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Mitteilungen des Gemeinderates - August 2015

1. August 2015
Baubewilligungspflicht für Asylzentrum Bergruh
Der Kanton St. Gallen beabsichtigt, ab dem nächsten Jahr 100 bis 120 Asylsuchende im Kurhaus Bergruh unterzubringen. Aufgrund der massgebenden Bestimmungen im kantonalen Baugesetz sind Zweckänderungen, die Einwirkungen auf die Umgebung oder eine Vergrösserung des Benützerkreises zur Folge haben, bewilligungspflichtig. Das Kurhaus Bergruh ist um 1990 letztmals umfassend saniert, ausgebaut und erweitert worden. Den Projektplänen, die der Gemeinderat im Rahmen des damaligen Baubewilligungsverfahrens genehmigt hat, ist zu entnehmen, dass insgesamt 78 Betten für Pensionäre in Einzel- und Doppelzimmern vorhanden sind, zusätzlich acht Betten für Personal und eine Wohnung für den Hausgeistlichen. Heute bietet das Kurhaus Bergruh rund 60 Gästebetten an. Die Beherbergung von bis zu 120 Asylsuchenden übersteigt die bisherige Nutzung des Kur- und Ferienhauses Bergruh deutlich, d.h. der „Benützerkreis“ wird vergrössert.
Der Gemeinderat hat im Rahmen einer Feststellungsverfügung verfügt, dass die Unterbringung von mehr als 80 Asylsuchenden im heutigen Kurhaus Bergruh einer Baubewilligung bedarf. Solange keine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, dürfen nicht mehr als 80 Asylsuchende untergebracht werden. Der Gemeinderat hat diesen Beschluss dem Sicherheits- und Justizdepartment des Kantons St. Gallen sowie einem beschwerdeberechtigten Grundeigentümer, der einen entsprechenden Antrag gestellt hatte, eröffnet. Der Beschluss ist in der Zwischenzeit angefochten worden und ist durch die Oberinstanz zu beurteilen.

Schnittzeitpunkt für Magerwiesen anpassen
Aufgrund der kommunalen Schutzverordnung dürfen Trocken-/Magerwiesen im Bereich I nicht vor dem 1. Juli, im Bereich II nicht vor dem 15. Juli und im Bereich III nicht vor dem 25. Juli gemäht werden. Die kantonale Verordnung zum Gesetz über die Abgeltung ökologischer Leistungen, in Kraft seit 1. Januar 2015, besagt, dass Wiesenflächen im Talgebiet frühestens am 1. Juli und im Berggebiet frühestens am 15. Juli geschnitten werden dürfen (zuvor galt für die Berggebiete aufgrund einer alten Wegleitung zum Gesetz der 1. August). Es drängt sich auf, diesbezüglich die kommunale Schutzverordnung der kantonalen Verordnung anzupassen.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, die Schutzverordnung in Bezug auf den Schnittzeitpunkt wie folgt anzupassen: „Die Trocken-/Magerwiesen (TW) dürfen im Bereich I nicht vor dem 1. Juli und im Bereich II und III nicht vor dem 15. Juli gemäht werden.“ Vorbehalten bleiben vertragliche Vereinbarungen für erhöhte Beiträge aus ökologischen Leistungen.
Die Änderung der Verordnung wird demnächst öffentlich aufgelegt und bedarf anschliessend der Genehmigung durch den Kanton.

Vorprojekt für Hallenbadsanierung
Der Gemeinderat hat den Auftrag für ein Vorprojekt für die Sanierung des Hallenbades an die Firma Beck Schwimmbadbau AG, Winterthur, erteilt. Die Unternehmung ist eine erfahrene Unternehmung im Bereich der Planung und der Umsetzung im Schwimmbadbau. Sie hatte bereits zuvor eine Bestandesaufnahme vorgenommen und den Sanierungsbedarf aufgezeigt. Das Ziel ist es, ein zeitgemässes und ein auf die Bedürfnisse von Amden ausgerichtetes Bad zu erhalten. Das Vorprojekt soll Ende Januar vorliegen.

Gemeinsame Führung des Grundbuchamtes
Die Gemeinden Kaltbrunn, Schänis, Benken, Weesen und Amden haben eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes abgeschlossen. Das Grundbuchamt wird seit Jahresbeginn für alle fünf Gemeinden in Kaltbrunn geführt. Innert der 40-tägigen Referendumsfrist ist kein Referendumsbegehren zustande gekommen.

Lehrabschluss
Antonios Kennedy, Lernender auf der Gemeindeverwaltung, hat seine Lehre als Kaufmann abgeschlossen. Gemeinderat und Personal gratulieren dem Absolventen herzlich zur bestandenen Abschlussprüfung und bedanken sich für seinen Einsatz auf unserer Gemeindeverwaltung.

Arbeitsvergebungen
Der Gemeinderat hat folgende Arbeitsvergebungen beschlossen:
Belagsarbeiten Wendeplatz Vorderdorf an De Zanet AG, Kaltbrunn; Strassenbeleuchtung beim Wendeplatz Obdorf an Elektro Bischofberger, Amden; Meteorwasserleitung im untersten Bereich der Tobelstrasse an Walter Hösli AG, Glarus; Druckbrecherschächte Tscherwald und Stalden an Etertub AG, Bilten; Druckreduzierventil im Weisstannen an Hawle Armaturen AG, Sirnach; Kühlzelle im Alters- und Pflegeheim an Zahner Kälte und Klima AG, Kaltbrunn.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Ammann Christoph, Kilchberg: Umgebungsgestaltung an der Aeschenstrasse 28; Hösli Urs und Jeannette, Sittenweg 11: Pool auf bestehender Terrasse; Thoma Christian, Sell: Abbruch Stall Nr. 287.