Generelle Informationen
Alle Gemeinderesultate von kantonalen und eidgenössischen Abstimmungen sind nur Teilresultate.
Die gesamten Resultate des Kantons finden Sie unter www.abstimmungen.sg.ch und des Bundes unter www.admin.ch.
Urne Öffnungszeiten
Voraussetzungen
Falls Sie den Stimmausweis verloren haben:
Ein Duplikat des Stimmausweises kann bei der Gemeinde im voraus verlangt werden. Sie müssen die Kopie des Stimmausweises beim Stimmregister persönlich abholen und entweder die Niederlassungsbewilligung oder einen Personalausweis (Identitätskarte oder Pass) mitbringen.
Brieflich abstimmen
- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmaterials möglich.
- Unterschreiben Sie die Erklärung zur brieflichen Stimmabgabe.
- Legen Sie den/die ausgefüllten Stimmzettel in das beiliegende Stimmzettelkuvert.
- Legen Sie das Stimmzettelkuvert mit dem/den Stimmzettel/n sowie den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in das Antwortkuvert, mit dem Sie das Stimmmaterial erhalten haben.
- Übergeben Sie das Antwortkuvert rechtzeitig der Post. Briefliche Stimmen müssen spätestens am Abstimmungssonntag bis zur Schliessung der Urnen bei der Rücksendeadresse eintreffen. (B-Post braucht mindestens 3 Arbeitstage!)
- Das Fensterkuvert kann
- unfrankiert der Post übergeben werden
- in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden
- an der Urne abgegeben werden.