Mitteilungen des Gemeinderates - Juni 2025
Festlegung Gewässerräume
Die Gewässerschutzgesetzgebung des Bundes verpflichtet die Kantone und Gemeinden zur Ausscheidung der Gewässerräume entlang von Seen, Flüssen und Bächen. Die Ausscheidung erfolgt in der Form von kommunalen Sondernutzungsplänen. Mit dem Gewässerraumkorridor sollen die natürlichen Funktionen der Gewässer, der Hochwasserschutz und die Gewässernutzung sichergestellt werden.
Innerhalb des Gewässerraums sind nur standortgebundene, im öffentlichen Interesse liegende Anlagen wie zum Beispiel Fuss- und Wanderwege, Flusskraftwerke, Schutzbauten oder Brücken zulässig. Eine besondere Hausforderung ist die Gewässerraumfestlegung in bebautem Gebiet. Neubauten sind innerhalb des Gewässerraums grundsätzlich nicht zulässig. Rechtmässig erstellte und bestimmungsgemäss nutzbare Bauten und Anlagen geniessen unter Voraussetzungen Bestandesgarantie.
Die Politische Gemeinde Amden legt in einer ersten Phase die Gewässerräume innerhalb des Siedlungsgebietes fest. In der Bauzone basiert die Festlegung auf vertieften Abklärungen bezüglich der hydraulischen Eigenschaften einzelner Gewässerabschnitte und deren Hochwassersicherheit. Für den Sagenbach im Fli kann der Gewässerraum momentan noch nicht festgelegt werden. Die Festlegung bei diesem Bach erfolgt im Zusammenhang mit der öffentlichen Auflage des aktuell in der Planung befindlichen Hochwasserschutzprojekts. Im Zuge der Festlegung der Gewässerräume sind auch einzelne bestehende Sondernutzungspläne, in welchen heute kommunale Gewässerabstandsvorschriften geregelt sind, ganz oder teilweise aufzuheben.
Anlässlich des Mitwirkungsverfahrens im letzten Jahr sind keine Eingaben zu den geplanten Gewässerräumen eingegangen. Im Weiteren konnte das Vorprüfungsverfahren bei den involvierten kantonalen Amtsstellen abgeschlossen werden.
Der Gemeinderat hat im Zusammenhang mit der Festlegung der Gewässerräume sieben neue Sondernutzungspläne erlassen und die Aufhebung oder Teilaufhebung von fünf bestehenden Sondernutzungsplänen beschlossen. Die Sondernutzungspläne liegen vom 10. Juni 2025 bis am 9. Juli 2025 öffentlich auf.
Mitwirkungsverfahren
Seit dem Jahr 1967 ist der "Baulinienplan Gebiet Fli" in Kraft, welcher den Strassenabstand von Bauten und Anlagen gegenüber der Betliserstrasse (innerhalb des Siedlungsgebiets) regelt. Aus den verfügbaren Unterlagen geht nicht hervor, zu welchem Zweck der Baulinienplan seinerzeit ausgearbeitet wurde. Es kann aber davon ausgegangen werden, dass zum Zeitpunkt des Erlasses mit dem Baulinienplan der erforderliche Raumbedarf für den Ausbau der Betliserstrasse gesichert wurde. An der Betliserstrasse wurden in den letzten Jahrzehnten verschiedene bauliche Anpassungen vorgenommen. Ein weiterer Ausbau der Betliserstrasse innerhalb des Siedlungsgebiets ist nicht vorgesehen.
Die Baulinien des "Baulinienplans Gebiet Fli" legen einen grösseren Strassenabstand fest als nach den Bestimmungen im Baureglement der Politischen Gemeinde Amden und dem kantonalen Strassengesetz. Dies führt unter anderem zu einer eingeschränkten Bebaubarkeit der an die Betliserstrasse angrenzenden Grundstücke. Der Gemeinderat ist der Meinung, dass der Baulinienplan überholt ist, nicht mehr im Sinne der ehemaligen öffentlichen Interessen steht, respektive mit den heute gültigen Vorschriften nach Regelbauweise die öffentlichen Interessen ausreichend gewährleistet sind, und der Baulinienplan deshalb ersatzlos aufgehoben werden soll.
Damit sich die Bevölkerung bei der Planung in geeigneter Weise einbringen kann, führt die Politische Gemeinde Amden das Mitwirkungsverfahren durch. Die Bevölkerung ist eingeladen, beim Planungsprozess mitzuwirken. Die Unterlagen können ab dem 2. Juni 2025 auf der elektronischen Mitwirkungsplattform (www.mitwirken-amden.ch) oder im Gemeindehaus (Anschlagkasten im 1. Stock) eingesehen werden. Anregungen und Vorschläge können bis spätestens am 1. Juli 2025 schriftlich oder über die elektronische Mitwirkungsplattform an den Gemeinderat gerichtet werden.
Baubeginn Arvenbüelstrasse
Die Politische Gemeinde Amden saniert in diesem Jahr die Arvenbüelstrasse im Bereich Obern. Die Bauarbeiten beginnen am 10. Juni 2025 und dauern bis im Herbst. Der Verkehr wird während den Bauarbeiten mittels einer Lichtsignalanlage einspurig geführt. Die beiden Bushaltestellen im Obern bleiben während den Sanierungsarbeiten (wenn auch phasenweise leicht versetzt zu den jetzigen Standorten) in Betrieb.
Einschränkungen beim Weg Dorf-Bergruh
Aktuell sind die Bauarbeiten der St. Gallisch-Appenzellischen Kraftwerke AG (SAK) in den Gebieten Rüti-Hofstetten und Schwendi-Hofstetten im Gang. Das Projekt der SAK sieht u. a. vor, dass eine Kabelanlage in den öffentlichen Weg unterhalb des Asylzentrums Bergruh eingebaut wird. Ebenfalls wird die Politische Gemeinde Amden (auf einem kleinen Abschnitt) eine Trinkwasserleitung in den öffentlichen Weg einbauen. Die Ausführung dieser Arbeiten führt im Juni zu Behinderungen für die Fussgängerinnen und Fussgänger. Während einzelnen Tagen muss ein Teil des öffentlichen Weges ganz gesperrt werden. Das Zeitfenster, in welchem der Weg gesperrt sein wird, ist aktuell noch nicht bekannt, wird aber einige Tage vorher vor Ort (mittels Infoblättern) bekanntgemacht.
Dienstjubiläum
Mitte April durfte Marlies Steinmann, Leiterin des Sozialamtes und Mitarbeiterin der Gemeinderatskanzlei, ihr 15-jähriges Dienstjubiläum bei der Politischen Gemeinde Amden feiern. Der Gemeinderat gratuliert Marlies Steinmann herzlich zu ihrem Jubiläum und dankt ihr für ihre langjährige Betriebstreue sowie ihre engagierte Arbeit. Wir freuen uns auf die weitere Zusammenarbeit und wünschen Marlies Steinmann weiterhin viel Freude im Rahmen ihrer Tätigkeit auf der Gemeindeverwaltung.
Preisstrategie Hallenbad
Die Betriebskommission des Hallenbades hat sich vor kurzem mit der aktuellen Preis- und Abo-Strategie des Hallenbades Amden auseinandergesetzt. Sie hat dabei beschlossen, dass das bestehende Angebot des Familienabos (Jahresabo des Hallenbades für zwei Erwachsene und maximal drei Kinder) per sofort durch ein Angebot ersetzt wird, von dem auch Paare ohne Kinder und Paare mit Kindern über zwölf Jahren profitieren können. Konkret wird beim neuen Angebot an Personen, die im gleichen Haushalt leben, beim Kauf von neuen Abos (ab dem zweiten Abo im Haushalt) ein Rabatt von 50% gewährt. Weiter hat die Betriebskommission beschlossen, dass ab dem 1. Oktober 2025 für die Sauna neben Einzeleintritten neu ein Jahresabo (CHF 600.-), ein Saisonabo für die Monate Mai bis September (CHF 220.-) und ein Saisonabo für die Monate Oktober bis April (CHF 480.-) angeboten wird. Das bisherige Halbjahresabo wird hingegen abgeschafft und im Hinblick auf das neue Saisonabo ab Oktober per sofort nicht mehr verkauft. Vor dem Hintergrund des Defizits des Hallenbades, das durch die Steuerzahlenden in Amden gedeckt wird, prüft die Betriebskommission zudem aktuell die Einführung von unterschiedlichen Preisen für einheimische und auswärtige Gäste.
Öffnungszeiten Gemeindeverwaltung während Sommerferien
Die Dienstleistungen der Gemeindeverwaltung werden in den Sommerferien erfahrungsgemäss deutlich weniger nachgefragt. Dieser Zeitraum stellt damit eine gute Möglichkeit dar, aufgestaute Gleitzeit abzubauen, ohne dass die Dienstleistung für die Bürgerschaft leidet. Der Gemeinderat hat deshalb – wie im letzten Jahr– entschieden, die Gemeindeverwaltung während den "Hauptsommerferien", d. h. vom 14. Juli bis am 31. Juli 2025 jeweils am Nachmittag zu schliessen. Am Freitag, 1. August 2025 (Nationalfeiertrag) bleibt die Gemeindeverwaltung den ganzen Tag geschlossen. Abweichende Terminvereinbarungen sowie die Erreichbarkeit bei Todesfällen sind selbstverständlich auch in den drei vorerwähnten Wochen möglich.
Information der AHV-Zweigstelle
Das Individuelle Konto (IK) ist die Grundlage für die Rentenberechnung. Auf dem IK werden alle Einkommen und Beitragszeiten aufgezeichnet, die als Grundlage für die Berechnung einer Alters-, Hinterlassenen- oder Invalidenrente dienen. Fehlende Beitragsjahre (Beitragslücken) führen in der Regel zu einer Kürzung der Rente. In vielen Fällen lassen sich solche Beitragslücken innert fünf Jahren noch schliessen. Die SVA St. Gallen empfiehlt, alle vier Jahre einen IK-Auszug zu bestellen und die Einträge zu kontrollieren. Den kostenlosen Auszug können Sie online bestellen. Im Auszug erhalten Sie einen Überblick über Ihre individuellen Konti bei allen AHV-Ausgleichskassen. Weitere Informationen finden Sie zudem unter www.svasg.ch/kontoauszug.
Erteilung Gastwirtschaftspatent
Der Gemeinderat hat für die Führung einer mobilen Cocktailbar im Lago Mio das Gastwirtschaftspatent an Filipe Sousa, Rüti, erteilt.
Arbeitsvergaben
Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsvergaben beschlossen:
- Sanierungsarbeiten an der Arvenbüelstrasse im Bereich Obern an die Toller Unternehmungen AG, Eschenbach (Vergabepreis: Fr. 277'777.70 inkl. MWST)
- Diverse kleinere Strassenunterhaltsarbeiten an Gemeindestrassen 1. und 2. Klasse an die Toller Unternehmungen AG, Eschenbach (Vergabepreis: Fr. 49'983.15 inkl. MWST)
- Sanierung der Küchen im Mehrfamilienhaus an der Aeschenstrasse 1 an die Gmür + Braun AG, Ennenda (Vergabepreis: Fr. 67'440.85 inkl. MWST)
- Brandschutzbekleidung für die Feuerwehr Amden an die Gallus Hautle AG, Wittenbach (Vergabepreis: Fr. 71'552.60 inkl. MWST)
- Schadstoffscreening für verschiedene Gebäude im Dorfzentrum, welche im Eigentum der öffentlichen Hand sind, an die Gebäudediagnostik Schmid AG, Zürich (Vergabepreis: Fr. 13'901.65 inkl. MWST)
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Gmür Willi, Geren 878: Ersatz Holzheizung
- Thoma Michael und Nadia, Forten 666: Abbruch Wohnhaus Nr. 666 und Garage Nr. 1300, Neubau Wohnhaus und Garage
- Bernhardsgrütter Jörg und Ruth, Eschenbach: Umbau / Instandstellung Wohnhaus Nr. 409 im Fallen – Projektäderung bezüglich Holzstrickwände, Änderung Position Dachlukarne und Kamin, Änderung Raumaufteilung Dusche / WC
- Rüdisüli Pius, Herrliberg: Energetische Sanierung sowie Umbau des Wohnhauses an der Durschlegistrasse 22, Neubau Fenster und Dachfenster, Neubau Photovoltaikanlage, Ersatz Ölheizung durch Luft-Wasser-Wärmepumpe, Neubau Cheminée, Zusammenlegung der Wohnungen im Erd- und Obergeschoss
- Glur Urs, Römlistrasse 10: Ersatz Kachelofen durch Speicherofen
- Nicholas Jesse und Zoë, Zürich: Neubau Luft-Wasser-Wärmepumpe am Anemonenweg 4
- Gmür Tobias, Obere Chloosstrasse 5: Neubau Kamin und Einbau Cheminéeofen beim Wohnhaus an der Schwendistrasse 6
- Katholische Kirchgemeinde Amden: Fernwärmeanschluss der beiden Gebäude Nrn. 1581 und 1245, Umnutzung Öltankraum Nr. 1624 in Abstellraum, Einbau Türe
- Garage Gmür AG, Dorfstrasse 62: Fernwärmeanschluss des Wohn- und Geschäftsgebäudes Nr. 1693 und Rückbau Ölheizung
Im Weiteren hat der Gemeinderat bei den folgenden geplanten Photovoltaikanlagen auf Dächern bestätigt, dass die Voraussetzungen für eine bewilligungsfreie Anlage erfüllt sind:
- Kohler Alain und Elisabeth, Fliederstrasse 2: Auf dem Dach des Wohnhauses an der Fliederstrasse 2
- Stockwerkeigentümergemeinschaft Durschlegistrasse 4a und 4b: Auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Durschlegistrasse 4a und 4b