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Prämienverbilligung

Zum Bezug von individueller Prämienverbilligung sind Personen berechtigt, die am 1. Januar des laufenden Jahres den zivilrechtlichen Wohnsitz in Amden hatten.

Die AnmeldungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. kann online bis spätestens am 31. März des laufenden Jahres direkt bei der SVA St. Gallen vorgenommen werden.

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