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Installationsanzeige Wasserversorgung

Die politische Gemeinde Amden hat die Pflicht, den Wasserbezügern Trinkwasser in einwandfreier Qualität zu liefern sowie den Löschwasserschutz jederzeit zu gewährleisten. Die Anforderungen an sauberes Trinkwasser in Hausinstallationen stellen Sanitärinstallateure, Architekten und Trinkwasserkonsumenten vor immer grössere Herausforderungen.

Arbeiten an den Versorgungsanlagen der Wasserversorgung dürfen nur durch Sanitärinstallateure, welche im Besitz einer Installationsbewilligung des Gemeinderates sind, ausgeführt werden. Für die Erstellung und den Unterhalt der Hausinstallationen sind die Grundeigentümer verantwortlich. Dabei sind – gemäss den Bestimmungen im Wasserreglement der Gemeinde Amden – die Richtlinien des Schweizerischen Vereins des Gas- und Wasserfaches (SVGW) zu beachten. Diese beschreiben, dass die hausinternen Installationen grundsätzlich nur durch konzessionierte Installateure ausgeführt werden dürfen.

Damit Sanitärinstallationen im Gebäudeinnern korrekt und nach dem aktuellen Stand der Technik ausgeführt werden, hat die politische Gemeinde Amden deshalb per 1. Juli 2021 eine «Installationsanzeige» eingeführt. In der Installationsanzeige hat der Sanitärinstallateur die Anzahl Apparate (Waschtröge, WC-Spülkasten, Spülbecken, Geschirrspüler, Badewannen, Duschen etc.) im jeweiligen Gebäude anzugeben. Dadurch können sanitäre Installationen im Gebäudeinnern nachverfolgt und – wo nötig – Korrekturen direkt mit dem Installationsberechtigen besprochen werden. Aufgrund den Angaben im Formular wird der Spitzenvolumenstrom berechnet. Der Spitzenvolumenstrom ist massgebend dafür, welche Wasserzählergrösse der Brunnenmeister einzubauen hat.

Die Installationsanzeige ist vier Wochen vor Ausführung der Arbeiten an das Bausekretariat einzureichen

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