Nichterwerbstätig / Privatperson

Als Nichterwerbstätige werden Personen eingestuft, die über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen. Dies sind beispielsweise Teilzeitarbeitende, Verwitwete oder Studierende.

Anspruch auf Leistungen

Pflichten der Nichterwerbstätigen / Privatpersonen

Haben Sie Fragen?