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Baubewilligungsverfahren

Um ein Bauvorhaben zu verwirklichen ist die diesbezügliche Baubewilligung des Gemeinderates nötig. Dafür ist dem Bausekretariat ein Gesuch mit den entsprechenden Formularen einzureichen.

In Zusammenarbeit mit der Vereinigung St.Gallischer Bauverwalter und Bausekretäre (VSGB) hat das Baudepartement ein neues einheitliches BaugesuchsformularExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. für alle St.Galler Gemeinden und für alle Stellen des Kantons entwickelt.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

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