Mitteilungen des Gemeinderates - August 2024
Wahlvorschläge für die Erneuerungswahlen
Am 22. September 2024 finden die Erneuerungswahlen (der 1. Wahlgang) der Gemeindebehörden (für die Amtsdauer 2025-2028) statt. Am 25. Juni 2024, um 16.30 Uhr, ist die Einreichefrist für die Wahlvorschläge abgelaufen. Es sind folgende gültige Wahlvorschläge eingegangen:
Gemeindepräsident/in
- Remek Peter, 1976, Lic. Oec. HSG, Betriebsökonom / Gemeindepräsident, Obere Dorfstrasse 7, parteilos (bisher)
- Giger Marcel, 1967, Linienpilot / Gastwirt / Mechaniker, Dorfstrasse 11, parteilos
- Thurnheer Felix, 1974, MSc / MBA, Unternehmer, Heiggenstrasse 17, Die Mitte
Gemeinderat
- Bischofberger Konrad, 1983, Eidg. dipl. Elektroinstallateur, Unternehmer, Obere Dorfstrasse 10, parteilos (bisher)
- Büsser Jakob, 1963, Landwirt, Looch 291, parteilos (bisher)
- Frei Florian, 1984, Polizist, Windeggstrasse 6, parteilos (bisher)
- Thoma Markus, 1974, Eidg. dipl. Sanitärinstallateur, Windeggstrasse 2, parteilos (bisher)
- Fischer Uli, 1967, MBA, Untersellenstrasse 21, parteilos
- Giger Marcel, 1967, Linienpilot / Gastwirt / Mechaniker, Dorfstrasse 11, parteilos
- Tanner Susanne, 1963, Pensionärin, Chloosstrasse 10, parteilos
Der Gemeinderat Amden besteht aus dem Gemeindepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
Geschäftsprüfungskommission
- Büsser Marcel, 1978, Landwirt, Schwanden 2267, SVP (bisher)
- Jöhl Sarah, 1999, Bankkauffrau, Dorfstrasse 37b, parteilos (bisher)
- Rüdisüli Hansueli, 1982, Sekundarlehrer, Obere Chloosstrasse 6, Die Mitte (bisher)
- Rüdisüli René, 1975, Schreiner TS, Dorfstrasse 59, parteilos (bisher)
- Giger Marcel, 1967, Linienpilot / Gastwirt / Mechaniker, Dorfstrasse 11, parteilos
Die Geschäftsprüfungskommission besteht aus fünf Mitgliedern.
Unwetterereignis von Ende Juni
In der Nacht vom 27. auf den 28. Juni 2024 hat sich eine starke Gewitterzelle über Amden entladen. Die Niederschläge waren so stark, dass die Bäche viel Geschiebe mit sich geführt haben und einzelne Bäche (resp. Bachabschnitte) in der Folge verklaust und über die Ufer getreten sind. Zusammen mit anderem Oberflächenwasser haben die Wasser- und Schlammmassen teilweise Keller überflutet aber auch Strassen unterspült.
Unmittelbar nach dem Ereignis haben die Feuerwehr, der Werkdienst sowie Drittunternehmungen verschiedene Sofortmassnahmen geleistet. Unter anderem mussten verschiedene Gebäude ausgepumpt, Bachabschnitte geräumt oder geöffnet werden sowie Notmassnahmen an Strassen (u. a. an der Hinterbergstrasse – im Bereich Käsern) getroffen werden.
Das Ingenieurbüro Wickli + Brunner AG, Amden, ist seit dem Unwetterereignis – unter dem Beizug von verschiedenen Fachpersonen – daran, für die verschiedenen Schäden an öffentlicher Infrastruktur Sanierungsprojekte zu erstellen und entsprechende Kostenschätzungen auszuarbeiten. Aufgrund der Vorschriften im kantonalen Strassengesetz trägt die politische Gemeinde die Aufwendungen für die nötigen Reparaturarbeiten an Gemeindestrassen 2. Klasse. Für die Schadensbehebung an den Gemeindestrassen 3. Klasse haben – nach Abzug allfälliger Beiträge von Dritten – die privaten Grundeigentümer/innen aufzukommen. In jenen Fällen, in welchen die Unterhaltsarbeiten von privater Seite finanziert werden müssen, wird die politische Gemeinde mit den betroffenen Grundeigentümer/innen in Kontakt treten, sobald klar ist, wie sich die Sanierungsprojekte präsentieren und ob (bei landwirtschaftlichen Strassen) Beiträge der öffentlichen Hand erhältlich sind.
Unterhaltspflicht an Gewässern
Nach dem Unwetterereignis war die Gemeindeverwaltung mehrmals mit der Frage konfrontiert, ob die Öffentlichkeit oder die Privatpersonen für den Unterhalt der Bäche verantwortlich sei. Zu dieser Frage gibt das kantonale Wasserbaugesetz Auskunft. Gemäss diesem sind die Gewässer in drei Kategorien (kantonale Gewässer, Gemeindegewässer und übrige Gewässer) eingeteilt. Als kantonale Gewässer gelten die grösseren Flüsse im Kanton St. Gallen. Gemeindegewässer sind jene Gewässer oder Gewässerabschnitte, an die Bund oder Kanton Beiträge an wasserbauliche Massnahmen für den Hochwasserschutz leisten oder geleistet haben. Bei allen anderen Gewässer handelt es sich um «übrige Gewässer». In der Gemeinde Amden gilt aktuell einzig der vor wenigen Jahren sanierte Bachabschnitt des Hänslibachs zwischen der Hinterbergstrasse als Gemeindegewässer. Alles andere sind «übrige Gewässer».
Aufgrund der Bestimmungen im kantonalen Wasserbaugesetz sind für den Unterhalt der übrigen Gewässer die anstossenden Grundeigentümer/innen verantwortlich. Jede/r Grundeigentümer/in ist dabei für den Abschnitt innerhalb seines / ihres Grundstückes für die Unterhaltsarbeiten zuständig. Als Unterhaltsmassnahmen gelten insbesondere die periodische Pflege der Ufervegetation, das Entfernen von Böschungswülsten und anderen Hindernissen im Gerinne und an Ufern, wenn sie den Abfluss hemmen, das Ausschöpfen von Gewässern, wenn der Schutz der Umgebung vor Überflutung es erfordert, das Ausschöpfen von Kiesfängen, die Unterhaltsmassnahmen an Schutzbauten und Durchlässen, das Entfernen von Unrat, das Wiederinstandstellen von Notentlastungs- und Rückhalteräumen, welche überflutet wurden sowie die Bekämpfung invasiver Neophyten. Die vorbeschriebenen Unterhaltsmassnahmen sind der politischen Gemeinde zu melden und dürfen gemäss den Bestimmungen im kantonalen Wasserbaugesetz ausgeführt werden, wenn die zuständige Gemeindebehörde nach Einbezug der zuständigen kantonalen Stellen nicht innert zwanzig Tagen nach Eingang der Meldung dem Gesuchsteller / der Gesuchstellerin schriftlich mitteilt, dass die Meldung unvollständig ist oder die Unterhaltsmassnahmen in das ordentliche Planverfahren oder das vereinfachte Baubewilligungsverfahren verwiesen werden.
Das Unwetterereignis von Ende Juni 2024 hat leider gezeigt, dass an einzelnen Gewässern die Unterhaltspflicht in der Vergangenheit vernachlässigt wurde und teilwiese auch als Folge dessen die Bäche über die Ufer getreten sind. Der Gemeinderat fordert deshalb jene Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer, welche Bäche auf ihrem Grundstück haben, dazu auf, der vorbeschriebenen Unterhaltspflicht nachzukommen. Sie helfen damit mit, dass bei einem nächsten Starkniederschlagereignis weniger Schäden auf dem Wiesland, an Gebäuden und öffentlicher Infrastruktur entstehen.
Anpassung Wasser- und Abwasserreglement
Die Aufwendungen im Bereich der Wasserversorgung und der Abwasserentsorgung werden durch Gebühren (und nicht durch Steuern) finanziert. Die Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebungen bilden das kommunale Wasser- und Abwasserreglement. Der Gemeinderat hat beschlossen, dass sowohl das Wasser- als auch das Abwasserreglement nach rund 20 Jahren überarbeitet werden sollen. Die Hauptgründe für die Anpassung des Wasserreglements sind die schrumpfende Reserve in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung und die Tatsache, dass heute ein Ungleichgewicht zwischen der Finanzierung der laufenden Betriebskosten und den Werterhaltungskosten besteht.
Die finanzielle Reserve in der Spezialfinanzierung Wasserversorgung beträgt aktuell rund 350'000 Franken. Bei gleichbleibenden Gebühreneinnahmen ist diese Reserve aufgrund der gemäss dem generellen Wasserprojekt anstehenden Unterhaltsmassnahmen bereits im nächsten Jahr aufgebraucht. Eine Gebührenanpassung ist deshalb unumgänglich. Aufgrund der jetzigen Bestimmungen im Reglement werden mit den Wasserverbrauchsgebühren rund 70 % und mit den Grundgebühren rund 30 % der Aufwendungen finanziert.
Wasserversorgungen sind komplexe Betriebe mit einer kostspieligen Infrastruktur, welche Gebäude, Fassungsanlagen, Reservoire und ein weitverzweigtes Rohrleitungsnetz umfassen. Die anfallenden Kosten verteilen sich auf den Betrieb und Unterhalt, auf Erneuerungsbauten und auf die Löhne des Fachpersonals. Die Betriebe müssen auf den Tagesspitzenverbrauch an Trinkwasser ausgelegt sein, was zur Folge hat, dass die Infrastruktur auf einem hohen Niveau gehalten werden muss. Zusätzlich muss die Wasserversorgung auch den Löschschutz garantieren. Das heisst, sie muss überall und zu jeder Zeit genügend Löschwasser zur Verfügung stellen. All dies ergibt hohe Fixkosten, vor allem im Leitungsbau und in der Instandhaltung des Verteilnetzes. Aus diesem Grund sind die Kosten der Wasserversorgungsbetriebe weitestgehend unabhängig des effektiven Wasserverbrauchs. Der Anteil der fixen, verbrauchsunabhängigen Ertragsteile (Grundgebühren) sollte gemäss den Empfehlungen deshalb 50 bis 80 Prozent betragen.
Der Finanzplan der Wasserversorgung Amden zeigt, dass rund 75 % der Aufwendungen Werterhaltungskosten (baulicher Unterhalt, Planungen etc.) und rund 25 % Betriebskosten (Löhne, kleinere Anschaffungen und Sachaufwendungen, Zinsen) sind. Der Tarif zum Wasserreglement wird daher dahingehend angepasst, sodass die Erträge aus den Grundgebühren und den Verbrauchsgebühren künftig ungefähr im gleichen Verhältnis wie die Aufwendungen, welche mit den jeweiligen Gebühren gedeckt werden müssen, stehen. Die Grundgebühren werden dabei nicht mehr nach dem Gebäudewert, sondern nach der Grösse des eingebauten Wasserzählers erhoben. Gleiches gilt für die Anschlussbeiträge. Für die Verbrauchsgebühr ist weiterhin die Menge des bezogenen Wassers massgebend.
Die grösste Anpassung beim Abwasserreglement liegt bei der Festlegung der verschiedenen Gebührenarten. Nach dem jetzigen Reglement wurden als jährlich wiederkehrende Benützungsgebühren die Grundgebühren, die Entwässerungsgebühren sowie die Schmutzwassergebühren erhoben. Neu werden die Grund- und Entwässerungsgebühren zusammengefasst als «Grundgebühr» erhoben. Die Grundgebühr ist für jedes Grundstück zu entrichten, aus welchem Abwasser in die öffentliche Kanalisation (Schmutz- und Meteorwasserleitungen) eingeleitet wird. Die neue Grundgebühr berechnet sich aufgrund der zonengewichteten Fläche. Weiterhin bestehen bleibt die Schmutzwassergebühr – sie entspricht der Menge des verbrauchten Frischwassers. Ebenfalls unverändert bleibt die Bemessung der einmaligen Gebäudeanschlussbeiträge. Im Weiteren ist bei der Abwasserentsorgung – im Gegensatz zur Wasserversorgung – keine Gebührenerhöhung vorgesehen.
Statutenanpassung beim ZKL
Die politischen Gemeinden in der Region Zürichsee-Linth – mit Ausnahme der Stadt Rapperswil-Jona – sind Mitglied des im Jahr 1974 gegründeten Zweckverbandes für die Kehrichtbeseitigung im Linthgebiet (ZKL). Seit der Gründung des Zweckverbandes wurden die Statuten bereits zweimal, letztmals im Jahr 2007, teilrevidiert. Nach rund 17 Jahren hat der Zweckverband aufgrund der Anforderungen des heutigen Marktes sowie den rechtlichen Grundlagen erneut Statutenanpassungen vorgenommen.
Konkret bieten die Statuten neu die Möglichkeit, dass der Verband bei der Darstellung des Kontenrahmens, des Budgets und der Jahresrechnung von den Vorschriften des Gesetzes über den Finanzhaushalt des Kantons Glarus und seiner Gemeinden sowie von den Ausführungsbestimmungen und den Vorschriften des harmonisierten Rechnungsmodells (HRM) abweichen kann, wobei die Delegiertenversammlung die näheren Bestimmungen zur Darstellung zu erlassen haben soll. Zudem werden die Finanzbefugnisse der verschiedenen Organe (Verwaltungsrat, Delegiertenversammlung, Verbandsgemeinden) betragsmässig angehoben und es wird neu zwischen neuen Ausgaben, gebundenen Ausgaben und Zusatzkrediten differenziert. Zudem sollen die demokratischen Mitwirkungsrechte gestärkt werden. Eingeführt werden ein obligatorisches Finanzreferendum für gewisse Ausgaben sowie ein Initiativrecht auf Änderung der Statuten.
Die Notwendigkeit einer effizienten Energieverwertung im Rahmen der umweltgerechten und nachhaltigen Behandlung und Entsorgung von Abfällen wird im Zweckartikel der Statuten neu explizit ausgedrückt. Die bisherige Regelung, wonach Gemeindefusionen die Stimmrechtsverhältnisse der Verbandsgemeinden nicht verändern, wird weiterhin beibehalten.
Der Revisionsbedarf der Verbandsstatuten ist nach 17 Jahren offensichtlich ausgewiesen. Mit den neuen Statuten können zeitgemässe Organisationsstrukturen innerhalb des Zweckverbandes geschaffen werden. Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden in der Region Zürichsee-Linth haben deshalb die revidierten Statuten genehmigt. Aufgrund der massgebenden Bestimmungen im kantonalen Gemeindegesetz sind die angepassten Statuten in den jeweiligen politischen Gemeinden dem fakultativen Referendum zu unterstellen.
Petition zur ärztlichen Grundversorgung
Am 25. Juni 2024 wurde beim Gemeinderat eine Petition mit 655 Unterschriften eingereicht, in welcher der Gemeinderat dazu aufgefordert wird, Massnahmen zur Sicherstellung einer nahtlosen hausärztlichen Versorgung für Amden zu ergreifen. In der Petition wird der Gemeinderat gebeten, sich mit höchster Dringlichkeit dafür zu engagieren, dass die hausärztliche Versorgung für Amden zeitnah durch eine neue Hausarztpraxis, eine Gemeinschaftspraxis usw. sichergestellt werden kann, die Politische Gemeinde Amden die finanziellen Mittel zur Verfügung stellt, damit eine Nachfolge zu Stande kommt und in der Ammler Zitig monatlich über den Stand der Verhandlungen informiert wird.
Ergänzend zu den Massnahmen, über die bereits in der letzten Ammler Zitig informiert wurde, hat der Gemeinderat in der Zwischenzeit in Abstimmung mit dem Gemeinderat Weesen dem potentiellen Betreiber eines Ärztezentrums in Weesen weitere mögliche Standorte für ein Ärztezentrum bekannt gegeben, weitere Möglichkeiten für Räumlichkeiten für eine neue Arztpraxis in Amden vorevaluiert, Kontakt mit der Geschäftsleitung des Regionalspitals Linth aufgenommen sowie ein Inserat auf der Internetseite der Vereinigung der jungen Haus- und KinderärztInnen betreffend Praxisnachfolge aufgeschaltet. Nachdem der Gemeinderat einen Grossteil der in der Petition geforderten Massnahmen bereits vorgängig und unabhängig von der Petition in die Wege geleitet hatte, hat er anlässlich seiner Sitzung vom 16. Juli 2024 nochmals offiziell bestätigt, dass er die geforderten Massnahmen im Rahmen seiner finanziellen Kompetenzen umsetzen wird.
Losgelöst von der eigentlichen Petition hat die Initiantengruppe der Petition dem Gemeinderat vorgeschlagen, dass eine Findungskommission, bestehend aus zwei ärztlichen Fachpersonen, zwei Personen aus der Initiantengruppe, einem oder mehreren Mitgliedern des Gemeinderates sowie zwei weiteren geeigneten Personen aus Amden gegründet wird. Die Findungskommission soll vom Gemeinderat autorisiert werden, die Kandidatensuche für eine Nachfolgelösung durchzuführen, nachfolgend eine Auswahl möglicher Kandidaten zu erstellen, die meist geeigneten Bewerbungen nach den Auswahlkriterien zu listen, die drei Top-Kandidaten einzuladen, sie auf Herz und Nieren zu befragen, ihnen den Angebotsrahmen der Gemeinde zu erläutern und die KandidatInnen mit Amden und der Umgebung vertraut zu machen.
Der Gemeinderat begrüsst das private Engagement der Initiantengruppe und hat entschieden, die Gründung einer Findungskommission sowie die Bemühungen der Findungskommission zu unterstützen. Wichtig für den Gemeinderat ist aber, dass die Aufgabenteilung zwischen der Findungskommission und dem Gemeinderat klar geregelt ist und die Massnahmen aufeinander abgestimmt sind.
Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
- Meier Bruno, Dietlikon: Erweiterung Überdachung beim Wohnhaus an der Arvenbüelstrasse 9
- Eberle-Weckerle Werner und Weckerle Eberle Elisabeth, Aeschenstrasse 33: Abbruch und Neubau Stützmauer mit aufgesetzter Photovoltaikanlage zwischen den Grundstücken an der Aeschenstrasse 33 und der Grossgadenstrasse 7
- Jöhl Immobilien AG, Obere Hagstrasse 2: Neubau von insgesamt vier Wohnhäusern mit Garagen sowie Wärmepumpen mit Erdsondenbohrungen an der Gallusstrasse 4 + 6 sowie an der Windeggstrasse 9 + 11 – Projektänderung bezüglich Standorte der Erdwärmesonden (eine Erdwärmesonde je Grundstück)
- La Traviata Real Estate AG, Zürich: Energetische Sanierung des Wohnhauses an der Ahornstrasse 7, Anbau auf der Nordseite des Wohnhauses, Neubau Veloraum und Sitzplatz auf der Westseite des Wohnhauses
- Gmür Norbert, Käsern 452: Abbruch des Wohnhauses an der Dorfstrasse 6
Im Weiteren hat der Gemeinderat bei den folgenden geplanten Photovoltaikanlagen auf Dächern bestätigt, dass die Voraussetzungen für bewilligungsfreie Anlagen erfüllt sind:
- Grollimund Antoinette, Oberrieden: Auf dem Dach des Mehrfamilienhauses an der Aeschenstrasse 25
- Witschi Bruno und Franziska, Eschenbach: Auf dem Dach des Wohnhauses an der Leistkammstrasse 12