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Lotto- und Tombolaveranstaltungen

Auf www.geldspiele.sg.ch finden Sie ausführliche Informationen zu allen Kleinspielen und zu den Tombola- und Lottoveranstaltungen.

 

Folgende wichtige Änderung gilt (unter anderem) ab dem 1. November 2020:

- Tombola- und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen in der Regel keine Bewilligung, wenn die Plansumme Fr. 50'000.- nicht übersteigt (vgl. zu den Ausnahmen Art. 8 EG BGS).

 

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