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Handlungsfähigkeitszeugnis

Für bestimmte urkundliche Handlungen benötigen Sie ein Zeugnis zum Nachweis Ihrer Handlungsfähigkeit. Bestimmte Massnahmen schränken die Handlungsfähigkeit ein. Zuständig für die Ausstellung des Handlungsfähigkeitszeugnis ist das Einwohneramt Ihrer Wohnsitzgemeinde.

Preis

20.00

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