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Unterhaltsverträge für aussereheliche Kinder

Bei der Regelung betreffend Kinder-Unterhaltsbeiträge hilft Ihnen die KESB Region Zürichsee-Linth weiter. Dies sind zum Beispiel:

  • Genehmigung des Unterhaltsvertrages bei ausserehelichen Kindern ausserhalb eines gerichtlichen Verfahrens. 
  • Genehmigung der Abänderungen des Unterhaltsvertrages (Art. 287 und 134 Abs. 3 ZGB). 

Die KESB Region Zürichsee-Linth ist ist Rapperswil. Die Kontaktdaten sind folgende:

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Region Zürichsee-Linth
Neue Jonastrasse 59
8640 Rapperswil
Telefon 055 225 72 80
kesb@kesb-rzl.ch

 

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