Scheidung und Trennung
Eine Eheschliessung kann durch das Zivilstandsamt weder aufgelöst noch annulliert werden. Um sich zum Thema Trennung und Scheidung beraten zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Kreisgericht Ihres Wohnortes. Für die Gemeinde Amden ist das Kreisgericht See-Gaster in Uznach zuständig.
Kontakt
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohneramt | 058 228 25 12 | einwohneramt@amden.ch |