hikmet Cetin, Hinterkappelen, hat den Gemeinderat um Erteilung des Wirtschaftspatents für den Betrieb „Riviera Café und Pizzeria“ an der Dorfstrasse 56 ersucht. Der Gemeinderat hat ihm das Wirtschaftspatent erteilt. Gemeindewanderung Die politische Gemeinde hatte in den letzten Jahren im Herbst jeweils eine „Gemeindewanderung“ organisiert. In diesem Jahr verzichtet der Gemeinderat auf die Durchführung der Gemeindewanderung, da die Themen für eine Wanderung fehlen. Arbeitsvergabe Der Gemeinderat hat folgende Arbeit vergeben: Turbinen & Generatoren für die Kraftwerke im Lindenegg und Tafeli an die Kobel Elektrotechnik AG, Affoltern im Emmental. Baubewilligungen Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt: Weber Michael und Iris, Zürich: Umbau des Wohnhauses im Mülital; Büsser Tiefbau + Forst GmbH, Siebnen: Geländeauffüllung im Rüti / Dornacker; Nardo Bruno und Hauser Renate, Gadmen 692: Ersatz Ölheizung durch Wärmepumpe mit Quelle-Erdwärmesonden, Photovoltaikanlage auf dem Garagendach.