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Alimentenbevorschussung

Gehen Unterhaltsbeiträge für ein Kind vom leistenden Elternteil nicht oder nicht rechtzeitig ein, kann der sorgepflichtige Elternteil Inkassohilfe durch die politische Gemeinde in Anspruch nehmen. Die Inkassohilfe kann auch von getrennt lebenden oder geschiedenen Personen für ihre persönlichen Unterhaltsbeiträge beansprucht werden. Gehen die in einem vollstreckbaren Urteil oder in einem behördlich genehmigten Unterhaltsvertrag festgesetzten Unterhaltsbeiträge für ein Kind trotz angemessener Inkassoversuche nicht rechtzeitig ein, kann das Kind oder der sorgepflichtige Elternteil die Bevorschussung der Alimenten durch die politische Gemeinde verlangen. Kein Anrecht auf Bevorschussung besteht für die persönlichen Unterhaltsbeiträge erwachsener Personen.

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