Kopfzeile

Inhalt

Scheidung und Trennung

Eine Eheschliessung kann durch das Zivilstandsamt weder aufgelöst noch annulliert werden. Um sich zum Thema Trennung und Scheidung beraten zu lassen, wenden Sie sich bitte an das Kreisgericht Ihres Wohnortes. Für die Gemeinde Amden ist das Kreisgericht See-Gaster in Uznach zuständig.

Kontakt

Einwohneramt
Dorfstrasse 22
8873 Amden
Tel. 058 228 25 12
einwohneramt@amden.ch

Zugehörige Objekte