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Adressauskünfte

Benötigen Sie eine Adressauskunft?

Die Adressauskünfte richten sich nach folgenden Bestimmungen:

Von privaten Personen oder Organisationen werden im Einzelfall, falls keine Datensperre besteht, auf Gesuch bekanntgegeben:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Zu- und Wegzugsdatum

Wenn ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht wird:

  • Zuzugs- und Wegzugsort
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort


Aus Datenschutz- sowie aus Sicherheitsgründen werden keine Adressauskünfte per E-Mail beantwortet

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