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Baukontrolle

Dem Bausekretariant Amden (bzw. dem Ingenieurbüro Wickli + Brunner AG, Amden, Tel. 055 / 611 16 25) ist während der Bauzeit unaufgefordert Anzeige zu erstatten:
  1. nach Erstellung des Schnurgerüstes
  2. nach Erstellung der Abwasser- und Wasserversorgungsanlagen (vor dem Eindecken)
  3. nach Fertigstellung des Baues, jedoch spätestens acht Tage vor dem Bezug
Dem Feuerschutzbeamten (Martin Thoma, Rindlis 901, 8873 Amden, Tel. 079 358 18 53) sind die in der brandschutztechnischen Baubewilligung festgelegten Meldungen zu erstatten.

Der Gemeindestelle für baulichen Zivilschutz (Ingenieurbüro Wickli + Brunner AG, Amden, Tel. 055 / 611 16 25) sind während der Bauzeit zu melden:
  1. die Bodenplattenarmierung
  2. die Wandarmierung inkl. Abschlüsse
  3. die Deckenarmierung

Dem technischen Tanksachbearbeiter (Martin Thoma, Rindlis 901, 8873 Amden, Tel. 079 358 18 53) sind zu melden:
  • Tankraumarmierung und Fertigstellung der Oeltankanlage
Für Baukontrollen und Kontrollen durch die Werkbetriebe (GGA, WV) kann das Baugrundstück während den Bauarbeiten jederzeit betreten werden.

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