Rückerstattung Betreuungskosten Kinderbetreuung
Rückerstattung Betreuungskosten
Seit beinahe vier Jahren ist die Kindertagesstätte in Weesen, die MuKita, in Betrieb. Bis im Jahr 2024 leistete die Politische Gemeinde Amden einen Pauschalbetrag an die MuKita in Weesen. Ab diesem Jahr entfällt dieser pauschale Beitrag und die Mukita in Weesen hat deshalb ihre Tarife angepasst. Neu unterstützt die Politische Gemeinde die Leistungsbezüger/innen – in Abhängigkeit ihrer Einkommenssituation – direkt mit finanziellen Beiträgen.
Familien können bei der Gemeinde einen Unterstützungsbeitrag anfordern. Dazu müssen sie ihre Auslagen für die Kinderbetreuung bei der MuKita alte Post mittels Beleges ausweisen.
Allgemeine Bestimmungen:
- Beitragsberechtigt sind nur Familien, welche in Amden wohnhaft sind und kein steuerbares Vermögen ausweisen.
- Sozialhilfebezüger/innen müssen ihre Beiträge über die Sozialhilfe abrechnen.
- Es werden nur Rückvergütungen für das vorangegangene Jahr gewährt.
- Für ein Beitragsgesuch muss vorgängig zwingend die Steuererklärung beim Steueramt Amden eingereicht worden sein.
- Der Beitragsentscheid der Gemeinde ist endgültig.
- Die Auszahlung der bewilligten Unterstützungsbeiträge erfolgt nach der definitiven Steuerveranlagung des vergangenen Jahres, jährlich per Ende Juni (erstmals per Ende Juni 2026).
- Es können nur Rückerstattungen gewährt werden, solange die bewilligte Budgetposition der Gemeinde nicht ausgeschöpft ist.
- Es werden nur Rechnungen ab 1. Januar des Vorjahres berücksichtigt.
Antrag Vorgehen:
- Überprüfen Sie, ob Sie gemäss nachfolgendem Tarifstufenplan unterstützungsberechtigt sind. Massgebend ist das Total der Einkünfte des/der im gleichen Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten (Ziff. 168 der Steuererklärung) gemäss aktueller Veranlagung. Bei Zuzug ist die Steuerveranlagung des vorhergehenden Wohnorts vorzuweisen. Bei Quellensteuerpflichtigen gilt die Summer aller Einkünfte (Lohnausweise).
- Reichen Sie den Antrag bis Ende Juni bei der Gemeinderatskanzlei ein.
- Die tieferen Unterstützungsstufen (6. und 7.) werden bei der Beitragszusprache priorisiert behandelt. Für diese Einkommensklassen besteht zusätzlich die Möglichkeit, einen Vorschuss zu beantragen. Setzen Sie sich dafür direkt mit der Gemeinderatskanzlei (Tel. 058 228 25 09 oder marlies.steinmann@amden.ch) in Verbindung.
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Total der Einkünfte |
Elternbeitrag: |
Gemeindebeitrag: |
1. |
Ab CHF 120'001 |
100% |
0% |
2. |
CHF 110'001 – 120’000 |
91% |
9% |
3. |
CHF 100'001 – 110’000 |
82% |
18% |
4. |
CHF 90'001 – 100'000 |
72% |
28% |
5. |
CHF 70001 – 90’000 |
63% |
37% |
6. |
CHF 50'001 – 70'000 |
55% |
45% |
7. |
CHF 0 – 50'000 |
45% |
55% |
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Formular Unterstützungsbeitrag (PDF, 49.22 kB) | Download | 0 | Formular Unterstützungsbeitrag |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeinderatskanzlei | 058 228 25 05 | roman.gmuer@amden.ch |