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Mitteilungen des Gemeinderates - Februar 2025

3. Februar 2025

Ärztliche Grundversorgung

Im Januar informierte das Kantonsspital Glarus die politischen Gemeinden Weesen und Amden über potenzielle Interessenten betreffend den Ausbau der ärztlichen Grundversorgung ab Sommer 2025. In den vertiefenden Gesprächen konnten die drei Partner die bisherigen Projektarbeiten analysieren und das weitere Vorgehen im Sinne der Zielsetzung definieren.

Nachfolgelösung Alters- und Pflegeheim

Der Gemeinderat führte im Januar die angekündigte Klausurtagung zum Thema «Wohnen und Leben im Alter» durch. Dabei stellte sich der Gemeinderat die Frage, wie ein selbstbestimmtes und in der Gesellschaft integriertes Leben im Alter in Amden aussehen soll und was es dazu bedarf. Aus den Antworten entwickelte er Leitsätze, die (analog dem Leitbild der Gemeinde) in einem Altersleitbild verschriftlicht werden. Dieses will der Rat im Frühling an einer Mitwirkungsveranstaltung mit der Bevölkerung diskutieren. Der Rückhalt und die Unterstützung der Bevölkerung zu den wichtigsten strategischen Aussagen ist eine unabdingbare Voraussetzung für die weitere Projektentwicklung.

Genehmigung Erschliessungsprojekt

Im Sommer 2023 hat der Gemeinderat die 2. Etappe des Erschliessungsprojektes im Rütibügel genehmigt und das Rechtsverfahren in die Wege geleitet. Ende des letzten Jahres hat das kantonale Bau- und Umweltdepartment das Erschliessungsprojekt, bestehend aus einem Hochwasserschutzprojekt, einem Strassenprojekt und einem Sondernutzungsplan (bezüglich der Festlegung des Gewässerraums) genehmigt. Aktuell ist das Submissionsverfahren im Gang. Mit den Bauarbeiten soll im Frühling 2025 gestartet werden.

Erneuerung Leistungsvereinbarung

Im Jahr 2021 haben die politischen Gemeinden Weesen und Amden mit der Mukidi GmbH, Weesen, eine bis Ende 2024 befristete Leistungsvereinbarung für den Betrieb einer Kindertagesstätte am Standort in Weesen abgeschlossen. Der Betrieb der Kindertagesstätte ist in den ersten Jahren gut angelaufen und das Kinderbetreuungsangebot wird auch von einigen Familien aus Amden genutzt. Dem Gemeinderat Amden ist es wichtig, ein bedarfsgerechtes Betreuungsangebot für Familien in unmittelbarer Nähe anbieten zu können. Aus diesem Grund hat er (wie auch der Gemeinderat Weesen) beschlossen, die Leistungsvereinbarung mit den Verantwortlichen der Kindertagestätte um drei weitere Jahre zu verlängern. Neu erfolgt die finanzielle Beteiligung der Gemeinden nicht mehr mit einer pauschalen Objektfinanzierung, sondern mittels der Subventionierung der Leistungsbezüger/innen.

Rückzahlung der Eidg. Steuerverwaltung

Aufgrund von Bundesgerichtsentscheiden gelten durch den Steuerhaushalt getragene Defizite von Gemeindebetrieben (u.a. eines Hallenbades) – was die Mehrwertsteuer betrifft – nicht mehr als Subventionen. Dies hat zur Folge, dass sowohl die Investitionsbeiträge im Rahmen von Neubauten oder Sanierungen als auch die jährlichen Betriebszuschüsse nicht mehr zu einer Vorsteuerkürzung führen. Die Vorsteuern auf den Investitionen in Immobilien können bis 20 Jahre zum Zeitwert zurückgefordert werden. Aufgrund der neuen Grundlagen hat die politische Gemeinde Amden das Hallenbad rückwirkend per 1. Januar 2020 der Mehrwertsteuer unterstellt. Die jährlichen Ablieferungen an die Eidg. Steuerverwaltung (Umsatzsteuern abzüglich Vorsteuern) betragen ab dem Jahr 2025 rund 3'000 Franken.

Als Folge der vorbeschriebenen Änderung in der Rechtsprechung kommt die politische Gemeinde Amden in den Genuss einer Rückzahlung der Eidg. Steuerverwaltung in der Höhe von rund 340'000 Franken. Ein sehr grosser Teil dieser Rückzahlung ist auf die Investitionen im Zusammenhang mit der vor wenigen Jahren getätigten Hallenbadsanierung zurückzuführen. Auf diesem Grund hat der Gemeinderat auch beschlossen, die Rückzahlung als nachträglichen Beitrag an die seinerzeitige Investition zu buchen. Dadurch verringern sich die jährlichen Abschreibungen des Projekts, welche bis in das Jahr 2044 zu tätigen sind, um 17'000 Franken.

Prüfung Anbau an Feuerwehrdepot

Die verschiedenen Sonderabfälle (Giftabfälle) werden aktuell in einem Holzverschlag im offenen Garagenanbau des Verwaltungs- und Mehrzweckgebäudes zwischengelagert. Dies entspricht aus verschiedenen Gründen nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Das kantonale Amt für Umwelt hat die politische Gemeinde Amden deshalb aufgefordert, einen alternativen Lagerraum zu wählen oder bauliche Massnahmen umzusetzen. Ein geeigneter alternativer Lagerraum steht aktuell nicht zur Verfügung. Die politische Gemeinde Amden prüft u. a. deshalb am südöstlichen Ende des Feuerwehrdepots einen eingeschossigen Anbau. Neben der Sonderabfallsammelstelle könnten darin auch verschiedene Gegenstände und Gerätschaften der Feuerwehr, der Abfallentsorgung, des Werkdienstes und der Wasserversorgung, welche heute an verschiedensten Orten gelagert sind, Platz finden.

Bauabrechnung

Ende 2023 waren oberhalb der Betliserstrasse umfangreiche Rodungs- und Felsräumungsarbeiten nötig. Der Kostenvoranschlag des Projekts lag bei 152'100 Franken. Das Projekt konnte mit Aufwendungen in Höhe von Fr. 132'526.80 abgeschlossen werden. An die Rodungs- und Felsräumungsarbeiten haben das kantonale Tiefbauamt und das Kantonsforstamt Beiträge in der Höhe von total Fr. 114'706.85 geleistet. Unter dem Strich belaufen sich die Nettoaufwendungen der politischen Gemeinde Amden somit auf Fr. 17‘819.95.

Baubewilligungen

Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:

  • Bachmann Josef und Sylvia, Grossgadenstrasse 5: Erweiterung und Erhöhung Stützmauer, Entfernung Verbundsteine und Ergänzung Asphaltbelag
  • Flöther Frank-Ulrich und Elisabeth, Römlistrasse 5: Ersatz Heizung (Luft-Wasser-Wärmepumpe durch Luft-Wasser-Wärmepumpe)
  • Rutz Urs, Rotenstein 621: Montage Photovoltaikanlage an der Südostfassade des Stalls Nr. 629 im Bruggacker