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Mitteilungen des Gemeinderates - Februar 2018

3. Februar 2018

Sanierung Reservoir Durschlegi
Das Wasserreservoir Durschlegi, welches vor über 50 Jahren erbaut worden ist, genügt den heutigen hygienischen und versorgungstechnischen Anforderungen an die Trinkwasserversorgung nicht mehr. Die Sanierung der Leitungen im Rohrkeller ist dringend notwendig. Der Gemeinderat hat der Ingenieurgemeinschaft Wickli + Brunner AG, Amden, und Spalt-Hitz-Tobler AG, St. Gallen, im Oktober 2017 den Auftrag erteilt, ein Vorprojekt auszuarbeiten. Dieses liegt nun vor.

Im Rahmen des Vorprojekts ist die Betonqualität der Wasserkammer-Wände visuell und mittels Bohrkern-Entnahmen untersucht worden. Der Zustand ist überraschend gut und die Dichtheit der bestehenden Betonkonstruktion ist grösstenteils gegeben. Teilweise muss die Innenbeschichtung lokal ausgebessert werden. Auf einen Ersatzneubau kann daher verzichtet werden, eine Sanierung des Reservoirs ist allerdings dringend nötig. Der Gemeinderat hat beschlossen, einen Projektierungskredit in das Budget 2018 aufzunehmen. Die Ausführung der Sanierungsarbeiten beim Reservoir Durschlegi soll dann im Jahr 2019 erfolgen.

Wahl künftiger Vizekommandant
Patrik Gmür, Windeggstrasse 10, ist derzeit Vizekommandant der Feuerwehr Amden. Patrik Gmür wird Ende 2019 (nach 25 Jahren Aktivdienst) aus dem Dienst der Feuerwehr Amden austreten. Die Feuerwehr Amden benötigt folglich per 1. Januar 2020 einen neuen Vizekommandanten. Da die Kommandantenkurse nur alle zwei Jahre stattfinden, hat der Gemeinderat die Wahl des künftigen Vizekommandanten bereits vorgenommen und sich dabei für Marcel Büsser, Schwanden 2267, entschieden.

Anpassung GAöL-Verträge
Im Zuge der Revision des kantonalen Gesetzes über die Abgeltung ökologischer Leistungen sind durch das Landwirtschaftsamt der politischen Gemeinde Amden bis im Jahr 2021 rund 350 bis 400 Bewirtschaftungsverträge zu erneuern. In diesem Zusammenhang fordert das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei von der politischen Gemeinde digitale, geodatenspezifische Plangrundlagen. Um die Pläne in der von der kantonalen Amtsstelle geforderten Qualität erstellen zu können, wird der Gemeinderat für das Jahr 2018 einen Kredit in der Höhe von 25‘000 Franken in das Budget der laufenden Rechnung aufnehmen und das Büro Oeplan GmbH, Balgach, mit der Ausarbeitung der nötigen Plangrundlagen beauftragen. Die Erneuerung der Verträge erfolgt – wie vorstehend erwähnt – gestaffelt. In diesem Jahr sollen 80 Verträge erneuert werden.

Umrüstung Kugelfangsystem
In der Gemeinde Amden existiert eine 300 Meter Schiessanlage. Diese befindet sich im Rüti. Aufgrund der massgebenden Vorschriften im eidgenössischen Umweltschutzgesetz und der eidgenössischen Verordnung über die Belastung des Bodens sind die über den 31. Dezember 2020 hinaus in Betrieb stehenden Schiessanlagen mit einem durch den Bund homologierten künstlichen Kugelfangsystem auszurüsten. Die bisher akzeptierten Stirnholzkugelfänge sind auf diesen Termin hin durch einen künstlichen Kugelfang zu ersetzen (technische Sanierung).

Eine Altlastensanierung (komplette Sanierung des belasteten Bodens) ist in Amden nicht nötig, da sich der Scheibenstand nicht im Grundwasserschutzgebiet befindet und die Schiessanlage in Betrieb ist. Bei nicht in Grundwasserschutzzonen befindlichen Schiessanlagen wird eine Altlastensanierung erst durch eine Stilllegung und auch nur dann, wenn eine landwirtschaftliche Folgenutzung geplant ist, ausgelöst.

Das kantonale Amt für Umwelt und Energie verlangte von den Gemeinden bis Ende 2017 eine Mitteilung, ob ihre Schiessanlagen bis zum 31. Dezember 2020 mit einem künstlichen Kugelfangsystem umgerüstet werden oder ob Schiessanlagen bis zu diesem Zeitpunkt stillgelegt werden.

Eine Stilllegung der einzigen Schiessanlage in Amden per 31. Dezember 2020 ist für den Gemeinderat aus verschiedenen Gründen kein Thema. In Amden schiessen rund 45 Schützen aktiv auf die 300 Meter Distanz. Damit stellt Amden kantonsweit überdurchschnittlich viele Aktivschützen. Die beiden bisherigen Schützenvereine (Churfirsten und Mattstock) haben per 1. Januar 2018 fusioniert und sind für die Zukunft gerüstet. Zudem hat die politische Gemeinde die gesetzliche Pflicht, eine Schiessanlage für die Teilnehmer der obligatorischen Bundesübung zur Verfügung zu stellen. Aus all diesen Gründen hat der Gemeinderat beschlossen, die 300 m Schiessanlage im Rüti bis spätestens am 31. Dezember 2020 mit einem künstlichen Kugelfangsystem umzurüsten. Für die Planung und Umsetzung wird eine Projektgruppe, bestehend aus Vertretern des Schützenvereins und des Gemeinderates, eingesetzt.

Überarbeitung Internes Kontrollsystem
Der Gemeinderat hat für ein der Grösse des Finanzhaushalts angepasstes Internes Kontrollsystem zu sorgen. Das Interne Kontrollsystem dient insbesondere der zweckmässigen Verwendung der Mittel sowie der Verhinderung von Fehlern und Unregelmässigkeiten bei der Haushaltführung. Der Gemeinderat hat in Zusammenarbeit mit den Amtsleitern der verschiedenen Abteilungen die bisher vorhandene Risikobeurteilung überarbeitet und aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse einen neuen Risikobericht erstellt. Die Risikobeurteilung und der Risikobericht werden künftig jährlich überprüft und wo nötig angepasst.

Winterdienst
Die Schneeräumung muss hauptsächlich in den frühen Morgenstunden durchgeführt werden. Auf öffentlichen Strassen und Plätzen abgestellte Motorfahrzeuge behindern die Winterdienstarbeiten. Es besteht die Gefahr der Beschädigung von Fahrzeugen durch Pfadschlitten und andere Winterdienstgeräte. Um einen reibungslosen Ablauf der Räu­mungsarbeiten zu ermöglichen, sind Fahrzeuge nicht auf Strassen, Gehweg­flächen, im Parkverbot sowie ausserhalb der markierten Parkfelder abzustellen. Jede Haftung von Schäden muss abgelehnt werden.

Die Schneeräumung in Haus- und Gara­genzufahrten ist Sache der Grundeigen­tümer oder Mieter der betreffenden Objekte. Kantonales oder kommunales Personal kann für diese Arbeiten nicht beansprucht werden. Es ist verboten, den von Privatgrundstücken wegge­räumten Schnee auf öffentlichem Grund abzulagern. Ohne Bewilligung dürfen Schnee und Eis nicht in Strassenschächte, Kanäle oder öffentliche Gewässer geworfen werden.

Wichtig ist auch zu wissen, dass Grundeigentümer den auf ihre Grundstücke verschobenen «Gemeinde und Staatsschnee» zu dulden haben. Es besteht kein Anspruch darauf, dass dieser Schnee vom Gemeinwesen beseitigt wird, solange diese «Immission» das Mass des Üblichen und Zumutbaren nicht übersteigt.

Baubewilligungen
Der Gemeinderat hat folgende Baubewilligungen erteilt:
Rüdisüli Peter und Franziska, Ruestelstrasse 2: Umbau Wohnhaus & Neubau Carport im Mennweg; Böni-Gmür Ida, Amdenerstrasse 37: Erweiterung Autounterstand.