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Wegzug

Sie  verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute!

Der Wegzug aus Amden ist frühestens einen Monat vorher, spätestens 14 Tage nach dem Wegzug, der Einwohnerkontrolle zu melden. Die Abmeldung kann persönlich am Schalter oder online erfolgen.

Falls Sie beabsichtigen die Schweiz zu verlassen, kann der Online-Dienst nicht genutzt werden. Bei einem Wegzug ins Ausland ist eine persönliche Vorsprache zwingend.

 

Wegzug innerhalb der Schweiz

Es werden nachstehend genannte Unterlagen benötigt:

 

Schweizer Staatsangehörige (CH)

  • Amtlicher Ausweis (Identitätskarte oder Pass)
  • Schriftenempfangsschein / Meldebestätigung

 

Ausländische Staatsangehörige (A)

  • Ausländerausweis

 

Gebühren

Für die Abmeldung wird keine Gebühr erhoben.

 

Wegzug ins Ausland

Schweizer Staatsangehörige

Bei der persönlichen Vorsprache ist ein amtliches Ausweis (Identitätskarte oder Pass) vorzuweisen. Zusätzlich muss die Meldebestätigung / der Schriftenempfangsschein abgegeben werden. Im Weiteren wird eine schweizerische Kontakt- bzw. Vertreteradresse aufgenommen.

Weitere Informationen für Auslandschweizer erhalten Sie über das Eidgenössische Amt für auswärtige Angelegenheiten.

Ausländische Staatsangehörige

Ausländische Staatsangehörige müssen den Ausländerausweis vorweisen. Bei einer definitiven Abmeldung ins Ausland muss eine Abmeldeerklärung ausgefüllt werden.

Gebühren

Die Abmeldung ist kostenlos. 

Kontakt

Einwohneramt
Dorfstrasse 22
8873 Amden
Tel. 058 228 25 12
einwohneramt@amden.ch

Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute. Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sic…

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert vierzehn Tagen nach dem Wegzug persönlich bei uns am Schalter abmelden oder  via eUmzug melden. Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Schriftenempfangsschein
  • Militärdienstbüchlein (Männer bis 42. Altersjahr) oder Zivilschutzdienstbüchlein


Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis


Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.

Preis
gratis

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