Lotto- und Tombolaveranstaltungen
Auf www.geldspiele.sg.ch finden Sie ausführliche Informationen zu allen Kleinspielen und zu den Tombola- und Lottoveranstaltungen.
Folgende wichtige Änderung gilt (unter anderem) ab dem 1. November 2020:
- Tombola- und Lottoveranstaltungen, die von einem Verein oder einer gemeinnützigen Stiftung durchgeführt werden, benötigen in der Regel keine Bewilligung, wenn die Plansumme Fr. 50'000.- nicht übersteigt (vgl. zu den Ausnahmen Art. 8 EG BGS).
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Gemeinderatskanzlei | 058 228 25 05 | roman.gmuer@amden.ch |