Kantonales Feuerverbot
Im Umgang mit Feuer und Raucherwaren ist höchste Vorsicht geboten. Im Wald und im Abstand zum Waldrand von 200 Metern gilt:
- kein Feuer machen, auch nicht an offiziellen Feuerstellen;
- keine Raucherwaren/Streichhölzer wegwerfen.
- kein Feuerwerk entzünden.
Im ganzen Kantonsgebiet gilt:
- Keine Himmelslaternen steigen lassen.
Aktuelle Informationen finden Sie auf der kantonalen WebsiteExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..