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Aufhebung kommunales Feuerverbot

27. Oktober 2026

Die Regenfälle der vergangenen Tage haben die Situation in den Wäldern entspannt und erlauben eine Aufhebung des kommunalen Feuerverbots im Wald und in Waldesnähe per 27. Oktober 2026.

Der Gemeinderat Amden erlässt daher gestützt auf Art. 47 Abs. 1 des kantonalen Gesetzes über den Feuerschutz (sGS 871.1; abgekürzt FSG) folgende

Allgemeinverfügung

  1. Die Allgemeinverfügung des Gemeinderates Amden vom 26. Juni 2026 betreffend dem Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe wird per 27. Oktober 2026 aufgehoben.
  1. Die Aufhebung der Allgemeinverfügung wird am 27. Oktober 2026 auf der Website der Politischen Gemeinde Amden und am 27. Oktober 2026 im amtlichen Publikationsorgan der Politischen Gemeinde Amden (der kantonalen Publikationsplattform) publiziert.

 

Rechtsmittelbelehrung

Gegen diese Allgemeinverfügung kann innert 14 Tagen seit Veröffentlichung beim Sicherheits- und Justizdepartement des Kantons St. Gallen, Oberer Graben 32, 9001 St.Gallen, schriftlich Rekurs erhoben werden.